PROCHECK24

Oktober 2015

PROMAKLER24: Ab sofort neue Funk­tio­nen verfügbar

Wir haben in den ver­gan­ge­nen Wochen wei­ter an PROMAKLER24 gear­bei­tet und den Funk­ti­ons­um­fang erwei­tert. Die Anzei­ge der Erst­in­for­ma­ti­on sorgt für mehr Rechts­si­cher­heit, mit unse­ren neu­en Video­zwi­schen­sei­ten wird die Pro­dukt­dar­stel­lung ver­bes­sert. Besu­chern Ihrer Sei­ten, die mobil sur­fen, bie­tet Sie mit der neu­en, sich an die Bild­schirm­grö­ße anpas­sen­den Dar­stel­lung, mehr Kom­fort. Alle Details zu den neu­en Funk­tio­nen fin­den Sie hier:

Anzei­ge der „Erst­in­for­ma­ti­on“
Sofern Sie auf Ihrer Home­page auch Ver­gleichs­rech­ner zu Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten anbie­ten, bzw. wenn Sie regis­trier­ter Ver­si­che­rungs­mak­ler sind, wird neben Impres­sum, Daten­schutz­er­klä­rung und AGB nun auch der Menü­punkt „Erst­in­for­ma­ti­on“ ange­zeigt. Ent­hal­ten sind dar­in die gesetz­lich not­wen­di­gen Anga­ben zum Vermittlerstatus.

Die Erst­in­for­ma­ti­on steht Ihren Kun­den künf­tig auch als PDF zur Ver­fü­gung

Um der gefor­der­ten Text­form zu ent­spre­chen, ste­hen die Infor­ma­tio­nen Ihren Kun­den auch als pdf-Doku­ment zum Down­load zur Verfügung.

Ankli­cken und fer­tig: Mit unse­ren Text­bau­stei­nen ergän­zen Sie schnell und recht­lich ein­wand­frei die Erst­in­for­ma­ti­on

Die Anga­ben zu den „Betei­li­gungs­ver­hält­nis­sen“ kön­nen ganz ein­fach per Check­box ein­ge­stellt wer­den. Sofern Sie an einem Ver­si­che­rer zu mehr als 10%, bzw. ein Ver­si­che­rer bei Ihnen zu mehr als 10% betei­ligt ist, kann dies auch nament­lich benannt werden.

Als Grund­ein­stel­lung vor­ein­ge­stellt ist, dass kei­ne der­ar­ti­gen Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se vor­lie­gen. Sofern dies für Sie zutrifft, brau­chen Sie nicht aktiv zu wer­den. Andern­falls kön­nen Sie die Anga­ben auf procheck24.de unter „Mar­ke­ting“ -> „PROMAKLER24“ -> „Recht­li­ches“ ein­fach abändern.

 

Neu: Video­zwi­schen­sei­te – für Erklär-Videos

Zwi­schen­sei­ten mit Erklär­vi­de­os erhö­hen die Bereit­schaft, einen Ver­gleich durch­zu­füh­ren

Ab sofort ste­hen für die Ver­gleichs­rech­ner Strom und Gas unse­re neu­en „Video­zwi­schen­sei­ten“

zur Ver­fü­gung. Ihre Kun­den kön­nen sich damit vor dem Start des Ver­gleichs­rech­ners noch über ein Erklär-Video zum Pro­dukt infor­mie­ren. Unter­su­chun­gen zei­gen, dass dadurch die Bereit­schaft des Nut­zers, einen Ver­gleich durch­zu­füh­ren, deut­lich höher ist.
Mit einem Klick kön­nen Sie die Video­ein­blen­dung aktiv schal­ten. Dafür genügt es, auf der Sei­te „Pro­duk­te“ in der Spal­te „Video­zwi­schen­sei­te“ das Häk­chen in der jewei­li­gen Box zu set­zen und die Ein­stel­lun­gen zu speichern.

 

 

Opti­mier­te Such­mas­ke: Jetzt noch bes­se­re Dar­stel­lung auf Tablet und Smart­phone

Mobi­les Design der PRO­MAK­LER24-Sei­ten ist online
Auch auf mobi­len End­ge­rä­ten wie Han­dys und Tablets macht Ihre PRO­MAK­LER24-Sei­te nun einen guten Ein­druck. Das Design wur­de so ange­passt, dass es abhän­gig vom Bild­schirm des Geräts mög­lichst opti­miert ange­zeigt wird.

Vor allem bei klei­nen Smart­phone-Bild­schir­men wur­de beson­de­rer Wert dar­auf­ge­legt, dass die Kon­takt­auf­nah­me (Tele­fon­an­ruf, Email-Nach­richt) beson­ders ein­fach funk­tio­niert. Auf promakler24.de steht das ein­fa­che Suchen und Fin­den eines Bera­ters vor Ort im Mittelpunkt.

 

Ände­run­gen online durchführen
Alle Ände­run­gen an Ihrer PRO­MAK­LER24-Sei­te kön­nen Sie auch selbst online durch­füh­ren. Wir haben dazu einen Direkt-Ein­stieg pro­gram­miert. Die­ser führt Sie direkt auf Ihre Kon­fi­gu­ra­ti­ons-Sei­te, auf der Sie alle Ein­stel­lun­gen vor­neh­men kön­nen. Sie log­gen sich hier­zu mit den Ihnen bekann­ten procheck24.de-Zugangsdaten ein.

» Bit­te hier kli­cken, um zum Direkt-Ein­stieg zu gelangen «

Wich­tig: Sofern Sie Ihre PRO­MAK­LER24-Sei­te über einen unse­rer Koope­ra­ti­ons­part­ner nut­zen, log­gen Sie sich bit­te über den Back-Office-Zugang des Part­ners ein. Sie fin­den die Sei­te für die Ein­stel­lun­gen unter dem Menü­punkt „Mar­ke­ting“ -> „PROMAKLER24“.

Bei Fra­gen und für wei­te­re Infor­ma­tio­nen steht Ihnen auch ger­ne unser Team des Ver­triebs­part­ner-Ser­vice ger­ne zur Ver­fü­gung. Sie errei­chen es tele­fo­nisch unter 089- 2000 47 5700, per Email an partnerservice@procheck24.de oder per Live-Chat.

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„Jeder zwei­te Kun­de ist bereit, den Anbie­ter zu wechseln“

Mak­ler Chris­ti­an Weiß ver­mit­telt neben Ver­si­che­run­gen und Finanz­pro­duk­ten auch Strom – und sieht gro­ßes Poten­zi­al in der Nische

Finanz- und Ver­si­che­rungs­pro­fi Chris­ti­an Weiß setzt schon seit 2012 erfolg­reich auf den Strom­ver­gleich

Chris­ti­an Weiß ist eigent­lich Ver­si­che­rungs­mak­ler und Finanz­pro­fi. Zum Port­fo­lio gehört für ihn seit 2012 aber auch die Ver­mitt­lung güns­ti­ger Strom­ta­ri­fe. Die Erfah­run­gen, die er mit Strom-Ver­gleichs­rech­ner von PROCHECK24 gemacht sind posi­tiv – zufrie­de­ne Bestands­kun­den und Neu­kun­den, die zunächst nur Strom ver­glei­chen wol­len, dann aber auch für Ver­si­che­run­gen und Finanz­pro­duk­te auf Weiß zukom­men. Im Inter­view berich­tet er aus der Praxis.

PROCHECK24: Wie passt das Mak­ler­ge­schäft zur Stromvermittlung?

Weiß: Sehr gut. Zusam­men mit dem Kun­den erstel­le ich eine Haus­halts- und Wirt­schafts­pla­nung. Da eig­net sich der Anbie­ter­wech­sel beim Strom gut, um die Haus­halts­kas­se zu ent­las­ten. Es wer­den Mit­tel frei – auch für ande­re Finanz- oder Versicherungsprodukte.

PROCHECK24: Wie reagie­ren die Kun­den auf das Ange­bot des Stromvergleichs?

Weiß: Mei­ne Kun­den reagie­ren sehr posi­tiv. Jeder zwei­te Bestands­kun­de ist bereit, den Anbie­ter zu wech­seln. Die Strom­ver­mitt­lung ist aber auch ein Tür­öff­ner: Wenn Neu­kun­den zu mir kom­men und rei­bungs­los den Strom­an­bie­ter wech­seln, habe ich im nächs­ten Jahr deren Finanz- und Ver­si­che­rungs­ord­ner bei mir auf den Tisch. Der Strom­ver­gleich ist opti­mal zum Kennenlernen.

PROCHECK24: Wel­che Rück­fra­gen gibt es von Kundenseite?

Weiß: Im Prin­zip sind es immer die­sel­ben Fra­gen; zum Bei­spiel die fol­gen­den zwei: Muss ich eine Vor­aus­zah­lung leis­ten? Gibt es den Strom­an­bie­ter in einem Jahr auch noch? Letzt­lich ist es dem Kun­den aber egal, wel­cher Anbie­ter es wird, solan­ge der Wech­sel ohne Pro­ble­me funk­tio­niert und er Geld spa­ren kann. Mei­ne Kun­den ver­trau­en auf mei­ne Empfehlung.

PROCHECK24: Wel­che Mög­lich­kei­ten für wei­te­re Bera­tungs­ge­sprä­che erge­ben sich aus der Stromberatung?

Weiß: Beim eigent­li­chen Strom­ver­gleich selbst stel­le ich nur kurz mein gan­zes Port­fo­lio vor und über­rei­che dem Kun­den einen Fly­er mit mei­nen ande­ren Pro­duk­ten. Der Rest ergibt sich nach dem rei­bungs­lo­sen Wech­sel von selbst.

PROCHECK24: Wie gut funk­tio­niert in Ihren Augen die Abwick­lung mit den Energieanbietern?

Weiß: Schon gut. Bei man­chen Anbie­tern klappt die Kom­mu­ni­ka­ti­on nicht immer so wie man sich das vor­stellt. Aber man merkt schnell, ob es passt oder nicht und dann wählt man halt künf­tig einen Anbie­ter, bei dem es mit der Kom­mu­ni­ka­ti­on rei­bungs­los funk­tio­niert. Man hat ja eine gro­ße Aus­wahl. In man­chen Fäl­len wäre mehr Fle­xi­bi­li­tät toll, wenn Kun­den kurz­fris­tig wech­seln möch­ten. Dann müss­te der Kun­de nicht mehr­fach Zäh­ler­stän­de durch­mel­den, weil der Antrag beim Anbie­ter lan­ge liegt. Aber wie gesagt, da sam­melt man schnell Erfah­run­gen und weiß, an wel­che Anbie­ter man sich am bes­ten hält.

PROCHECK24: Wor­auf legen Sie bei der Aus­wahl des Pro­dukts Wert?

Weiß: Für den Kun­den zählt in ers­ter Linie der Preis. Mir ist wich­tig, dass die Abwick­lung schnell und rei­bungs­los funk­tio­niert. Bei Grün­welt und Extra Strom zum Bei­spiel passt alles. Die sind beim Ver­gleich auch preis­lich immer vorn dabei. Aber wenn ein regio­na­ler Anbie­ter das bes­se­re Ange­bot hat, dann neh­me ich das. Ich ver­las­se mich auf mei­ne Erfah­run­gen und das Bauch­ge­fühl, dass sich dar­aus ent­wi­ckelt hat.

PROCHECK24: Wäh­len Sie den Tarif aus oder las­sen Sie den Kun­den auswählen?

Weiß: Ich wäh­le den Tarif gemein­sam mit dem Kun­den. Die Kun­den wol­len bera­ten wer­den. Einen Strom­kun­den hat man, wenn man die Sache gut macht, lang­fris­tig. Strom­ver­mitt­lung ist kei­ne ein­ma­li­ge Sache. Ich bin das gan­ze Jahr Ansprech­part­ner für den Kun­den und suche auch im nächs­ten Jahr zei­tig nach einem neu­en Anbie­ter. So spart der Kun­de am meis­ten und ist zufrie­den. Bei mir wird jeder Ver­trag jedes Jahr gewechselt.

PROCHECK24: Wie rele­vant ist das Strom­the­ma für Sie im Online-Bereich?

Weiß: Das ist kaum ein The­ma, weil die Kun­den bera­ten wer­den wol­len. Die meis­ten Kun­den, die selbst schon mal gewech­selt haben, wol­len sich auch nicht jedes Jahr wie­der damit beschäf­ti­gen. Wenn sie schon mal gewech­selt haben, liegt der Wech­sel oft schon vier oder fünf Jah­re zurück. Sie wol­len nicht stän­dig selbst dar­an den­ken und ver­glei­chen müs­sen. Die­se Kun­den sind froh, wenn ein Fach­mann die Anbie­ter­wech­sel dau­er­haft im Auge hat und sie ein­fach nur Geld sparen.

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Neu­es Erklär-Video für den Gastarif-Vergleich

Mit dem Video zu unse­rem Gas-Ver­gleichs­rech­ner set­zen wir die Serie unse­rer End­kun­den-Fil­me fort. Das Video ist in Zusam­men­ar­beit mit Video Grizz­ly, einem Spe­zia­lis­ten für ani­mier­te Erklär- und Pro­dukt­vi­de­os, ent­stan­den.

Das Video kann mit dem unten ange­füg­ten Ein­bin­dungs­code in ihre Home­page ein­ge­bun­den wer­den. Bei die­ser Code-Ver­si­on wird zugleich unter­bun­den, dass nach dem Ende des Vide­os wei­te­re Fil­me vor­ge­schla­gen oder auto­ma­tisch abge­spielt werden.

Hier kön­nen Sie unser neu­es Video “live” erleben:

YouTube

Mit dem Laden des Vide­os akzep­tie­ren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von You­Tube.
Mehr erfah­ren

Video laden

So bin­den Sie das Video auf Ihrer Home­page ein:
Zur Anzei­ge des Vide­os auf Ihre Home­page genügt es, den nach­fol­gen­den “Code-Schnip­sel” an der gewünsch­ten Stel­le einzubinden:

<iframe width=“560” height=“315” src=“https://www.youtube.com/embed/urCCPyRbCyI?rel=0” frameborder=“0” allowfullscreen></iframe>

Sie fin­den das Video — mit wei­te­ren Mög­lich­kei­ten zur Ein­bin­dung oder zum Tei­len — auch direkt auf You­tube (https://www.youtube.com/watch?v=urCCPyRbCyI?) oder über unse­ren Youtube-Kanal:

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Wohn­kre­dit­ver­mitt­ler: Wer kei­ne Sach­kun­de­prü­fung machen muss

Der Deut­sche Bun­des­tag berät der­zeit über die Umset­zung der EU-Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­dit-Richt­li­nie. Die Ver­mitt­lung von Immo­bi­li­en­kre­di­ten bedarf – wie bei Ver­si­che­rungs- und Finanz­an­la­gen-Ver­mitt­lern auch – der Erlaub­nis­er­tei­lung, der Sach­kun­de­prü­fung und des Nach­wei­ses einer Berufs­haft­pflicht-Ver­si­che­rung sowie der Regis­trie­rung. Die Ein­zel­hei­ten regelt eine Ver­ord­nung, wobei die Feder­füh­rung beim Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um liegt, das für die Aus­ge­stal­tung des Gewer­be­rechts zustän­dig ist.

Der Ent­wurf zur Immo­bi­li­en­dar­le­hens-Ver­mitt­lungs­ver­ord­nung (ImmVermV) befin­det sich der­zeit in der Res­sort­ab­stim­mung und der Abstim­mung mit den betrof­fe­nen Ver­bän­den (Frist: 6. Novem­ber), wie das feder­füh­ren­de Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) auf Anfra­ge des Ver­si­che­rungs­Jour­nals mitteilte.

Invol­viert sind das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV). Der Ver­ord­nungs­ent­wurf liegt dem Ver­si­che­rungs­Jour­nal vor. Die Ver­ord­nung, die dem Bun­des­rat vor­zu­le­gen ist, soll zeit­gleich mit dem Gesetz am 21. März 2016 in Kraft treten.

Die Ver­mitt­lung von Immo­bi­li­en­kre­di­ten bedarf dem Ver­ord­nungs­ent­wurf zufol­ge – wie auch bei Ver­si­che­rungs- und Finanz­an­la­gen-Ver­mitt­lern – der Erlaub­nis­er­tei­lung, der Sach­kun­de­prü­fung und des Nach­wei­ses einer Berufs­haft­pflicht-Ver­si­che­rung sowie der Registrierung.

Die­se Qua­li­fi­ka­tio­nen erset­zen die Sachkundeprüfung

Die Sach­kun­de­prü­fun­gen lie­gen wie­der­um in den Hän­den der Indus­trie- und Han­dels­kam­mern (IHKen) – eben­so die Regis­trie­rung. Die Sach­kun­de­prü­fung besteht aus zwei Tei­len (schrift­li­cher und prak­ti­scher Teil), wobei in jedem Prüf­ge­biet min­des­tens 50 Pro­zent der erreich­ba­ren Punk­te erzielt wer­den müs­sen. Es besteht die Mög­lich­keit zur Wie­der­ho­lung der Prüfung.

Dane­ben wer­den im Ver­ord­nungs­ent­wurf eine gan­ze Rei­he von Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen auf­ge­lis­tet, die als Nach­weis der erfor­der­li­chen Sach­kun­de aner­kannt wer­den. Die­se sind:

  1. Abschluss­zeug­nis
  • als Immo­bi­li­en­kauf­mann oder ‑frau,
  • als Bank- oder Spar­kas­sen­kauf­mann oder ‑frau,
  • als Kauf­mann oder ‑frau für Ver­si­che­run­gen und Finan­zen „Fach­rich­tung Finanz­be­ra­tung“ wenn aa) die Abschluss­prü­fung auf der Grund­la­ge der bis zum 31. Juli 2014 gel­ten­den Fas­sung der Ver­ord­nung über die Berufs­aus­bil­dung zum Kauf­mann für Ver­si­che­run­gen und Finanzen/zur Kauf­frau für Ver­si­che­run­gen und Finan­zen abge­legt wur­de oder bb) die Abschluss­prü­fung auf der Grund­la­ge der ab dem 1. August 2014 gel­ten­den Fas­sung der Ver­ord­nung über die Berufs­aus­bil­dung zum Kauf­mann für Ver­si­che­run­gen und Finanzen/zur Kauf­frau für Ver­si­che­run­gen und Finan­zen abge­legt wur­de und der Antrag­stel­ler die Wahl­qua­li­fi­ka­ti­ons­ein­heit pri­va­te Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung und Ver­si­che­run­gen gewählt hat,
  • als geprüf­ter Immo­bi­li­en­fach­wirt oder ‑wir­tin (IHK),
  • als geprüf­ter Bank­fach­wirt oder ‑wir­tin (IHK),
  • als geprüf­ter Fach­wirt oder ‑wir­tin für Finanz­be­ra­tung (IHK) oder
  • als geprüf­ter Fach­wirt oder ‑wir­tin für Ver­si­che­run­gen und Finan­zen (IHK);
  1. Abschluss­zeug­nis als geprüf­te® Fach­be­ra­ter oder ‑bera­te­rin für Finanz­dienst­leis­tun­gen (IHK), wenn zusätz­lich eine min­des­tens zwei­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung im Bereich der Immo­bi­li­en­dar­le­hens-Ver­mitt­lung vorliegt.
  2. Eine Prü­fung, die ein mathe­ma­ti­sches, wirt­schafts- oder rechts-wis­sen­schaft­li­ches Stu­di­um an einer Hoch­schu­le oder Berufs­aka­de­mie erfolg­reich abschließt, wird als Nach­weis aner­kannt, wenn die erfor­der­li­che Sach­kun­de beim Antrag­stel­ler vor­liegt. Dies setzt in der Regel vor­aus, dass zusätz­lich eine min­des­tens drei­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung im Bereich der Immo­bi­li­en­dar­le­hens-Ver­mitt­lung nach­ge­wie­sen wird.

Berufs­haft­pflicht-Ver­si­che­rung muss 750.000 Euro im Jahr abdecken

Zudem muss der Nach­weis einer Berufs­haft­pflicht-Ver­si­che­rung erbracht wer­den. Die­se soll für jeden Scha­den­fall min­des­tens 460.000 Euro abde­cken und im Gesamt­jahr für Schä­den von 750.000 Euro auf­kom­men kön­nen. Die­se Deckungs­sum­men sol­len alle zwei Jah­re ange­passt wer­den, erst­ma­lig zum 31. März 2018.

Die Ver­ord­nung lis­tet zudem auf, wel­che Anga­ben für die Ein­tra­gung im Ver­mitt­ler­re­gis­ter anzu­ge­ben sind. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Klar­stel­lung, ob jemand als Immo­bi­li­en­dar­le­hens-Ver­mitt­ler oder Hono­rar-Immo­bi­li­en­dar­le­hens-Bera­ter tätig ist.

Man­fred Brüss

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Ach­tung: Ver­si­che­rungs­ab­schluss im Auto­haus kann teu­er werden

Dass vie­le Auto­häu­ser dem Inter­es­sen­ten zum neu­en Auto direkt eine Ver­si­che­rung anbie­ten, ist kei­ne Sel­ten­heit. Ob kon­zern­ei­ge­ne Poli­ce wie von Volks­wa­gen oder Toyo­ta ange­bo­ten, oder in Zusam­men­ar­beit mit gro­ßen Ver­si­che­rungs­kon­zer­nen wie bei Opel oder Mer­ce­des – der pas­sen­de Schutz für das neue Gefährt wird direkt mit­ge­lie­fert. Doch was prak­tisch klingt, ist nicht unbe­dingt auch die bes­te und vor allem güns­tigs­te Wahl. Hier ist Vor­sicht gebo­ten: Im Durch­schnitt sind Ver­si­che­run­gen, die direkt über den Her­stel­ler abge­schlos­sen wer­den, um die Hälf­te teu­rer als der güns­tigs­te Tarif auf einem Vergleichsportal.

 Undurch­sich­ti­ge Prei­se bei den Herstellerpolicen

Spe­zi­el­le Son­der­ak­tio­nen der Her­stel­ler bei den Ver­si­che­run­gen loh­nen sich nur sehr sel­ten. Exper­ten raten des­halb dazu, beim Auto­kauf ange­bo­te­ne Ver­si­che­run­gen unbe­dingt mit den Tari­fen im Inter­net zu ver­glei­chen. Die Prei­se der Her­stel­ler­po­li­cen sei­en undurch­sich­tig und im Inter­net meist gar nicht zu fin­den, erklärt Anni­ka Krem­pel, Ver­si­che­rungs­exper­tin von Finanz­tip. Ins­ge­samt hat Finanz­tip zur Über­prü­fung der Ange­bo­te für die acht größ­ten Her­stel­ler auf dem deut­schen Markt je vier ver­schie­de­ne Pro­fi­le ent­wi­ckelt. „Von acht ange­frag­ten Her­stel­lern bie­tet nur Mer­ce­des einen Online-Rech­ner. Vier wei­te­re Auto­bau­er schick­ten uns die Kon­di­tio­nen auf Anfra­ge zu“, so Krem­pel. Volks­wa­gen und Toyo­ta ver­wei­ger­ten ihre Teil­nah­me an der Erhebung.

Ver­brau­cher zah­len mit­un­ter doppelt

Die Ergeb­nis­se der Erhe­bung zei­gen gro­ße Preis­un­ter­schie­de bei den Tari­fen der Auto­häu­ser und denen von Ver­gleichs­por­ta­len wie CHECK24.de. Doch recht­fer­ti­gen die Ver­si­che­rungs-Son­der­ak­tio­nen der Auto­her­stel­ler die bis zu 51 Pro­zent teu­re­ren Poli­cen? Laut Finanz­tip sind vie­le der ein­ge­schlos­se­nen Extras auch bei den güns­ti­gen Tari­fen der Ver­gleichs­rech­ner zu fin­den, vie­le sei­en schlicht über­flüs­sig. Der Test zeigt an einem Bei­spiel: Wäh­rend eine Poli­ce mit guten Leis­tun­gen für den BMW eines Rent­ners direkt beim Her­stel­ler bei etwa 800 Euro lag, fand Finanz­tip über ein Inter­net­ver­gleichs­por­tal ein Ange­bot mit ver­gleich­ba­ren Leis­tun­gen zum hal­ben Preis von etwa 400 Euro im Jahr. Im Test konn­te ledig­lich eine Son­der­ak­ti­on der Auto­her­stel­ler über­zeu­gen: Die Poli­ce für einen Clio von Renault topp­te das Ange­bot der Online­rech­ner um 21 Pro­zent, ist damit aber lei­der die einzige.

Die rich­ti­ge Kfz-Ver­si­che­rung finden

Finanz­tip-Exper­tin Krem­pel rät: „Sowohl im Auto­haus als auch über das Inter­net müs­sen Ver­brau­cher bei der Auto­ver­si­che­rung genau hin­schau­en und ver­glei­chen.“ Wich­tig sei, dass Auto­fah­rer eine erhöh­te Deckungs­sum­me zwi­schen 50 und 100 Mil­lio­nen Euro für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­ein­ba­ren. Es emp­feh­le sich außer­dem, die Kilo­me­ter­an­ga­be zu Anfang nicht zu hoch anzu­set­zen. Statt­des­sen kön­ne sie bei Bedarf nach oben kor­ri­giert wer­den. Um den Bei­trag mög­lichst gering zu hal­ten, soll­te auch der Fah­rer­kreis in klei­nem Rah­men gehal­ten werden.

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