PROCHECK24 erweitert Kfz-Angebot um weitere WKZ
Campingfahrzeuge - WKZ 127 und 541
Worin unterscheiden sich Werk- und Güterverkehr
Beim gewerblichen Einsatz muss man zwischen Werkverkehr (WKZ 251) und Güterverkehr (WKZ261) unterscheiden. Werkverkehr ist der Transport von Waren für eigene Zwecke. Holt also ein Obsthändler jeden Morgen Früchte aus dem Großmarkt und fährt sie in den eigenen Laden, um sie dort zu verkaufen, fällt dies unter den Werkverkehr. Ganz wichtig ist, dass die Sachen Eigentum des Unternehmens beziehungsweise des Versicherungsnehmers sind. Zum Werkverkehr ebenfalls zugehörig sind jegliche Handwerker.
Güterverkehr ist die gewerbliche Beförderung von Waren. Dazu gehören Paket- und Kurierdienste. Hier hilft eine einfache Faustregel: Wenn für den Transport eines Gegenstands eine Rechnung gestellt wird, handelt es sich um einen Güterverkehr. Wer in der Versicherungspolice falsche Angaben über die Art des Transports macht, läuft Gefahr den Versicherungsschutz zu verlieren. Prinzipiell scheuen sich die Versicherungen eher, ein Fahrzeug zu versichern, dass im Güterverkehr eingesetzt wird. Zu groß das Risiko und zu hoch die Zahlungen im Falle eines Unfalls.



