Absicherung von Ratenverpflichtungen
Neben der Absicherung von Konsumentenkreditverpflichtungen, die sich meist in kurz- bis mittelfristigen Zeiträume bewegen und bei denen die Gesamtschuld während der Laufzeit komplett getilgt wird, stellen langlaufende
Ratenverpflichtungen einen für den Kunden mit deutlich höheren Risiken behafteten Bereich dar. Insbesondere die Baufinanzierung ist mit vielen emotionalen und wirtschaftlichen Faktoren verknüpft und begleitet den Kunden oft
ein Arbeitsleben lang. Der PROCHECK24-Ratenschutz bietet hier ein Absicherungsmodell, das die gesamte Laufzeit einer langfristigen Finanzierung begleiten kann.
PROCHECK24-Ratenschutz: Bis zu 15 Risiken absichern
Der Schwerpunkt der Risikoabsicherung liegt – neben dem „Klassiker‘“ Arbeitsunfähigkeit – beim Absicherungsbaustein „schwere Krankheiten“. Der Eintritt einer schweren Krankheit führt oftmals dazu, dass dauerhafte
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Einkommenseinbußen vom Kreditnehmer nicht mehr erfüllt werden können.
Folgende Risiken sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) eingeschlossen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit. Darüber hinaus beinhaltet der Ratenschutz eine Vielzahl weiterer Risikobausteine wie
Pflegefall, Unfallinvalidität, Arbeitsunfähigkeit, Pflege eines Familienangehörigen, Krankenhausaufenthalt und Erwerbsminderung wegen Berufs-, Erwerbs- und Dienstunfähigkeit.
Tarifvarianten, Laufzeiten und Versicherungssummen
Für die klassische Absicherung von Ratenkrediten stehen Ihnen die Tarife der PROCHECK24-Tariffamilie zur Verfügung:
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die maximal versicherbare Monatsrate beträgt 1.500 Euro
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die Leistung erfolgt entweder als Zeitrente oder in Form einer Einmalleistung
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als Tarifbausteine stehen biometrische Risiken, Arbeitslosigkeit und Immobilienwertschutz (in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung) zur Verfügung.
Neben einem obligatorischen Hauptvertrag (Immobilienfinanzierung, Zielratenfinanzierung), der innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen wurde, können auch weitere dauerhafte Zahlungsverpflichtungen einbezogen werden.
Zum Beispiel können Sie Ihren Kunden Zahlungssicherheit verschaffen, wenn zusätzlich zur Immobilienfinanzierungsrate Nebenkosten beispielsweise zur Energieversorgung berücksichtigt werden sollen.
Voraussetzungen für die Vermittlung von Restkreditversicherungen
Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten gelten die gesetzlichen Richtlinien des §34d GewO. Da wir als Versicherungsmakler tätig sind, können wir selbst Anträge von Versicherungsmaklern, sogenannten
„produktakzessorischen Vermittlern“ (dies sind z.B. Autohäuser, die Versicherungen vermitteln und entsprechend registriert sind) und Annexvermittlern (z.B. Kreditmakler, die die Restkreditversicherung im Rahmen der Vermittlung
von Krediten anbieten) annehmen. Da im Rahmen der Immobilienabsicherung regelmäßig die Summenbegrenzungen der Annexvermittlung überschritten werden, ist für die Vermittlung des Ratenschutzes die Tätigkeit als Versicherungsmakler
Voraussetzung.
Bequem absichern…
Nutzen Sie procheck24.de für die einfache und bequeme Vermittlung von Immobilienfinanzierungsabsicherungen an Ihre Kunden. Ganz einfach von Ihrem PC aus, während des Beratungsgesprächs und ohne lästigen Papierkram.