§ 34k Sachkundeprüfung: jetzt vorbereiten und 10 % sparen

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§ 34k Sachkundeprüfung

Ab dem 20. November 2026 gelten neue Anforderungen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Neben der neuen Erlaubnis nach § 34k GewO spielt der Sachkundenachweis eine zentrale Rolle. Doch nicht jeder Kreditvermittler muss dafür eine Prüfung ablegen. Wir zeigen, für wen die IHK-Sachkundeprüfung relevant ist, welche Inhalte geprüft werden und wie Sie sich mit 10 % Partnerrabatt darauf vorbereiten können.

Sachkundenachweis nach § 34k GewO: Was gilt für Kreditvermittler?

Mit dem neuen § 34k GewO wird die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig eigenständig geregelt. Damit verbunden ist die Pflicht, die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.

Für Kreditvermittler bedeutet das: Wer die neue Erlaubnis benötigt, muss über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Ein möglicher Weg ist die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK“.

Nicht jeder muss jedoch erneut eine Prüfung ablegen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden bereits vorhandene Qualifikationen oder langjährige Berufserfahrung anerkannt.

Alle gesetzlichen Änderungen, Übergangsfristen und Informationen zur neuen Erlaubnis finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag: § 34k GewO:

Was Kreditvermittler jetzt wissen müssen.

Welche Inhalte werden bei der IHK-Sachkundeprüfung geprüft?

Die Sachkundeprüfung soll sicherstellen, dass Kreditvermittler über die notwendigen Kenntnisse für eine fachgerechte Beratung und Vermittlung von Verbraucherdarlehen verfügen.

Die schriftliche Prüfung umfasst drei wesentliche Themenbereiche:

Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Kunden, die Vorbereitung von Beratungsgesprächen und eine professionelle Kundenbetreuung.

Dieser Bereich behandelt unter anderem rechtliche Grundlagen der Darlehensvermittlung, Vermittlerpflichten, Verbraucherschutz und Datenschutz.

Hier geht es um unterschiedliche Kreditprodukte, Konditionenvergleiche, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Kreditsicherheiten und mögliche Finanzierungsrisiken.

Gerade für Vermittler, die Ratenkredite bisher als ergänzendes Geschäft vermittelt haben, kann eine strukturierte Vorbereitung sinnvoll sein.

Wer kann auf die Sachkundeprüfung verzichten?

Nicht jeder Kreditvermittler muss die neue IHK-Prüfung absolvieren.

Wer beispielsweise bereits über eine anerkannte gleichgestellte Qualifikation verfügt, kann diese unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sachkundenachweis nutzen.

Auch für langjährig tätige Kreditvermittler gibt es eine Ausnahme: die sogenannte Alte-Hasen-Regelung.

Wer seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig war, die erforderlichen Nachweise erbringen kann und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, benötigt bei rechtzeitiger Antragstellung bis zum 31. Mai 2027 grundsätzlich keine zusätzliche Sachkundeprüfung.

Wichtig: Die Ausnahme von der Sachkundeprüfung ersetzt nicht die neue Erlaubnis nach § 34k GewO.

Online auf die § 34k Sachkundeprüfung vorbereiten

Wer die IHK-Sachkundeprüfung ablegen muss, sollte sich frühzeitig mit den Prüfungsinhalten beschäftigen. Gerade im Vermittleralltag ist es hilfreich, Lernzeiten flexibel einteilen zu können.

Mit dem Online-Lehrgang „Darlehensfachmann/-frau (IHK) – Smart Learn“ von Going Public können Sie sich gezielt auf die neue IHK-Sachkundeprüfung vorbereiten.

Der Lehrgang umfasst unter anderem:

  • Digitale Lerneinheiten zu den relevanten Prüfungsinhalten
  • Hunderte prüfungsnahe Übungsfragen
  • Online-Prüfungssimulationen zur
  • Wissensüberprüfung
  • Einen KI-Lernassistenten für fachliche Fragen
  • Sechs Monate Zugang zur Lernplattform

Über unseren Partnerlink erhalten Sie 10 % Rabatt auf die Lehrgangsgebühr für die § 34k-Prüfungsvorbereitung bei Going Public.

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