Einkommensschutzbrief

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Einkommensschutz sichern in der Kreditberatung

Neu bei PROCHECK24: Der Einkommensschutzbrief PROTECT24

Wer einen Kredit abschließt, übernimmt oft eine finanzielle Verpflichtung über viele Jahre. Gerade in dieser Phase wird das Thema Absicherung besonders relevant. Mit dem Einkommensschutzbrief PROTECT24 der BNP Paribas Cardif erweitern wir unsere Kreditberatung deshalb um eine eigenständige Lösung, die Kunden dabei unterstützt, ihr Einkommen zu sichern und finanzielle Risiken bei Einkommensausfall abzufedern. Gleichzeitig eröffnet sie Vermittlern zusätzliche Chancen im Bestandscourtage zu erhalten.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der schlanken Antragsstrecke: Für die vereinfachte Bonitätsprüfung wird berücksichtigt, dass ein Kredit abgeschlossen wird, bzw. wurde. Der Einkommensschutzbrief ist dabei kein Bestandteil des Kredits, sondern ein eigenständiger Vertrag mit eigenem Nutzen für den Kunden.

Was der Einkommensschutz absichert

Der Einkommensschutzbrief wurde entwickelt, um Einkommenseinbußen in klar definierten Situationen aufzufangen. Im Fokus stehen dabei insbesondere diese Leistungsfälle:

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Unfalltod

Damit deckt das Produkt genau die Risiken ab, die bei bestehenden finanziellen Verpflichtungen besonders relevant sind. Für viele Kunden ist das ein entscheidender Baustein, um ihren Einkommen zu sichern und den finanziellen Alltag auch in schwierigen Lebenslagen besser zu stabilisieren.

Für wen der Einkommensschutzbrief geeignet ist

Der Einkommensschutz richtet sich an Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Wird der Vertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen, kann er nach den geltenden Produktregeln bis zum 67. Lebensjahr bestehen bleiben.

Ausgeschlossen sind bestimmte Personengruppen, darunter unter anderem Studierende, Rentner und Schüler.

Warum der Einkommensschutz PROTECT24 überzeugt

Der Einkommensschutzbrief überzeugt durch seine einfache Einbindung in den Beratungsprozess und seinen langfristigen Wert im Bestand. Für die vereinfachte Bonitätsprüfung können bereits vorliegende Informationen aus einem abgeschlossenen Kredit genutzt werden. Dadurch bleibt der Antragsprozess schlank, übersichtlich und für Vermittler leicht in die Beratung integrierbar.

Zugleich handelt es sich beim Einkommensschutzbrief um einen eigenständigen Vertrag, der nach der Policierung unabhängig vom Kredit fortbesteht, selbst wenn dieser später widerrufen wird. Aus einer einmaligen Vermittlung entsteht damit nicht nur eine zusätzliche Absicherung für den Kunden, sondern auch ein nachhaltiger Mehrwert mit langfristigem Potenzial im Bestand.

So läuft der Prozess in der Kreditberatung ab

1. Kreditberatung wie gewohnt

Am Anfang steht der reguläre Kreditprozess. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, erscheint in der Übersicht die Möglichkeit, den Einkommensschutzbrief auf Kreditbasis zusätzlich zu beantragen. 

2. Praktische Unterstützung im Kundengespräch

Im Beratungsprozess stehen Vermittlern zwei hilfreiche Werkzeuge zur Verfügung. Ein veranschaulichender Rechner zeigt, welche Einkommenslücke bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit entstehen kann. Ein Prämienrechner veranschaulicht zudem, wie sich unterschiedliche Absicherungssummen auf Beitrag und Leistung auswirken. 

Dadurch lässt sich der Bedarf im Gespräch konkret und verständlich darstellen. Statt abstrakt über Risiken zu sprechen, kann direkt gezeigt werden, wie Kunden ihr Einkommen sichern und mögliche finanzielle Lücken reduzieren können. 

3. Wenige zusätzliche Angaben

Die Antragsstrecke ist bewusst schlank gehalten. Viele Daten werden bereits aus dem Kreditantrag übernommen. Ergänzt oder bestätigt werden nur wenige zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel die IBAN. Das spart Zeit und macht die Vermittlung einfach und effizient. 

4. Automatisierte Dokumentenprozesse

Alle relevanten Unterlagen werden im Prozess bereitgestellt und automatisiert an den Kunden versendet. Dadurch bleiben die Abläufe sauber dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar. Auch später sind die Dokumente in der Übersicht abrufbar. Zusätzlich werden versendete E-Mails und Prozessschritte systemseitig festgehalten.

5. Automatische Policierung

Sobald der Einkommensschutz beantragt wurde und der zugehörige Kredit abgeschlossen ist, erfolgt die Policierung automatisch. Für Vermittler ist das ein klarer Komfortvorteil, weil kein zusätzlicher manueller Schritt notwendig wird. Der Prozess läuft nach der Antragstellung systemseitig weiter.

Ihre Vorteile in der Beratung

Der Einkommensschutzbrief schafft in der Kreditberatung einen zusätzlichen, gut nachvollziehbaren Gesprächsanlass und lässt sich mit geringem Aufwand integrieren. Für die vereinfachte Bonitätsprüfung kann auf das Vorliegen eines abgeschlossenen Kredits abgestellt werden, was den Beantragungsprozess verkürzt und die Einbindung in bestehende Abläufe erleichtert. Unterstützt wird die Beratung durch den Einkommenslücken-Rechner und den Versicherungsprämien-Rechner: Sie machen den Absicherungsbedarf sichtbar und zeigen direkt eine passende Lösung samt Prämie auf.

Gleichzeitig bleibt der Einkommensschutzbrief ein eigenständiger Vertrag und schafft damit nicht nur im Abschlussmoment Mehrwert, sondern auch langfristiges Bestandspotenzial. Da der Kunde monatlich zahlt, entsteht über die Laufzeit des Vertrags eine wiederkehrende Vergütung.

Insgesamt verbindet das Produkt klaren Kundennutzen mit einfacher Prozessintegration und nachhaltigem Ertragspotenzial. Es setzt in der Beratung dort an, wo Absicherung für viele Menschen besonders relevant ist: in einer Phase finanzieller Verpflichtungen. Kunden erhalten ein spürbares Plus an Sicherheit, Vermittler erschließen mit überschaubarem Aufwand eine zusätzliche Abschlusschance mit langfristigem Provisionspotenzial.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihre § 34d-Erlaubnis bei uns noch nicht hinterlegt ist, melden Sie sich bitte bei Ihrem Account Manager, damit Sie das Produkt auch vermitteln können.

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