PROCHECK24

Dezember 2015

Gefähr­li­che Zweitwagen

Flot­ten­fah­rer, die Alters­grup­pen „Ü81“ und „U20“, Viel­fah­rer und Fahr­zeu­ge, die zwar alt, aber noch weit vom Old­ti­mer ent­fernt sind, oder von vie­len gefah­ren wer­den, ver­ur­sa­chen wei­ter­hin am häu­figs­ten Unfäl­le. Erst­mals in der gemein­schaft­li­chen Kraft­fahrt-Sta­tis­tik von Bafin und GDV fin­det sich auch das Merk­mal „Zweit­wa­gen“ – mit inter­es­san­tem Ergebnis.

Knapp acht Pro­zent aller Per­so­nen­kraft­wa­gen sind in der Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht als Zweit­wa­gen ver­si­chert. Für Zweit­wa­gen gewäh­ren vie­le Ver­si­che­rer güns­ti­ge Sonderkonditionen.

Die gemein­schaft­li­che Kraft­fahrt­sta­tis­tik vom Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV) und der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) für das Jahr 2014 zeigt jedoch, dass Zweit­wa­gen nicht nur häu­fi­ger in Unfäl­le als Erst­wa­gen ver­wi­ckelt sind, son­dern dass die­se auch durch­schnitt­lich teu­rer sind.

Die Zahl der ver­si­cher­ten Pkw ist 2014 erneut um knapp ein Pro­zent auf 42,23 Mil­lio­nen Jah­res­ein­hei­ten gestie­gen. Die Ver­bands­sta­tis­tik weist mit 61,0 (Vor­jahr: 60,2) Mil­lio­nen Kraft­fahrt­haft­pflicht-Ver­trä­gen deut­lich mehr Fahr­zeu­ge aus, bei denen es sich aber nicht aus­schließ­lich um Per­so­nen­kraft­wa­gen han­delt. Die Gemein­schafts­sta­tis­tik erfasst 99,60 (99,77) Pro­zent des Marktvolumens.

 

Teu­re Flotten

Von je 1.000 Pkw hat­ten 2014 sta­tis­tisch 64 (65) einen Haft­pflicht­scha­den. Der durch­schnitt­li­che Scha­den­auf­wand betrug 3.277 Euro (plus 3,6 Pro­zent); die Sta­tis­tik beinhal­tet kei­ne Auf­wen­dun­gen für die Scha­den­re­gu­lie­rung. Der für die Prä­mi­en­kal­ku­la­ti­on wich­ti­ge Scha­den­be­darf betrug 209 (Vor­jahr: 205) Euro.

87 Pro­zent der Pkw sind als Erst­wa­gen außer­halb einer Flot­te ver­si­chert. Ihre Scha­den­häu­fig­keit betrug 62 je 1.000 Per­so­nen­kraft­wa­gen. Der Scha­den­durch­schnitt lag bei 3.244 Euro. Von je 1.000 Zweit­wa­gen waren hin­ge­gen 73 Unfall­ver­ur­sa­cher. Hier kos­te­te der Durch­schnitts­scha­den mit 3.657 Euro fast 13 Pro­zent mehr als bei den Erst­wa­gen. Der Scha­den­be­darf wird mit 266 Euro ausgewiesen.

Als Flot­ten­fahr­zeug waren 5,04 (4,98) Pro­zent ver­si­chert. Hier ist die Scha­den­häu­fig­keit mit 85 je 1.000 Fahr­zeu­ge noch ungüns­ti­ger, aber der Scha­den­durch­schnitt mit 3.181 Euro bes­ser. Der Scha­den­be­darf liegt bei 271 Euro.

 

Land­wir­te fah­ren besser

Wie im Vor­jahr sind rund 73,78 Pro­zent aller Pkw in der Tarif­grup­pe (TG) N „nor­mal ver­si­chert“. 24,0 (Vor­jahr: 23,9) Pro­zent der Per­so­nen­kraft­wa­gen gehör­ten zur TG B (Ange­hö­ri­ge des Öffent­li­chen Diens­tes), der Rest zur land­wirt­schaft­li­chen TG A.

Wäh­rend die Scha­den­häu­fig­keit im TG A mit 51 kon­stant blieb, hat sie sich in den bei­den ande­ren Tarif­grup­pen um jeweils eins auf 65 in N und 60 in B verbessert.

Der Scha­den­durch­schnitt bei den Land­wir­ten beträgt nur 3.022 Euro. Damit kom­men sie auf einen deut­lich unter­durch­schnitt­li­chen Scha­den­be­darf von 182 Euro. Die Ange­hö­ri­gen des Öffent­li­chen Diens­tes ver­un­fal­len zwar sel­te­ner, ver­ur­sa­chen mit 3.931 Euro aber einen über­durch­schnitt­li­chen Scha­den­auf­wand. Hier beträgt der Scha­den­be­darf 199 Euro.

Moni­ka Lier

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Über Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot wird bei IDD-Umset­zung befunden

Die seit 1934 gel­ten­den Rege­lun­gen zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot lau­fen zum Jah­res­en­de aus. Nach dem Wil­len des Finanz­mi­nis­te­ri­ums soll eine end­gül­ti­ge Klä­rung im Rah­men der Umset­zung der euro­päi­schen Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (IDD) in natio­na­les Recht vor­ge­nom­men wer­den. Dabei sind ins­ge­samt drei Bun­des­mi­nis­te­ri­en und auch der Bun­des­rat im Spiel. Die Pra­xis dürf­te in dem knapp zwei­jäh­ri­gen Test ohne Ver­bot zei­gen, wel­che Fol­gen eine dau­er­haf­te Abschaf­fung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots für die pro­vi­si­ons­ba­sier­te Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung und die Ent­wick­lung der Hono­rar­be­ra­tung hat.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat­te Ende Sep­tem­ber einen Refe­ren­ten­ent­wurf über die Ver­ord­nung zur Auf­lö­sung von Ver­ord­nun­gen auf­grund des Ver­si­che­rungs­auf­sichts-Geset­zes veröffentlicht.

 

Auf­he­bung der Ver­ord­nun­gen bedür­fen kei­ner wei­te­ren Zustimmung

Auf­grund der im Zuge der Umset­zung von Sol­ven­cy II not­we­ni­gen Novel­lie­rung des VAG soll eine gan­ze Rei­he von Ver­ord­nun­gen zum Jah­res­en­de aus­lau­fen. Sie wer­den im kom­men­den Jahr zum Teil durch Neu­fas­sun­gen ersetzt. Dar­un­ter fal­len auch die bei­den aus dem Jahr 1934 stam­men­den Ver­ord­nun­gen zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot (dar­un­ter eine für die pri­va­te Krankenversicherung).

„Die Bun­des­re­gie­rung wird im Rah­men der Umset­zung der Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie prü­fen, ob bezie­hungs­wei­se wel­che Rege­lung an die Stel­le die­ser Ver­ord­nun­gen“ tre­te, heißt es in dem Ent­wurf. Die fina­le Ent­schei­dung über den Erlass der Auf­he­bungs­ver­ord­nung ste­he noch aus, sag­te eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf Anfra­ge. Die­se dürf­te in Kür­ze aber erfolgen.

„Nach hie­si­gem Ver­ständ­nis regelt die IDD die zukünf­ti­ge Aus­ge­stal­tung von Hono­rar- und Pro­vi­si­ons­be­ra­tung. Vor die­sem Hin­ter­grund macht es Sinn, die Ent­schei­dung über die Fort­gel­tung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots im Rah­men die­ses Umset­zungs­ver­fah­rens zu tref­fen“, sag­te die Spre­che­rin des BMF dem VersicherungsJournal.

 

Noch kein Zeitplan

Nach­dem das Euro­päi­sche Par­la­ment Ende Novem­ber die Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (Insu­rance Dis­tri­bu­ti­on Direc­ti­ve – IDD) beschlos­sen hat, dürf­te Anfang 2016 auch der Euro­päi­sche Rat den in Tri­log-Ver­hand­lun­gen mit der EU-Kom­mis­si­on und Par­la­ment gefun­de­nen Kom­pro­miss abseg­nen. Dann haben die Mit­glieds­staa­ten zur Umset­zung zwei Jah­re Zeit.

Die Feder­füh­rung zur Umset­zung der IDD liegt beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi). Wie eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf Anfra­ge mit­teil­te, sind wegen Ände­run­gen am Ver­si­che­rungs­auf­sichts- und Ver­si­che­rungs­ver­trags­recht auch das BMF und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) eingebunden.

Ein Zeit­plan kön­ne aktu­ell noch nicht vor­ge­legt wer­den. Für das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot blei­be aber das BMF zustän­dig, sag­te die Sprecherin.

 

Der Bun­des­rat könn­te das Züng­lein an der Waa­ge werden

Letzt­lich könn­te bei der IDD-Umset­zung und der damit ver­bun­de­ne Rege­lung zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot der Bun­des­rat zum Züng­lein an der Waa­ge wer­den. Dabei muss man aber sehen, dass nächs­tes und über­nächs­tes Jahr eine gan­ze Rei­he von Land­tags­wah­len anste­hen, die zu Ver­än­de­run­gen in der Zusam­men­set­zung der Län­der­kam­mer füh­ren könnten.

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) ver­folgt schon seit län­ge­rem kei­ne Ver­stö­ße gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot mehr, nach­dem Gerich­te Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit des Ver­bots geäu­ßert hatten.

Und nach Aus­sa­ge des Prä­si­den­ten des Bun­des­ver­ban­des Deut­scher Ver­si­che­rungs­kauf­leu­te e.V. (BVK) Micha­el H. Heinz gibt es heu­te schon Fäl­le von Provisionsabgaben.

Abzu­war­ten bleibt auch, ob durch den Weg­fall des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots die Hono­rar­be­ra­tung mehr an Schwung gewinnt. Die­se Markt­be­ob­ach­tung wäre eine gute Auf­ga­be für den beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) ange­sie­del­ten Finanzmarktwächter.

Man­fred Brüss

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Kran­ken­kas­sen schrei­ben fast 400 Mil­lio­nen Euro Minus

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben die ers­ten neun Mona­te 2015 zwar mit einem Defi­zit abge­schlos­sen, sie ver­füg­ten per Ende Sep­tem­ber aber immer noch über hohe Reser­ven, wie aktu­el­le Zah­len aus dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um zeigen.

Nach den vor­läu­fi­gen Finanz­ergeb­nis­sen des ers­ten bis drit­ten Quar­tals haben die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen mit 159,06 Mil­li­ar­den Euro rund 395 Mil­lio­nen Euro weni­ger ein­ge­nom­men als aus­ge­ge­ben (159,45 Mil­li­ar­den Euro), wie das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) am Frei­tag mitteilte.

Zwi­schen Juli und Sep­tem­ber wur­de den Minis­te­ri­ums­an­ga­ben zufol­ge ein Über­schuss von knapp 100 Mil­lio­nen Euro erzielt, so dass sich das Halb­jah­res-Minus von über 490 Mil­lio­nen Euro etwas ver­min­der­te. Ende März hat­te sich der Aus­ga­ben­über­schuss auf rund 170 Mil­lio­nen Euro belaufen.

Laut BMG lässt sich der nega­ti­ve Sal­do weit­ge­hend dadurch erklä­ren, dass etli­che Kran­ken­kas­sen ihre Ver­si­cher­ten durch einen nied­ri­ge­ren Zusatz­bei­trag von durch­schnitt­lich 0,83 Pro­zent (statt dem bis Ende 2014 gel­ten­den Son­der­bei­trag von 0,9 Pro­zent) an ihren hohen Finanz­re­ser­ven betei­ligt hätten.

Ohne die­sen Son­der­fak­tor hät­ten die 123 gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in den ers­ten neun Mona­ten einen Über­schuss von rund 200 Mil­lio­nen Euro erwirtschaftet.

Knapp­schaft und Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung im Plus

Bei den ein­zel­nen Kas­sen­ar­ten gab es erneut höchst unter­schied­li­che Ent­wick­lun­gen. So hat­ten die Knapp­schaft-Bahn-See und die Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung auf Neun­mo­nats­sicht einen Über­schuss im mitt­le­ren bezie­hungs­wei­se nied­ri­gen zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich zu verzeichnen.

Bei den Innungs­kran­ken­kas­sen (IKKen) fiel ein Minus in Höhe von über 200 Mil­lio­nen Euro an, bei den Betriebs­kran­ken­kas­sen (BKKen) in Höhe von gut 150 Mil­lio­nen Euro und bei den Ersatz­kas­sen in Höhe von knapp 100 Mil­lio­nen Euro. Nur einen leicht nega­ti­ven Sal­do gab es bei­den All­ge­mei­nen Orts­kran­ken­kas­sen (AOKen).

Bild: Wichert

Das Finanz­pols­ter der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zum 30. Sep­tem­ber bezif­fer­te das Minis­te­ri­um auf 15,3 (Vor­quar­tal: 15,2) Mil­li­ar­den Euro. Der Gesund­heits­fonds ver­zeich­ne­te ein laut BMG „sai­son­üb­li­ches“ Defi­zit von knapp fünf Mil­li­ar­den Euro.

Die Liqui­di­täts­re­ser­ve des Gesund­heits­fonds wer­de zum Jah­res­en­de 2015 eine Höhe von mehr als zehn Mil­li­ar­den Euro auf­wei­sen, so das Minis­te­ri­um unter Ver­weis auf Berech­nung des Schätzerkreises.

Kos­ten­an­stieg um 3,7 Prozent

Wie das BMG wei­ter mit­teil­te, haben sich die Aus­ga­ben­zu­wäch­se je Ver­si­cher­ten, die im Gesamt­jahr 2014 glatt fünf Pro­zent betru­gen, wei­ter abge­flacht. Lag das ent­spre­chen­de Plus zwi­schen Janu­ar und Juni noch bei 3,9 Pro­zent, so waren es in den ers­ten drei Quar­ta­len nur noch 3,7 Prozent.

Im Ver­gleich zu den ers­ten neun Mona­ten des Vor­jah­res nah­men die Aus­ga­ben je Ver­si­cher­ten mit knapp über bezie­hungs­wei­se unter zehn Pro­zent am stärks­ten in den Berei­chen Schutz­imp­fun­gen und Behandlungspflege/ Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge zu. Bei den Früh­erken­nungs­maß­nah­men und beim Zahn­ersatz waren ins­ge­samt die Kos­ten­stei­ge­run­gen mit jeweils rund einem Pro­zent am niedrigsten.

Die Aus­ga­ben für Zahn­ersatz machen aller­dings nach wie vor nur gut ein Pro­zent der gesam­ten Aus­ga­ben aus. Auf einen gerin­gen Anteil von rund zwei Pro­zent kom­men auch die Kos­ten für Behandlungspflege/ Häus­li­che Krankenpflege.

Größ­ter Kos­ten­block waren erneut die Aus­ga­ben für Kran­ken­haus­be­hand­lun­gen (rund ein Drit­tel Anteil), die um etwas über drei Pro­zent zunah­men. Dahin­ter fol­gen der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung zugu­te kom­men­de Aus­ga­ben sowie den­je­ni­gen für Arz­nei­mit­tel aus Apo­the­ken mit jeweils einem rund halb so hohen Anteil.

Bes­se­rung beim Krankengeld

Deut­lich abge­flacht hat sich der Anstieg bei den Kran­ken­geld-Kos­ten. In den ers­ten neun Mona­ten betrug der Zuwachs zwar immer noch fünf Pro­zent. Aller­dings lag das Plus in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich höher, teil­wei­se sogar im zwei­stel­li­gen Pro­zent­be­reich. So hat­ten sich die GKV-Aus­ga­ben in die­sem Bereich in nur zehn Jah­ren auf rund 10,6 Mil­li­ar­den Euro (2014) verdoppelt.

Grün­de hier­für nann­te das Minis­te­ri­um nicht, son­dern ver­wies auf ein Son­der­gut­ach­ten, das der Sach­ver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der Ent­wick­lung im Gesund­heits­we­sen (SVR) im Auf­trag des BMG durch­ge­führt hat und heu­te vor­stel­len wird. In die­sem wer­den die maß­geb­li­chen Fak­to­ren der Aus­ga­ben­ent­wick­lung beim Kran­ken­geld näher ana­ly­siert und Steue­rungs­mög­lich­kei­ten in die­sem Bereich aufgezeigt.

Björn Wichert

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PSD Bank Rhein-Ruhr: Kon­di­ti­ons­än­de­rung beim Ratenkredit

Ab dem 03.12.2015 bie­tet die PSD Bank Rhein-Ruhr die fol­gen­den Konditionen
für Ratenkredite:

- Lauf­zeit 36–48 Mona­te: 3,49%-6,79% eff. p.a. (Soll­zins: 3,44%-6,59% p.a.)
— Lauf­zeit 60–84 Mona­te: 2,59%-6,19% eff. p.a. (Soll­zins: 2,56%-6,02% p.a.)
— Lauf­zeit 96 Mona­te: 2,99%-6,49% eff. p.a. (Soll­zins: 2,95%-6,30% p.a.)

Die ver­än­der­ten Kon­di­tio­nen sind im Ver­gleichs­rech­ner ab 03.12.2015 hinterlegt.

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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