Was das Unabhängigkeitsurteil für Makler bedeutet

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Unabhängigkeitsurteil Makler
Das neue Unabhängigkeitsurteil des Oberlandesgerichts Dresden sorgt aktuell für große Aufmerksamkeit im Vermittlermarkt: Versicherungsmakler dürfen nicht mehr mit „unabhängig“ werben, wenn sie über Provisionen von Versicherern vergütet werden. Das Gericht begründet dies damit, dass Verbraucher unter „Unabhängigkeit“ eine vollständig interessenfreie Beratung verstehen – was bei provisionsbasierter Vergütung nicht gegeben sei.

Was ergibt sich aus dem Unabhängigkeitsurteil konkret?

Das Urteil schafft klare rechtliche Vorgaben und macht deutlich: Makler müssen ihre Kommunikation präziser und transparenter gestalten. Der Begriff „unabhängig“ ist für provisionsvergütete Makler künftig nicht mehr zulässig und darf weder in Werbung noch auf Websites, Social Media oder in Unterlagen verwendet werden – ansonsten drohen Abmahnungen.
 
Stattdessen rückt die transparente Darstellung der eigenen Arbeitsweise in den Fokus. Makler können weiterhin betonen, dass sie kundenorientiert beraten und eine breite Produktauswahl anbieten, sollten jedoch auf Begriffe verzichten, die eine vollständige Neutralität suggerieren.
Sprich, Begriffe wie:

dürfen künftig nur dann verwendet werden, wenn die Vergütung nicht durch Versicherer erfolgt.

Im Kern stärkt das Urteil den Verbraucherschutz. Makler sind gut beraten, klar offenzulegen, wie ihre Vergütung funktioniert und dass sie über Provisionen der Versicherer bezahlt werden. Wer diese Transparenz aktiv lebt, kann das Urteil sogar als Chance nutzen und Vertrauen bei Kunden zusätzlich stärken.

Was sollten Sie als Makler jetzt tun?

Da laut Berichterstattung keine weitere Instanz angerufen wird, wird die Entscheidung voraussichtlich Bestand haben.

Sie haben noch Fragen? Wir unterstützen Sie als Partner gerne dabei, Beratung rechtssicher, effizient und kundenorientiert zu gestalten. Sprechen Sie uns einfach an: Kontakt.

Quellen: procontra-online.de / rechtsanwalt-krau.de / versicherungswirtschaft-heute.de / versicherungsbote.de

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