PROCHECK24

Dezember 2015

Kfz-Ver­si­che­rung – Abschluss mit Beginn 01.01.2016 und Rückdatierung

Nur noch bis zum 31.12.2015 kann bei allen Ver­si­che­rern mit Beginn zum 01.01.2016 abge­schlos­sen wer­den kann.

Wenn die bestehen­de Kfz-Ver­si­che­rung Ihres Kun­den bereits gekün­digt, die­se aber noch nicht neu abge­schlos­sen wur­de, soll­te dies nun unbe­dingt noch schnell nach­ge­holt wer­den. Vor allem wenn Ihre Kun­den das Son­der­kün­di­gungs­recht auf­grund von Bei­trags­er­hö­hun­gen in den letz­ten Tagen genutzt haben, ist dies zu beach­ten. Rück­wir­ken­de Abschlüs­se mit Beginn zum 01.01.2016 las­sen vie­le Gesell­schaf­ten nicht zu.

Mög­lich­kei­ten zur Rück­da­tie­rung ab dem 01.01.2016

Nach dem 31.12. gibt es zwar wei­ter­hin bei eini­gen Gesell­schaf­ten die Mög­lich­keit einer Rück­da­tie­rung des Ver­trags und somit die Mög­lich­keit eines „ordent­li­chen“ Ver­si­che­rungs­be­ginns zum 01.01. Aller­dings trifft dies nur auf aus­ge­wähl­te Ver­si­che­rer zu. Erfah­rungs­ge­mäß ist der Kreis der mög­li­chen Ver­si­che­rer eingeschränkt.

Der­zeit lie­gen uns fol­gen­de Rück­mel­dun­gen zu den Rück­da­tie­rungs­mög­lich­kei­ten bei den ein­zel­nen Ver­si­che­rern aus unse­rem Ver­gleich vor (in Klam­mer das Datum bis zu dem der Tarif mit Beginn 01.01.2016 noch abge­schlos­sen wer­den kann):

  • AXA/DBV (31.01.)
  • Barmenia/Adcuri (15.01.)
  • DA Direkt (31.01.)
  • Direct Line (15.02.)
  • ERGO Direkt (15.01.)
  • Jani­tos (22.01.)
  • Spar­kas­sen Direkt (31.01.)
  • VHV (31.01.)

Wich­ti­ger Hin­weis: die Annah­me­richt­li­nie kann jeder­zeit vom Ver­si­che­rer geän­dert wer­den. Die ange­ge­be­nen Zeit­räu­me für die Mög­lich­keit einer Rück­da­tie­rung haben den Stand 28.12.2015 und kön­nen nicht garan­tiert werden.

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Kon­di­ti­ons­an­pas­sung beim Raten­kre­dit der PSD Bank Kiel

Ab dem 24.12.2015 ändern sich bei der PSD Bank Kiel die Ratenkredit-Konditionen
für fol­gen­de Laufzeiten:

- Lauf­zeit 12 Mona­te: 5,11% eff. p.a. (Soll­zins: 4,99% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 24 Mona­te: 5,11% eff. p.a. (Soll­zins: 4,99% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 36 Mona­te: 5,11% eff. p.a. (Soll­zins: 4,99% geb. p.a.)

Alle ande­ren Kon­di­tio­nen blei­ben unverändert.

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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PROMAKLER24 – die digi­ta­le Ver­triebs­platt­form – bereits für über 1.900 Makler

Seit dem Start im Sep­tem­ber 2012 haben sich mehr als 1.900 Ver­triebs­part­ner von PROCHECK24 dazu ent­schie­den, ihren Kun­den Ver­gleichs­rech­ner über eine eige­ne PRO­MAK­LER24-Home­page anzu­bie­ten. Allein seit der DKM 2015 wur­den über 300 neue Nut­zer hin­zu­ge­won­nen. Gestar­tet ist das Home­page-Pro­jekt als kos­ten­lo­se Inter­net-Visi­ten­kar­te. Dar­aus hat sich inzwi­schen eine digi­ta­le Ver­triebs­platt­form entwickelt.

Quick-Link-Tech­no­lo­gie bringt Ver­gleichs­rech­ner direkt zum Kunden

Mit Hil­fe des Quick-Links erreicht der Ver­gleichs­rech­ner (bei Bestands­kun­den mit vor­be­leg­ten Daten) direkt den Kun­den. Nach Ein­ga­be des Pass­worts ist der Rech­ner abruf­bar und der Inter­es­sent star­tet einen neu­en Ver­gleich. Ange­bo­te und Abschlüs­se wer­den dem Ver­triebs­part­ner zuge­ord­net und ver­gü­tet. Vie­le Finanz­be­ra­ter ver­wen­den die Ver­gleichs­rech­ner nicht nur im direk­ten Kon­takt mit ihren Bestands­kun­den son­dern auch für die Neukundengewinnung.

Logo- und Foto­ein­bin­dun­gen machen jeden Ver­gleichs­rech­ner individuell 

Im Juli und August 2015 wur­den eine Rei­he von Funk­tio­nen umge­setzt, die es erlau­ben, die PRO­MAK­LER24-Home­page indi­vi­du­el­ler zu gestal­ten. Die Far­ben der Web­site kön­nen an die Fir­men­far­ben des Mak­lers ange­passt wer­den. Mit Logo- und Foto­ein­bin­dun­gen wird die Sei­te noch per­sön­li­cher. Die ange­zeig­ten und für den Kun­den ver­füg­ba­ren Ver­glei­che kön­nen Mak­ler eben­falls frei festlegen.

PROMAKLER24 funk­tio­niert auch mobil 

Die Zahl der mobil sur­fen­den Nut­zer nimmt kon­ti­nu­ier­lich zu. Daher pas­sen sich die PRO­MAK­LER24-Sei­ten abhän­gig von der Bild­schirm­grö­ße des mobi­len Geräts dyna­misch an. Bei der Gestal­tung der Sei­ten für die ein­zel­nen Mak­ler wur­de beson­de­rer Wert auf die leich­te Ver­füg­bar­keit der Kon­takt­mög­lich­kei­ten gelegt. Der Kun­de soll mög­lichst ein­fach per­sön­li­chen Kon­takt mit dem Mak­ler auf­neh­men können.

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Deut­sche müs­sen trotz Gebüh­ren­sen­kung bei Kre­dit­kar­ten mehr zahlen

Von Ent­las­tun­gen in Mil­li­ar­den­hö­he für alle euro­päi­schen Kon­su­men­ten sprach die Poli­tik bei der Gebüh­ren­sen­kung der Kre­dit­kar­ten­ge­büh­ren für Händ­ler. Durch die­se soll­ten die Prei­se der Waren sin­ken – so war die Theorie.

Seit dem 9. Dezem­ber ist die EU-Ver­ord­nung in Kraft getre­ten, doch eine Ent­las­tung ist nicht in Sicht. „Preis­nach­läs­se kön­nen wir uns nicht vor­stel­len“, sagt Ulrich Bin­ne­bö­ßel, Zah­lungs­exper­te des Han­dels­ver­bands Deutsch­land (HDE). Die neue EU-Ver­ord­nung füh­re maxi­mal dazu, dass not­wen­di­ge Preis­er­hö­hun­gen (durch bei­spiels­wei­se höhe­re Ener­gie­kos­ten oder Löh­ne) her­aus­ge­zö­gert werden.

Ver­brau­cher müs­sen sogar drauf zah­len, denn da Ban­ken nun weni­ger ver­die­nen, müs­sen sie für die Kar­ten ihrer Kun­den mehr ver­lan­gen. „Wir muss­ten neu kal­ku­lie­ren, weil uns Ein­nah­men ver­lo­ren gehen“, sagt Franz-Gerd Brö­kel, Mit­ar­bei­ter der Spar­kas­se Höx­ter in West­fa­len. Eine von vie­len Ban­ken, die mit höhe­ren Jah­res­bei­trä­gen für Kre­dit­kar­ten auf die nun scharf geschal­te­te Sen­kung des soge­nann­ten Inter­ban­ken­ent­gelts reagie­ren muss.

Nicht nur die Gebüh­ren steigen

Da das Inter­net­ban­ken­ent­gelt – die Gebüh­ren, die die Bank des Händ­lers, an die des Kun­den zah­len muss, wenn die­se mit Kre­dit­kar­te zahlt – von einem Pro­zent auf maxi­mal 0,3 gesun­ken ist, ent­ge­hen den deut­schen Ban­ken nun Ein­nah­men von schät­zungs­wei­se 400 Mil­lio­nen Euro. Auch das Inter­net­ban­ken­ent­gelt für die EC-Kar­ten­nut­zung ist gesun­ken. Durch die Sen­kung von 0,3 auf 0,2 Pro­zent ent­ge­hen den Ban­ken wei­te­re 50 Mil­lio­nen Euro.

Ein Durch­schnitts­kun­de mit jähr­lich 2.000 Euro Kre­dit­kar­ten­um­satz brach­te den Ban­ken bis­lang etwa 20 Euro, jetzt nur noch 6 Euro. Eine Erhö­hung der Jah­res­ge­bühr von 10 bis 20 Euro ist daher übli­cher Standard.

Ver­bun­den mit der Preis­er­hö­hung sind mög­li­cher­wei­se auch gerin­ge­re Leis­tun­gen. Da Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­run­gen zum Jah­res­en­de teu­rer wer­den, strei­chen vie­le Ban­ken auch die Versicherungsleistungen.

Schon in den letz­ten Mona­ten dreh­ten Ban­ken an den Gebüh­ren­schrau­ben der Giro­kon­ten. Dies begrün­den sie mit der Nied­rig­zins­po­li­tik, denn seit die Zin­sen nahe null sind, ver­die­nen sie kaum noch mit dem Gut­ha­ben auf den Kon­ten. Man­gels ande­rer Ein­nah­me­quel­len müs­sen die Prei­se erhöht werden.

Dif­fe­ren­zie­rung nach Nutzerverhalten

Kun­den, die das Online-Ban­king scheu­en, auf Papier­über­wei­sun­gen bestehen oder die Kon­to­aus­zü­ge nach Hau­se geschickt bekom­men wol­len, müs­sen für den Mehr­auf­wand auch mehr bezah­len. Es gibt auch Über­le­gun­gen eine Gebühr für Über­wei­sun­gen an SB-Ter­mi­nals zu erhe­ben. „Sol­che Auto­ma­ten kos­ten in der Anschaf­fung und im Unter­halt viel Geld. Pro SB-Über­wei­sung muss man als Bank in der Kal­ku­la­ti­on 30 Cent anset­zen“, sagt Oli­ver Mihm, von der Unter­neh­mens­be­ra­tung Inves­tors Marketing.

Es bleibt abzu­war­ten, wie weit sich die Deut­schen durch neue EU-Ver­ord­nung von der Kre­dit­kar­te ent­fer­nen. Aktu­ell sei­en zwar 36 Mil­lio­nen Kre­dit­kar­ten im Umlauf, auf die­se fal­len jedoch nur fünf Pro­zent des Einzelhandelsumsatzes.

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Nie­der­schmet­tern­de Ergeb­nis­se bei Vorsorgeberatung

95 Pro­zent der Ver­brau­chern ange­bo­te­nen Finanz­pro­duk­te sind nicht bedarfs­ge­recht, weil zumeist über­teu­ert. Zu die­sem „alar­mie­ren­den und nie­der­schmet­tern­den“ Ergeb­nis kommt der ges­tern vor­ge­stell­te ers­te Bericht des bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len ange­sie­del­ten Finanz­markt­wäch­ters. Dies sei letzt­lich das Ergeb­nis des pro­vi­si­ons­ge­trie­be­nen Ver­triebs bei Ban­ken und Finanzanlagen-Vermittlern.

Der bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len ange­sie­del­te Finanz­markt­wäch­ter hat ges­tern einen ers­ten Bericht zur Bera­tung von Ver­brau­chern bei Anla­ge­pro­duk­ten vor­ge­legt. Geprüft wur­de, ob Ver­brau­cher bedarfs­ge­recht bera­ten wurden.

Aus­ge­wer­tet wur­den die bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len inner­halb von zwölf Mona­ten geführ­ten 835 per­sön­li­chen Geld­an­la­ge- und Alters­vor­sor­ge-Bera­tun­gen. Bewer­tet wur­den 3.864 Anlageprodukte.

Die gewon­ne­nen Ergeb­nis­se sei­en zwar nicht reprä­sen­ta­tiv, aber leg­ten doch die Män­gel offen, sag­te Wer­ner Bareis, Team­lei­ter Markt­wäch­ter Finan­zen bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Württemberg.

95 Pro­zent der ange­bo­te­nen Pro­duk­te waren nicht bedarfsgerecht

Das Pro­dukt­an­ge­bot war in 95 Pro­zent der Fäl­le nicht bedarfs­ge­recht auf die Bedürf­nis­se des Ver­brau­chers zuge­schnit­ten. Schaut man auf die ein­zel­nen Pro­dukt­grup­pen, so wur­den nahe­zu alle als über­teu­ert ange­se­hen. Bau­spar­ver­trä­ge fie­len des­halb zu 100 Pro­zent durch. Es lagen aber auch nur zwölf Ange­bo­te vor. Bareis ver­wies auf die (ver­gleichs­wei­se) hohen Abschluss­kos­ten bei einem Bau­spar­ver­trag, da gäbe es preis­wer­te­re Alternativen.

Und bei den von Ver­brau­chern bereits erwor­be­nen Finanz­pro­duk­ten waren fast die Hälf­te nicht bedarfs­ge­recht, wobei über­haupt nicht ein­mal jeder vier­te Rat­su­chen­de aus­schließ­lich bedarfs­ge­rech­te Pro­duk­te besa­ßen. Bei allen ande­ren war min­des­tens ein Pro­dukt zu bemän­geln. Hier wur­den Bau­spar­ver­trä­ge wegen gerin­ger Ren­di­te abgewertet.

Auf die Fra­ge, ob denn nicht im Wesent­li­chen ver­är­ger­te Ver­brau­cher in die Bera­tungs­stel­len kämen, die bereits mit einem Pro­dukt Pro­ble­me hät­ten, sag­te Bareis, es gebe auch vie­le Ver­brau­cher, die vor sich dem Erwerb eines Finanz­pro­dukts eine Zweit­mei­nung ein­ho­len woll­ten. Bei den Ver­brau­chern stün­den in 87 Pro­zent der Fäl­le Pro­duk­te der Alters­vor­sor­ge im Zen­trum ihrer Anla­ge­zie­le, gefolgt von einer all­ge­mei­nen Rück­la­gen­bil­dung (47 Pro­zent) und einem Immo­bi­li­en­er­werb (37 Prozent).

 

Das ange­wand­te Kon­zept zur Bewer­tung der Bedarfs­ge­recht­heit stel­le zum einen auf objek­ti­ve Bewer­tungs­kri­te­ri­en und zum ande­ren auf sub­jek­ti­ve Ansprü­che und Wün­sche der Rat­su­chen­den ab, erläu­ter­te Bareis. Kern­kri­te­ri­en sind dabei die Kos­ten, die Ren­di­te, die Fle­xi­bi­li­tät und das Risiko.

Pro­vi­si­ons­of­fen­le­gung muss her

Für Team­lei­te­rin Finan­zen beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) Doro­thea Mohn gibt es nur eine Schluss­fol­ge­rung: Für alle kapi­tal­an­s­pa­ren­den Finanz­pro­duk­te müs­se es ein Pro­vi­si­ons­ver­bot geben. Vor allem der Ver­si­che­rungs­be­reich sei viel zu lasch regu­liert. Hier müss­ten nicht ein­mal die Pro­vi­sio­nen offen gelegt werden.

Nur wenn die­ses Preis­schild bekannt sei, sei auch ein Wett­be­werb mit der Hono­rar­be­ra­tung mög­lich. Und wenn die Ver­mitt­ler ein sol­ches Preis­schild tra­gen müss­ten, wür­de auch die Hono­rar­be­ra­tung deut­lich an Boden gewin­nen, ist sich Mohn sicher.

 

Doro­thea Mohn (Bild: Brüss)

Die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se, die auf 62 Sei­ten zusam­men­ge­fasst sind, sind auch an die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) über­mit­teln wor­den. Mohn bemän­gel­te in die­sem Zusam­men­hang, dass es in Deutsch­land kei­ne ein­heit­li­che Finanz­auf­sicht gebe. Auch die Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler müs­sen unter die Auf­sicht der Bafin, sag­te Mohn.

GDV beklagt rea­li­täts­fer­ne Definition…

In einer ers­ten Reak­ti­on bezeich­ne­te der Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV) die Ergeb­nis­se als „irre­füh­rend“. Ins­be­son­de­re für die Kern­aus­sa­ge, 95 Pro­zent der aktu­el­len Ange­bo­te pass­ten nicht zum Bedarf, gebe es kei­ne Grund­la­ge, weil der Finanz­markt­wäch­ter die Anfor­de­run­gen an ein bedarfs­ge­rech­tes Pro­dukt rea­li­täts­fern definiere.

So wer­de der Ver­brau­cher-Bedarf nur dann als erfüllt gese­hen, „wenn das gewähl­te Pro­dukt auch gleich­zei­tig das ‚best­mög­li­che‘ am Markt ver­füg­ba­re ist“, erläu­tert GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rungs-Mit­glied Dr. Peter Schwark.

„Es liegt auf der Hand, dass in einer Markt­wirt­schaft mit einer Viel­zahl an Anbie­tern zwar alle Ver­brau­cher pass­ge­naue und damit bedarfs­ge­rech­te Pro­duk­te bekom­men kön­nen, jedoch nie gleich­zei­tig auch alle das ‚bes­te‘, das heißt das jeweils bil­ligs­te, fle­xi­bels­te, sichers­te oder ren­tier­lichs­te Pro­dukt erwer­ben“, so Schwark.

… und metho­di­sche Fragwürdigkeiten

Auf­grund mas­siv unter­schied­li­cher Pro­duk­tei­gen­schaf­ten und Ser­vice­qua­li­tä­ten ent­stün­den Ver­zer­run­gen, etwa „wenn Index­fonds, ETFs und Direkt­ver­si­che­rer zum allei­ni­gen Maß­stab für Kos­ten und Ren­di­te gemacht wer­den, die den Auf­wand einer Anla­ge­be­ra­tung grund­sätz­lich nicht vergüten.“

Der unrea­lis­tisch hohe Pro­zent­satz ver­meint­li­cher Falsch­be­ra­tun­gen sei nur durch die­sen metho­disch frag­wür­di­gen Ansatz zu erklä­ren. Schwark kri­ti­sier­te, dass man mit dem glei­chen metho­di­schen Ansatz den Tank­stel­len­päch­tern vor­wer­fen, 95 Pro­zent der Auto­fah­rer wür­den nicht ‚bedarfs­ge­recht‘ tan­ken, weil sie nicht die jeweils bil­ligs­te Tank­stel­le gewählt hätten.

Markt­wäch­ter Finanzen
Gelei­tet wird das Pro­jekt­team Markt­wäch­ter Finan­zen beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) in Ber­lin von Chris­ti­an Ahlers. Neben der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg sind schwer­punkt­mä­ßig die Ver­brau­cher­zen­tra­len Ham­burg (Ver­si­che­run­gen), Bre­men (Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung), Hes­sen (Grau­er Kapi­tal­markt) und Sach­sen (Bank­dienst­leis­tun­gen und Kon­su­men­ten­kre­di­te) ein­ge­bun­den. Der Finanz­markt­wäch­ter Finan­zen wird bis Ende 2017 mit rund 12,4 Mil­lio­nen Euro durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) geför­dert. Die Bera­tung in den Zen­tra­len ist kos­ten­pflich­tig. In Baden Würt­tem­berg beträgt das Hono­rar für eine zwei­stün­di­ge Bera­tung 160 Euro. Bei einer Falsch­be­ra­tung wer­de selbst­ver­ständ­lich auch gehaf­tet, sag­te Mohn auf Nach­fra­ge. Die Unter­su­chung soll im kom­men­den Jahr erneut gemacht wer­den, wobei auch nach den Beratern/Vermittlern gegen Pro­vi­si­on und Hono­rar gefragt wer­den soll.

Man­fred Brüss

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