PROCHECK24

Januar 2016

Ab Febru­ar 2016 müs­sen alle ihre IBAN kennen

Seit dem 1. Febru­ar 2014 gibt es für bar­geld­lo­se Zah­lun­gen wie Über­wei­sun­gen, Kar­ten­zah­lun­gen und Last­schrift­ver­fah­ren das euro­päi­sche Zah­lungs­sys­tem Sepa. Bis dato kön­nen Pri­vat­kun­den jedoch immer noch mit der Anga­be von Kon­to­num­mer und Bank­leit­zahl Über­wei­sun­gen vor­neh­men. Dies wird sich ab dem 1. Febru­ar 2016 ändern.

Um alle bis­her bestehen­den natio­na­len Unter­schie­de im bar­geld­lo­sen Zah­lungs­ver­kehr abzu­schaf­fen und somit ent­spre­chen­de Trans­ak­tio­nen inner­halb Euro­pas zu erleich­tern, wur­de 2014 das Sepa-Ver­fah­ren (Sepa steht für Sin­gle Euro Pay­ments Area (über­setzt: ein­heit­li­cher Euro-Zah­lungs­ver­kehrs­raum) ein­ge­führt. Es ist seit­dem für Euro-Zah­lun­gen in den EU-Staa­ten sowie in Island, Liech­ten­stein, Nor­we­gen, Mona­co und der Schweiz nutzbar.

Bei der Ein­füh­rung des Sepa-Ver­fah­rens wur­den in Euro­pa und den genann­ten Län­dern die bis­he­ri­gen Kon­to­num­mern und Bank­leit­zah­len durch eine inter­na­tio­na­le Bank­kon­to­num­mer, die soge­nann­te IBAN-Num­mer (Inter­na­tio­nal Bank Account Num­ber) ersetzt.

Nach Anga­ben der Deut­schen Bun­des­bank muss bei grenz­über­schrei­ten­den Zah­lun­gen bis Febru­ar 2016 zudem eine wei­te­re Kenn­zahl, näm­lich der soge­nann­te BIC-Code (Busi­ness Iden­ti­fier Code) ange­ge­ben werden.

Was Ver­brau­cher ab dem 1. Febru­ar beach­ten müssen

Wäh­rend Unter­neh­mer und Ver­ei­ne bereits seit 1. August 2014 bei Last­schrif­ten und Über­wei­sun­gen das Sepa-Ver­fah­ren anwen­den müs­sen, kön­nen Ver­brau­cher noch bis zum 1. Febru­ar 2016 die alte Zah­lungs­form nutzen.

Ban­ken wer­den also Über­wei­sun­gen von Ver­brau­chern in Form von Kon­to­num­mer und Bank­leit­zahl nur noch bis 1. Febru­ar 2016 akzep­tie­ren und auto­ma­tisch in die IBAN umwan­deln. Ab die­sem Zeit­punkt ist die Anga­be der IBAN-Num­mer auf einer Über­wei­sung unerlässlich.

Übri­gens: Schon lan­ge wer­den auf den Kon­to­aus­zü­gen, aber auch auf vie­len Bank­kar­ten die jewei­li­gen IBAN-Num­mern und BIC-Codes aufgeführt.

Ver­si­che­rungs­kun­den müs­sen und muss­ten nach Anga­ben des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV) bezüg­lich des Sepa-Ver­fah­rens für ihre bestehen­den Poli­cen nicht selbst aktiv wer­den: Die Ver­si­che­rer haben näm­lich die Umstel­lung der Bank­ver­bin­dung auf IBAN und BIC sowie die Umstel­lung der vor­han­de­nen Last­schrift-Ermäch­ti­gun­gen bei bestehen­den Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen auf Sepa-Man­da­te auto­ma­ti­siert durchgeführt.

IBAN und BIC

Die IBAN-Num­mer, die alle natio­na­len Kon­to­an­ga­ben – in Deutsch­land die Kon­to­num­mer und Bank­leit­zahl – ersetzt, ist prin­zi­pi­ell immer gleich auf­ge­baut, kann aber je nach Land unter­schied­lich lang sein.

In Deutsch­land hat die IBAN-Num­mer immer eine Län­ge von 22 Stel­len. Sie besteht aus einem inter­na­tio­na­len Teil, der sich aus einem Län­der­kenn­zei­chen, in Deutsch­land dem Län­der­code „DE“, einer zwei­stel­li­gen Prüf­zif­fer sowie einem natio­na­len Teil, der indi­vi­du­el­le Kon­to­de­tails ent­hält – in Deutsch­land sind das die Bank­leit­zahl und die Kon­to­num­mer –, zusammensetzt.

Das neue Zah­lungs­sys­tem redu­ziert nach Exper­ten­an­ga­ben zudem das Risi­ko von Fehl­über­wei­sun­gen, da mit­hil­fe der Prüf­zahl in der IBAN die aus­füh­ren­de Bank Zah­len­dre­her als Schreib­feh­ler iden­ti­fi­zie­ren kann und ent­spre­chen­de Zah­lun­gen dann nicht mehr aus­füh­ren wird.

Der BIC-Code ist ein inter­na­tio­nal stan­dar­di­sier­ter Bank-Code, der mit der bis­he­ri­gen Bank­leit­zahl in Deutsch­land ver­gleich­bar ist. Mit dem BIC las­sen sich Zah­lungs­dienst­leis­ter wie Bank­in­sti­tu­te welt­weit ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren. Der oft­mals in Über­wei­sungs­for­mu­la­ren ver­wen­de­te Swift-Code (Socie­ty for World­wi­de Inter­bank Finan­cial Tele­com­mu­ni­ca­ti­on) ist nur eine ande­re Bezeich­nung für den BIC. Wei­te­re Details zu Sepa gibt es im Web­auf­tritt der Deut­schen Bundesbank.

Mari­on Zwick

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Net­bank ändert die Zins­kon­di­tio­nen für den Ratenkredit

Ab dem 25.01.2016 gel­ten fol­gen­de Raten­kre­dit-Kon­di­tio­nen für die Netbank:

- Lauf­zeit 12 Mona­te: 3,54% eff. p.a. (Soll­zins: 3,48% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 24 bis 84 Mona­te: 4,14% eff. p.a. (Soll­zins: 4,06% geb. p.a.)

Reprä­sen­ta­ti­ves Bei­spiel nach §6 PangV für einen Net­to­dar­le­hens­be­trag 10.000,00 Euro:
— Monat­li­che Rate 184,45 Euro
— Lauf­zeit 60 Monate
— Effek­ti­ver Jah­res­zins 4,14% p.a.
— Gebun­de­ner Soll­zins­satz 4,06% p.a.
— Gesamt­kre­dit­be­trag 11.067,10 Euro

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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Neue Zins­kon­di­tio­nen bei der PSD Bank Hannover

Ab dem 15.01.2016 bie­tet die PSD Bank Han­no­ver fol­gen­de Ratenkredit-Konditionen:

- Lauf­zeit 36 Mona­te: 3,49% eff. p.a. (Soll­zins: 3,43% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 48 Mona­te: 3,49% eff. p.a. (Soll­zins: 3,43% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 60 Mona­te: 3,59% eff. p.a. (Soll­zins: 3,53% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 72 Mona­te: 3,69% eff. p.a. (Soll­zins: 3,63% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 84 Mona­te: 3,79% eff. p.a. (Soll­zins: 3,72% geb. p.a.)

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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Kon­di­ti­ons­an­pas­sung beim PSD Sofortkredit

Ab dem 15.01.2016 ändern sich beim PSD Sofort­kre­dit die Raten­kre­dit-Kon­di­tio­nen. Ab die­sem Zeit­punkt kann er zu fol­gen­den Zins­sät­zen abge­schlos­sen werden:

- Lauf­zeit 36 Mona­te: 5,59% eff. p.a. (Soll­zins: 5,45% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 48 Mona­te: 4,79% eff. p.a. (Soll­zins: 4,68% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 60 Mona­te: 4,39% eff. p.a. (Soll­zins: 4,30% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 72 Mona­te: 4,14% eff. p.a. (Soll­zins: 4,06% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 84 Mona­te: 3,89% eff. p.a. (Soll­zins: 3,82% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 96 Mona­te: 3,99% eff. p.a. (Soll­zins: 3,92% geb. p.a.)

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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Ver­triebs­part­ner-Inter­view: „Nicht jeder will bera­ten werden“

Ver­si­che­rungs­mak­ler Tho­mas Ploch stellt für online-affi­ne Kun­den Ver­gleichs­rech­ner über sei­ne Mak­ler­home­page zur Ver­fü­gung – den Kun­den gefällts.

Wer Tho­mas Ploch auf Face­book besucht, fin­det ein gro­ßes Herz mit (und für) Ver­si­che­run­gen. Ein­ge­bun­den sind dort auch die PROCH­ECK24-Ver­gleichs­rech­ner, mit denen sei­ne Kun­den direkt auf der Face­book-Sei­te Poli­cen und Bank­pro­duk­te abschlie­ßen können.

Doch nicht jeder Kun­de will oder kann Face­book nut­zen. Für alle, die im Netz, aber nicht auf Face­book unter­wegs sind, bie­tet Tho­mas Ploch des­halb eine Mak­ler­home­page zum Sel­ber­rech­nen. Neben Kon­takt­da­ten und Bild fin­det der Kun­de alle ver­füg­ba­ren Ver­gleichs­rech­ner. Er kann 24 Stun­den pro Tag selbst­stän­dig online ver­glei­chen und abschlie­ßen. Nur jene, die tat­säch­lich Bera­tung wün­schen oder benö­ti­gen, tre­ten mit Ploch in Kon­takt. Ein Vor­teil für bei­de Seiten.

Wel­che Vor­tei­le die Mak­ler­home­page sonst noch bie­tet und wie die Hand­ha­bung funk­tio­niert, erklärt Ploch im Inter­view mit PROCHECK24.

PROCHECK24: Wie sind Sie auf die Mak­ler­home­page auf­merk­sam geworden?

Ploch: Bei dem Mak­ler­un­ter­neh­men, bei dem ich vor mei­ner Selbst­stän­dig­keit beschäf­tigt war, mach­te mich der Geschäfts­füh­rer auf das Ange­bot der Mak­ler­home­page auf­merk­sam. Dar­auf­hin habe ich mich über das Inter­net über PROMAKLER24 infor­miert. Bei der DKM hat­te ich schließ­lich die Mög­lich­keit, mich bei einem per­sön­li­chen Gespräch mit Herrn Hering von den Vor­tei­len der Mak­ler­home­page zu überzeugen.

PROCHECK4: Wie reagie­ren Ihre Kun­den auf Ihre Maklerhomepage?

Ploch: Die fin­den die Sei­te schön und durch das anpass­ba­re Design iden­tisch zu mei­nem übri­gen Fir­men­auf­tritt. Außer­dem fin­den sie es prak­tisch, dass sie gleich online abschlie­ßen können.

PROCHECK24: Wie unter­schei­det sich der Mak­ler­home­page-Kun­de vom Kun­den, der Sie zur Bera­tung aufsucht?

Ploch: Es gibt defi­ni­tiv einen Unter­schied: Der Kun­de, der sich bera­ten lässt, will von mei­nem Wis­sen pro­fi­tie­ren und geht dann auch nach mei­nen Emp­feh­lun­gen. Der Kun­de, der online abschließt, weiß schon, was er will und sucht gezielt die bes­te bzw. güns­tigs­te Lösung. Er möch­te kei­ne Bera­tung und wei­te­ren Informationen.

PROCHECK24: Wie emp­fin­den Sie die Hand­ha­bung der Maklerhomepage?

Ploch: Ich kom­me super zurecht. Man kommt schließ­lich mit nur paar Klicks zu einem Ergeb­nis. Die Mak­ler­home­page ist sehr ange­nehm zu gestal­ten und kundenorientiert.

PROCHECK24: Wie funk­tio­niert die Abwick­lung der auf der Home­page gene­rier­ten Abschlüsse?

Ploch: Die funk­tio­niert rei­bungs­los. Wenn der Kun­de abschließt oder ich zusam­men mit dem Kun­den eine Poli­ce abschlie­ße, dann wer­den die Infor­ma­tio­nen direkt an den Ver­si­che­rer wei­ter­ge­lei­tet. Das geht eins zu eins. Ich kann dann schon nach kur­zer Zeit die Poli­ce ein­se­hen. Alles trans­pa­rent und nachvollziehbar.

PROCHECK24: Wer­den Sie oft zur Bera­tung hin­zu­ge­zo­gen, wenn Kun­den auf der Mak­ler­home­page rechnen?

Ploch: Jein. Der Mak­ler­home­page-Kun­de schließt ja eigent­lich ab wie er möch­te. Also ohne Bera­tung und wei­te­ren Infor­ma­tio­nen. Es gibt aller­dings schon Kun­den, die mich anru­fen und um Rat bit­ten. Die Fra­gen bezie­hen sich dann meist weni­ger auf die Hand­ha­bung der Ver­gleichs­rech­ner als auf ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Aspek­te. Das sind bei­spiels­wei­se Fra­gen wie: „Beim Berech­nungs­er­geb­nis wird Ver­si­che­rer XY als güns­tigs­ter ange­zeigt. Den ken­ne ich nicht. Was hal­ten Sie von die­sem Versicherer?“

PROCHECK24: Wel­che Rück­fra­gen gibt es sonst noch von Kundenseite?

Ploch: Häu­fig kom­men fol­gen­de zwei Fra­gen vor: Sind Sie auch der Bera­ter bei Fra­gen? Und: Sind Sie der per­sön­li­che Ansprech­part­ner im Scha­dens­fall? Selbst­ver­ständ­lich bin ich bei­des, auch wenn der Kun­de online abschließt.

PROCHECK24: War­um nut­zen Sie die Maklerhomepage?

Ploch: Die Ein­rich­tung ist ein­fach und unkom­pli­ziert. Auch Ände­run­gen sind jeder­zeit ohne Pro­ble­me mög­lich. Dann gefällt mir, dass ich per­sön­li­che Ansprech­part­ner habe, die mir bei Fra­gen jeder­zeit mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen. Und natür­lich, dass die Mak­ler­home­page kos­ten­los ist.

PROCHECK24: Wirkt sich die Nut­zung der Mak­ler­home­page auf die Bera­tung aus?

Ploch: Man geht die ein­zel­nen Punk­te irgend­wann immer so durch, wie sie der PROCH­ECK24-Ver­gleichs­rech­ner abfragt. Das ist wie ein Leit­fa­den oder Gerüst. Das emp­fin­de ich als bera­tungs­un­ter­stüt­zend, denn auch Zusatz-Tarif­bau­stei­ne, wie ein Schutz­brief oder der Rabatt­schutz wer­den nicht vergessen.

PROCHECK24: Wel­che Funk­tio­nen wür­den Sie sich in Zukunft für die Mak­ler­home­page wünschen?

Ploch: Ich wür­de mir Rech­ner für die pri­va­te Haftpflicht‑, die Haus­rat- oder die Rechts­schutz­ver­si­che­rung wün­schen. Die­se müss­ten aller­dings so gestal­tet sein, dass der Kun­de nicht Gefahr läuft, im Scha­dens­fall unter­ver­si­chert zu sein. Viel­leicht könn­te man das über eine ähn­li­che Gestal­tung wie beim Kfz-Rech­ner errei­chen – hier also auch mit Popups und Erklä­run­gen ver­deut­li­chen, war­um der Kun­de die­sen oder jenen Bau­stein auch dann abschlie­ßen soll­te, wenn die­ser die Poli­ce teu­rer macht. Toll wäre außer­dem, wenn man künf­tig selbst den Text in die Boxen schrei­ben und die Bild­aus­wahl selbst tref­fen könnte.

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