Zusätzlicher Bonus für Festgeld-Neukunden
Worum geht es bei der Bonusaktion?
Raisin möchte im Aktionszeitraum neue Kunden für Festgeldanlagen gewinnen und honoriert erfolgreiche Vermittlungen mit einer gestaffelten Bonusvergütung pro Neukunde.
Der Bonus:
- gilt zusätzlich zur bestehenden Vergütung,
- ist zeitlich begrenzt auf Februar und März 2026,
- und bezieht sich ausschließlich auf Neukunden im Festgeld.
Der Aktionszeitraum im Überblick
- Aktionszeitraum: 1. Februar bis 31. März 2026
- Späteste Anlageplatzierung: bis 15. April 2026
- Bonusauszahlung: voraussichtlich innerhalb von 8 Wochen nach Ende des Aktionszeitraums (nach Prüfung durch Raisin)
Wer gilt als Neukunde?
Als Neukunde gilt ein Kunde, der:
- sich erstmals auf der Raisin-Plattform registriert,
- dies innerhalb des Aktionszeitraums tut,
- und spätestens bis zum 15. April 2026 eine bonusfähige Festgeldanlage platziert, vollständig einzahlt und ausführen lässt.
Wenn für eine Kundenanlage ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Neukunde den Bonus nur dann, wenn er die Anlage nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerruft. Maßgeblich für die Bonusberechtigung ist der Stand nach Ablauf einer gegebenenfalls geltenden Widerrufsfrist sowie nach der anschließenden Plausibilitäts- und Abrechnungsprüfung durch Raisin.
Der Bonus kann pro Neukunde nur einmal gewährt werden, unabhängig davon, wie viele Anlagen der Neukunde während des Aktionszeitraums tätigt oder welches Gesamtvolumen diese haben. Bonusauslösend ist ausschließlich die erste im Aktionszeitraum ausgeführte Anlage, die sämtliche Bonusvoraussetzungen erfüllt.
Welche Anlagen sind bonusfähig?
Bonusfähig sind ausschließlich Festgeldanlagen, die einen Mindestanlagebetrag von 5.000 Euro sowie eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten aufweisen. Andere Anlageformen, wie beispielsweise Tagesgeld, sind nicht bonusfähig.
Wie oft wird der Bonus gezahlt?
Pro Neukunde kann der Bonus nur einmal ausgelöst werden, unabhängig von der Anzahl der getätigten Anlagen oder dem gesamten Anlagevolumen. Maßgeblich ist stets die erste bonusfähige Anlage des Neukunden.
Die Vermittlerkennung: zentral für die Bonuszahlung
- Der Kunde muss sich bei Registrierung und Anlage eindeutig über die richtige Kennung zuordnen lassen.
- Anlagen ohne gültige Vermittlerkennung sind nicht bonusfähig.
- Eine nachträgliche Korrektur oder Zuordnung ist ausgeschlossen.
- Verbindlich ist ausschließlich die Zuordnung, die in den Systemen von Raisin hinterlegt ist.
Höhe der Bonusvergütung
Die Bonuszahlung ist gestaffelt und wird je Vermittlerkennung berechnet:
- 1. bis 5. Neukunde: 25 Euro je Kunde
- 6. bis 10. Neukunde: 30 Euro je Kunde
- ab dem 11. Neukunden: 35 Euro je Kunde
Je mehr Neukunden vermittelt werden, desto höher fällt der Bonus pro Kunde aus.
Rechenbeispiel: So setzt sich der Bonus zusammen
Um die Bonusstaffel greifbar zu machen, hier ein konkretes Beispiel:
Ein Vermittler vermittelt im Aktionszeitraum 11 bonusfähige Festgeld-Neukunden. Alle Kunden erfüllen die Voraussetzungen (Neukunde, Festgeld ab 5.000 Euro, mindestens 6 Monate Laufzeit, korrekte Vermittlerkennung).
Die Bonusberechnung erfolgt wie folgt:
- 1. bis 5. Neukunde: 5 × 25 Euro = 125 Euro
- 6. bis 10. Neukunde: 5 × 30 Euro = 150 Euro
- ab dem 11. Neukunden: 1 × 35 Euro = 35 Euro
Häufige Fehler, die den Bonus kosten können
In der Praxis führen vor allem folgende Punkte dazu, dass kein Bonus ausgezahlt wird:
- Der Kunde ist kein echter Neukunde
- Die Vermittlerkennung fehlt oder ist falsch
- Der Anlagebetrag liegt unter 5.000 Euro
- Die Anlage wird innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen
- Die Teilnahme an der Bonusaktion wurde nicht bestätigt



