Häufig gestellte Fragen.

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Wechselprozess

Der Anbieterwechel ist extrem unkompliziert, bereits mit zwei Angaben kann die Ersparnis berechnet werden: PLZ und kWh bzw. Personen im Haushalt. Sofort erscheint der Grundversorger und der aktuell günstigste Anbieter. Mit wenigen Angaben kann der Antrag ohne Vertragsdruck und Unterschrift digital eingereicht werden.
In der Regel dauert der Wechsel zwischen vier und zehn Wochen – gerechnet vom Antrag bis zur endgültigen Umstellung. In Sonderfällen, etwa bei einem Umzug, kann der Wechsel auch schneller erfolgen.
Wichtig: beachten Sie unbedingt die Kündigungsfristen. Diese betragen beim Grundversorger in der Regel zwei Wochen, bei anderen Anbietern meist sechs Wochen zum Laufzeitende.
 Ja, laut Grundversorgungsverordnung ist der örtliche Grundversorger verpflichtet, Haushalte jederzeit zu beliefern. Sollte der neue Vertrag nicht nahtlos an den alten anschließen, übernimmt der Grundversorger automatisch. Eine unterbrechungsfreie Strom- und Gasversorgung ist somit 100 % gewährleistet.
Nach Übermittlung des Wechselantrags meldet sich der Versorger in der Regel innerhalb von drei Wochen. Bei Online-Tarifen erhält der Kunde alle Unterlagen per E-Mail, bei anderen Tarifen per Post.
Nein, der Tarifvergleich und der Wechsel über PROCHECK24 sind kostenlos. Energieversorger dürfen gesetzlich keine Wechselgebühren verlangen.
Nein, der Zähler wird weiterhin durch den örtlichen Netzbetreiber betreut und abgelesen.

In den meisten Fällen übernimmt der neue Versorger die Kündigung. Ausnahmen:

  • Kündigungsfrist läuft in weniger als 4 Wochen ab

  • Kündigung aufgrund Sonderkündigungsrecht (z. B. wegen Preiserhöhung)

  • Kündigung wegen Umzugs

Entsprechende Vorlagen finden Sie im internen Bereich.

Bonus

Der Bonus wird in der Regel am Ende des ersten Belieferungsjahres mit der Jahresabrechnung verrechnet oder ausbezahlt. Voraussetzungen sind meist:

  • Vertrag läuft mindestens 12 Monate

  • Kunde wurde in den letzten 6 Monaten nicht vom gleichen Anbieter an derselben Verbrauchsstelle beliefert

Ja, entscheidend ist, dass der Kunde volle 12 Monate beliefert wurde. Kündigungsfristen sind dabei unbedingt einzuhalten.

Wechselantrag

Ja, Kunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

  • Status „offen“: Widerruf kann direkt an PROCHECK24 weitergeleitet werden.

  • Status „weitergeleitet“: Widerruf muss direkt beim Anbieter erfolgen.

 Bis zu 6 Monate im Voraus ist dies bei den meisten Anbietern möglich.
Nein, es reichen Angaben zum Vorversorger und zur Zählernummer. Diese können auch nachträglich über einen Link nachgereicht werden.

Tarifwahl

Der Vergleichsrechner benötigt lediglich Postleitzahl und Jahresverbrauch. Die Ergebnisse sind nach den CHECK24-Richtlinien gefiltert. Zusätzlich können weitere Filter eingestellt werden.

Die Richtlinien stellen sicher, dass nur verbraucherfreundliche Tarife angezeigt werden. Dazu gehören:

  • Transparente Preise inkl. aller Steuern und Abgaben

  • Keine irreführenden Neukundenboni

  • Verträge mit fairen Konditionen

  • Monatliche Zahlweise

  • Maximale Laufzeit: 12 Monate

  • Preisgarantie: mind. 12 Monate

  • Keine Pakettarife

  • Anbieter mit positiven Kundenbewertungen

Dabei wird ein fester Verbrauch (kWh) zu einem Pauschalpreis gekauft. Risiken:

  • Weniger Verbrauch: voller Paketpreis muss gezahlt werden

  • Mehrverbrauch: zusätzlicher Preis oft deutlich höher

Pakettarife sind daher nur für Kunden geeignet, die ihren Verbrauch exakt einschätzen können.

Preise

  • Stromwechsel: im Schnitt ca. 300 Euro, in vielen Fällen bis zu 500 Euro
  • Gaswechsel: Einsparungen von bis zu 750 Euro möglich

Die meisten Anbieter bieten eine Preisfixierung für einen bestimmten Zeitraum. Diese umfasst alle Preisbestandteile außer staatliche Steuern und Abgaben (z. B. EEG-Umlage).
Es gibt drei Varianten:

  • Preisfixierung: Schutz vor Preisschwankungen, meist für die Vertragslaufzeit

  • Nettopreisgarantie: Enthält alle Bestandteile außer Mehrwertsteuer und Energie-/Stromsteuer

  • Bruttopreisgarantie: Umfasst alle Bestandteile inkl. künftiger Steuererhöhungen

Für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen gibt es spezielle Heizstromtarife. Eine Berechnung über den Standard-Vergleich ist leider nicht möglich.