PROCHECK24

Oktober 2015

Streit um Kos­ten für Ersatz-EC-Karte

Geld­in­sti­tu­te dür­fen für die Aus­stel­lung einer Ersatz­kar­te für den Zah­lungs­ver­kehr kein Ent­gelt ver­lan­gen, wenn die Ori­gi­nal­kar­te abhan­den­ge­kom­men ist und der Kun­de den Ver­lust sei­ner Kar­te ange­zeigt hat. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof nach einer Kla­ge des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands gegen die Deut­sche Post­bank AG mit Urteil vom 20. Okto­ber 2015 ent­schie­den (XI ZR 166/14).

Es ist kei­ne Sel­ten­heit, dass Kar­ten für den Zah­lungs­ver­kehr abhan­den­kom­men. Die Deut­sche Post­bank AG hat für der­ar­ti­ge Fäl­le vor­ge­sorgt. Denn nach dem Preis­ver­zeich­nis des Geld­in­sti­tuts müs­sen Post­bank­kun­den für eine auf ihren Wunsch hin aus­ge­stell­te Ersatz­kar­te 15 Euro zahlen.

Unan­ge­mes­se­ne Benachteiligung

Die­se Klau­sel hielt der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) für unrecht­mä­ßig und zog gegen die Post­bank vor Gericht. Die Unter­las­sungs­kla­ge war zunächst erfolg­los. Sie wur­de von den Vor­in­stan­zen als unbe­grün­det zurück­ge­wie­sen. Erst mit sei­ner beim Bun­des­ge­richts­hof ein­ge­leg­ten Revi­si­on errang der VZBV einen Sieg.

Nach Ansicht des Bun­des­ge­richts­hofs hält die von dem Geld­in­sti­tut ver­wen­de­te Klau­sel nicht der gericht­li­chen Inhalts­kon­trol­le gemäß § 307 BGB stand. Denn danach sind Bestim­mun­gen in All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam, wenn sie den Ver­trags­part­ner des Ver­wen­ders ent­ge­gen den Gebo­ten von Treu und Glau­ben unan­ge­mes­sen benachteiligen.

Bei Anwen­dung der Klau­sel kann die Post­bank näm­lich auch dann ein Ent­gelt für eine Ersatz­kar­te ver­lan­gen, wenn deren Aus­stel­lung wegen einer nach einem Ver­lust erfolg­ten und vom Kun­den pflicht­ge­mäß ange­zeig­ten Sper­re der Erst- bezie­hungs­wei­se Ori­gi­nal­kar­te erfor­der­lich wird.

Das hält der Bun­des­ge­richts­hof jedoch für nicht recht­mä­ßig. Denn gemäß § 675k Satz 5 BGB ist ein Geld­in­sti­tut in Fäl­len, in denen eine blo­ße Sper­rung einer Kar­te nicht aus­reicht, dazu ver­pflich­tet, sei­nen Kun­den eine Ersatz­kar­te zu über­las­sen. Für die Erfül­lung die­ser gesetz­li­chen Ver­pflich­tung dür­fe ein Geld­in­sti­tut kein Ent­gelt ver­lan­gen. Die Aus­stel­lung einer Ersatz­kar­te sei aber in Fäl­len des Ver­lusts oder Dieb­stahls einer Kar­te eine zwangs­läu­fi­ge Fol­ge der Erfül­lung die­ser Verpflichtung.

Noch offe­ne Frage

Offen gelas­sen hat der Bun­des­ge­richts­hof, ob für eine Ersatz­kar­te dann eine Gebühr berech­net wer­den darf, wenn eine Kar­te defekt ist oder sich der Name des Inha­bers, zum Bei­spiel durch Hei­rat, geän­dert hat. Denn die­se Fra­ge war nicht Gegen­stand des Verfahrens.

Nach Ansicht des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­ban­des kann in der­ar­ti­gen Fäl­len nichts ande­res gel­ten. Denn in jedem Fall müss­ten die alten Kar­ten beim Aus­tausch gesperrt wer­den, um einen Miss­brauch oder den Umlauf von mehr als einer Kar­te zu ver­hin­dern. Für eine abschlie­ßen­de Beur­tei­lung die­ser Fra­ge müs­se man jedoch die schrift­li­che Urteils­be­grün­dung abwar­ten, so ein VZBV-Sprecher.

Wolf­gang A. Leidigkeit

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Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen ste­hen vor Beitragserhöhungen

Die Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) müs­sen sich im kom­men­den Jahr wohl auf Bei­trags­er­hö­hun­gen ein­rich­ten, die von ihnen allei­ne geschul­tert wer­den müs­sen. Der GKV-Schät­zer­kreis erklär­te ges­tern nach Abschluss zwei­tä­gi­ger Bera­tun­gen, 2016 wer­de wohl ein Fehl­be­trag von gut 14 Mil­li­ar­den Euro ent­ste­hen. Im Durch­schnitt könn­te eine Bei­trags­an­he­bung um 0,2 bis not­wen­dig sein. Dies erge­be sich jeden­falls rein rech­ne­risch, erklär­te der Schätzerkreis.

Für das kom­men­de Jahr erwar­tet der Schät­zer­kreis, dem Exper­ten des Bun­des­ver­si­che­rungs­amts (BVA), des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit (BMG) und der GKV-Spit­zen­ver­bands ange­hö­ren, Ein­nah­men im Gesund­heits­fonds über 206,2 Mil­li­ar­den Euro. Das Aus­ga­be­vo­lu­men wer­de wohl bei 220,6 Mil­li­ar­den Euro lie­gen, womit eine Unter­de­ckung von 14,4 Mil­li­ar­den Euro ent­stün­de, erklär­te das Gre­mi­um ges­tern nach Abschluss zwei­tä­gi­ger Beratungen.

Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um berech­net durch­schnitt­li­chen Zusatzbeitrag

Die Pro­gno­se sei ein­ver­nehm­lich erstellt wor­den, teil­te das Bun­des­ver­si­che­rungs­amt wei­ter mit. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um wer­de jetzt auf Basis der Pro­gno­se noch in die­sem Monat den durch­schnitt­li­chen Zusatz­bei­trag für 2016 berechnen.

Die Bild-Zei­tung hat­te zuvor unter Beru­fung aus Berech­nun­gen des Schät­zer­krei­ses berich­tet, den GKV-Kas­sen dürf­ten im End­ergeb­nis 2016 etwa drei Mil­li­ar­den Euro feh­len. Dies wür­de eine Anhe­bung des durch­schnitt­li­chen Bei­trags­sat­zes um 0,2 Pro­zent­punk­te erfor­der­lich machen.

Dies wäre das rein rech­ne­ri­sche Ergeb­nis aus der Pro­gno­se für 2016, erklär­te der Schät­zer­kreis. Letzt­lich muss jede ein­zel­ne Kran­ken­kas­se mit Blick auf die eige­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on ent­schei­den, wel­chen Zusatz­bei­trag sie 2016 erhe­ben will.

Der­zeit beträgt der pari­tä­tisch finan­zier­te Bei­trags­an­teil 14,6 Pro­zent. Die ein­zel­nen Kas­sen kön­nen den Zusatz­bei­trag, der vor 2015 ein­heit­lich bei 0,9 Pro­zent­punk­ten gele­gen hat­te, indi­vi­du­ell fest­le­gen. Heu­te lie­gen die Zuschlä­ge zwi­schen Null und 1,3 Prozentpunkte.

Die bei­den größ­ten GKV-Kas­sen, die Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se und die Bar­mer GEK erhe­ben der­zeit einen Zusatz­bei­trag von 0,8 und 0,9 Pro­zent, was in etwa dem Durch­schnitt aller Kas­sen ent­spricht. Ohne Zusatz­bei­trag kom­men der­zeit nur die Met­zin­ger BKK die und BKK Eure­gio aus.

Auch 2015 müs­sen Rück­la­gen auf­ge­löst werden

Für das lau­fen­de Jahr rech­net der Schät­zer­kreis wei­ter­hin bei Ein­nah­men von 198,5 Mil­li­ar­den Euro und mit Zuwei­sun­gen aus dem Gesund­heits­fonds über 198,3 Mil­li­ar­den Euro, wobei die um 2,5 Mil­li­ar­den redu­zier­ten Bun­des­zu­schüs­se aus der Liqui­di­täts­re­ser­ve des Gesund­heits­fonds aus­ge­gli­chen wür­den. Für 2016 wer­den die Bun­des­zu­schüs­se wie­der auf 14 Mil­li­ar­den Euro angehoben.

Die Aus­ga­ben der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen dürf­ten in die­sem Jahr auf 209,3 Mil­li­ar­den Euro anstei­gen. Auch hier müs­sen die Kas­sen auf ihre Rück­la­gen zurück­grei­fen. Nach den Daten des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ver­füg­ten die Kas­sen zum Ende des ers­ten Halb­jah­res 2015 über Finanz­re­ser­ven im Volu­men von 15,2 Mil­li­ar­den Euro.

Man­fred Brüss

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Video­Ident für Ratenkredite

Ab sofort kön­nen Sie Ihren Kun­den die Mög­lich­keit bie­ten, sich beim Abschluss eines Raten­kre­dits direkt am eige­nen Rech­ner, Smart­phone oder Tablet zu legi­ti­mie­ren. Damit ent­fällt für den Kun­den der Weg zur Post: Das Video­Ident-Ver­fah­ren ist eine Alter­na­ti­ve zum Post­Ident bei der Über­prü­fung der Iden­ti­tät des Kre­dit­neh­mers. Die San­tan­der ist der ers­te Pro­dukt­an­bie­ter von Raten­kre­di­ten auf unse­rer Platt­form, der das neue Video­Ident-Ver­fah­ren nutzt.

Video-Legi­ti­ma­ti­on: Iden­ti­fi­ka­ti­on online in weni­gen Minuten
Die voll­stän­di­ge Video-Legi­ti­ma­ti­on dau­ert maxi­mal 10 Minu­ten. Zur Iden­ti­fi­ka­ti­on wird jeder Kun­de gebe­ten, einen gül­ti­gen amt­li­chen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit Vor­der- und Rück­sei­te vor die Web­cam zu hal­ten. Dabei wer­den Holo­gramm und wei­te­re Sicher­heits­merk­ma­le geprüft, die Aus­weis­num­mer erfasst und Fotos zur Nach­weis­si­che­rung erstellt. Zum Abschluss wird die Legi­ti­ma­ti­on per ein­ma­li­ger TAN (Ver­sand erfolgt per E‑Mail oder SMS) bestätigt.

So star­ten Sie Video­Ident auf procheck24.de
Das Video­Ident-Ver­fah­ren kön­nen Sie selbst star­ten. Kli­cken Sie hier­zu bit­te in der Kun­den­ein­zel­an­sicht auf das „Fingerabdruck“-Symbol, das zusam­men mit den übri­gen Rück­mel­de­da­ten der Bank ange­zeigt wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum genau­en Ablauf des Video­Ident-Ver­fah­rens sowie ein Erklär-Video fin­den Sie auf unse­rer End­kun­den-Infor­ma­ti­ons­sei­te.


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Sprei­zung der Kfz-Tari­fe ist 2015 deut­lich gestiegen

Direct Line hat in einer neu­en Markt­stu­die anhand von zehn Mus­ter­kun­den in 30 Regio­nen Deutsch­lands die Preis­si­tua­ti­on in der Kfz-Ver­si­che­rung unter­sucht. Die schon üppi­gen Preis­span­nen haben sich noch­mals gestei­gert. Der Abstand zwi­schen dem jeweils teu­ers­ten und güns­tigs­ten Ange­bot ist auf durch­schnitt­lich 1.309 Euro angewachsen.

Ob sich ein Wech­sel in der Kfz-Ver­si­che­rung lohnt, muss letzt­lich jeder Auto­fah­rer für sich ent­schei­den. Der Auto­ver­si­che­rer Direct Line Ver­si­che­rung AG hat jetzt eine aku­tel­le Markt­stu­die vor­ge­legt, die die Preis­span­nen in der Kfz-Ver­si­che­rung unter­sucht. Der Abstand zwi­schen dem jeweils teu­ers­ten und güns­tigs­ten Ange­bot hat sich in die­sem Jahr gegen­über dem Vor­jahr um 7,7 Pro­zent auf durch­schnitt­lich 1.309 Euro erhöht.

Hohes Ein­spar­po­ten­zi­al

„Das rea­lis­ti­sche Ein­spar­po­ten­zi­al beträgt bun­des­weit durch­schnitt­lich 46,8 Pro­zent – ein Grund mehr für Kun­den, ihre Kfz-Ver­si­che­rung zu prü­fen“, erklär­te Direct Line anläss­lich der Ver­öf­fent­li­chung der neu­en Untersuchung.

Im Auf­trag des Auto­ver­si­che­rers wur­de die „Markt­stu­die zur Preis­si­tua­ti­on im deut­schen Kfz-Ver­si­che­rungs­markt“ bereits zum fünf­ten Mal von Pro­fes­sor Dr. Tho­mas Köh­ne vom Insti­tut für Ver­si­che­rungs­wirt­schaft an der Hoch­schu­le für Wirt­schaft und Recht in Ber­lin erstellt.

Grund­la­ge der Erhe­bung waren 48.589 Tarif­kal­ku­la­tio­nen für zehn Mus­ter­kun­den in 30 Regio­nen in Deutsch­land (300 Musterfälle).

Prä­mi­en­an­stieg 2015 lag bei durch­schnitt­lich 4,2 Prozent

Auf dem hef­tig umkämpf­ten deut­schen Markt für Kfz-Ver­si­che­run­gen konn­ten in die­sem Jahr erneut Prä­mi­en­er­hö­hun­gen durch­ge­setzt wer­den. Ins­ge­samt sind die Prä­mi­en über die unter­such­ten 300 Mus­ter­fäl­le im Ver­gleich zum Vor­jahr um 4,2 Pro­zent gestie­gen. Dabei hät­ten sich die Prei­se bei Ange­bo­ten mit grö­ße­rem Deckungs­um­fang um 4,4 Pro­zent und die mit gerin­ge­rem Deckungs­um­fang um 3,6 Pro­zent erhöht.

Für 2014 war in der Vor­jah­res­un­ter­su­chung ein durch­schnitt­li­cher Prä­mi­en­an­stieg um 5,2 Pro­zent errech­net worden.

Es sei in die­sem Jahr ein Trend zu bes­se­ren Deckungs­an­ge­bo­ten fest­zu­stel­len, so Direct Line. „Kurz gesagt: 2015 sind Prei­se und Qua­li­tät gestie­gen.“ Von den Prä­mi­en­an­he­bun­gen sei­en 27 der 30 Regio­nen und acht der zehn Mus­ter­kun­den betrof­fen gewe­sen. Nach den Prä­mi­en­stei­ge­run­gen in 2014 und in die­sem Jahr, mit denen aus den Vor­jah­ren auf­ge­lau­fe­ne Ver­lus­te hät­ten kom­pen­siert wer­den kön­nen, könn­te das Jahr 2016 mög­li­cher­wei­se schon wie­der sin­ken­de Prä­mi­en brin­gen, erklär­te Pro­fes­sor Köhne.

Vor einem Nach­las­sen in der Preis­dis­zi­plin hat­te kürz­lich die Mar­ke­ting- und Ver­triebs­be­ra­tung Simon-Kucher & Part­ners Stra­tegy & Mar­ke­ting Con­sul­tants GmbH gewarnt. Sie rät ab von neu­en Preiskämpfen.

Direct-Line-Chef: Stu­die schafft Markttransparenz

Für den Vor­stands­vor­sit­zen­den der Direct Line Ver­si­che­rung AG, Dr. David Sta­chon, schafft die neue Markt­stu­die Trans­pa­renz in der sehr viel­fäl­ti­gen Tarif­land­schaft. „Daher ist es uns ganz beson­ders wich­tig, dass wir alle Ergeb­nis­se der Stu­die unein­ge­schränkt zugäng­lich machen.“

„Wir möch­ten dem Ver­brau­cher zei­gen, dass es sinn­voll ist, bis zum für vie­le Poli­cen gel­ten­den Kün­di­gungs­stich­tag, dem 30. Novem­ber 2015, durch einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich zu über­prü­fen, ob sich ein Wech­sel lohnt“, erklär­te Sta­chon wei­ter. Das rea­lis­ti­sche Ein­spar­po­ten­zi­al bun­des­weit lie­ge im Mini­mum bei 38,4 Pro­zent und höchs­tens 56,7 Prozent.

Direct Line hat rund 600.000 ver­si­cher­te Fahr­zeu­ge im Bestand. Seit Mai die­ses Jah­res gehört der Auto­ver­si­che­rer zur spa­ni­schen Mapf­re Gruppe.

Man­fred Brüss

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