Jobverlust, lange Krankheit oder gar Tod: Es gibt viele Gründe, aus denen ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht zurückzahlen kann. Mit einer Restschuldversicherung lässt sich für solche Fälle vorsorgen. 10 Dinge, die Sie über die Kreditabsicherung wissen sollten.
1) Welche Risiken deckt eine Restschuldversicherung ab?
Eine Restschuldversicherung (RSV) übernimmt je nach Versicherungsumfang die Rückzahlung des Kredites, sollte der Kreditnehmer sterben, arbeitsunfähig oder arbeitslos werden. Einige Versicherer decken weitere Risiken ab und kommen beispielsweise auch bei einer Scheidung vorübergehend für die Kreditraten auf. Für welche Fälle sich ein Kunde absichert, bestimmt er in der Regel selbst. Neben einer Einzelversicherung, die zum Beispiel nur im Todesfall greift, ist auch ein Teil- oder Komplettschutz möglich, der alle genannten Versicherungsfälle abdeckt.
2) Wie genau springt die Restschuldversicherung ein?
Welche Leistungen die Versicherung erbringt, hängt vom konkreten Schadensfall ab. Beim Ableben des Kreditnehmers etwa zahlt sie den gesamten verbleibenden Kreditbetrag an die Bank zurück. Wird der Kredit- und Versicherungsnehmer hingegen arbeitsunfähig, übernimmt sie für die Dauer der Krankschreibung die monatlichen Kreditraten. Ähnlich verhält es sich bei Arbeitslosigkeit – hier ist der Zeitraum, in dem die RSV für die Raten aufkommt, jedoch meist auf zwölf bis 24 Monate begrenzt.
3) Unter welchen Bedingungen zahlt eine RSV nicht?
Geht der Versicherungsfall auf die Kappe des Kunden, weil er etwa von selbst seinen Job gekündigt hat und danach keine neue Stelle findet, kommt die RSV in der Regel nicht für die Kreditraten auf. Auch Krankheiten, die bei Vertragsschluss schon bekannt waren und später zu Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod führen, zählen zu den Ausschlussgründen. Darüber hinaus müssen in den meisten Fällen Warte- und Karenzzeiten eingehalten werden, damit eine Versicherung überhaupt greift. Wird der Versicherungsnehmer beispielsweise arbeitslos, bleibt er für die ersten Monate oftmals zahlungspflichtig. Viele Versicherer springen erst nach einem halben Jahr ein.
Tipp: Wenn Sie für Ihren Kunden eine Restschuldversicherung abschließen, prüfen Sie zunächst immer die Ausschlussklauseln. Nur so können Sie realistisch einschätzen, ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Versicherungsumfang stehen.
4) Was kostet eine Restschuldversicherung?
Welche Kosten durch die Absicherung eines Kredites entstehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine gesetzliche Deckelung oder einheitliche Berechnungsmethode gibt es bislang nicht. Entscheidend für die Höhe der Kosten ist eine ganze Reihe von Faktoren, wie etwa die Kredithöhe, die Laufzeit, der Beruf und das Alter des Kunden. Auch der Versicherungsumfang bestimmt maßgeblich die Höhe der Versicherungsprämie – so ist eine Einzelversicherung, die nur im Todesfall einsetzt, günstiger als ein Komplettschutz.
5) Wie wird die Versicherungsprämie gezahlt?
Wird die auch als Ratenschutzversicherung bezeichnete Kreditabsicherung zeitgleich mit dem Darlehen abgeschlossen, übernimmt im Normalfall die Bank die Zahlung der Versicherungsprämie und begleicht diese in einer Summe. Da sie das Geld quasi als Darlehen vorstreckt, schlägt sie die Kosten der RSV auf den eigentlichen Kreditbetrag auf und verlangt dafür Zinsen. Anders verhält es sich bei Versicherungen, die der Kreditnehmer separat abschließt. Hier werden für gewöhnlich Monats- oder Jahresbeiträge fällig, die vom Kunden direkt an den Versicherer gezahlt und daher nicht verzinst werden.
6) Darf die Bank eine Restschuldversicherung verlangen?
Ja, das darf sie. Vor allem dann, wenn wegen des Alters oder Berufsrisikos eines Kunden eine erhöhte Kreditausfallwahrscheinlichkeit besteht, ist diese Forderung nicht unüblich. In der Praxis passiert es jedoch eher selten, dass eine Bank die Kreditbewilligung vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig macht. Meist steht es dem Kreditnehmer frei, sein Darlehen zusätzlich abzusichern.
Wichtig: Auch wenn es zunächst ärgerlich erscheint, dass eine Bank eine RSV voraussetzt, so ist damit oft auch dem Kunden geholfen. Denn ohne die Versicherung würde er die benötigte Finanzierung womöglich gar nicht erhalten.
7) Werden die Kosten einer RSV beim Effektivzins berücksichtigt?
Die Kosten der Ratenschutzversicherung in den effektiven Jahreszins einrechnen muss ein Geldhaus nur, wenn es den Abschluss einer solchen vom Kreditnehmer verlangt. Das ist in der Preisangabenverordnung für Verbraucherdarlehen so geregelt. Ist die RSV dagegen freiwillig – sprich nicht maßgeblich für die Bewilligung eines Kredites oder dessen Konditionen –, so wird sie bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt.
Wichtig: Baufinanzierungen werden vom Gesetz nicht als Verbraucherdarlehen im engeren Sinne gewertet. Daher sind sie von dieser Regelung ausgenommen.
8) Wie geht es bei einer Umschuldung oder vorzeitigen Tilgung mit der RSV weiter?
Will ein Kunde sein Darlehen früher zurückzahlen als vereinbart oder auf ein neues, zinsgünstigeres Darlehen umschulden, so besteht für ihn ein Sonderkündigungsrecht. Denn mit vollständiger Rückzahlung des Kredites fällt der Versicherungsgegenstand weg. Auch ohne triftigen Grund ist die Kündigung einer Restschuldversicherung möglich – dann jedoch nur unter Einhaltung der vertraglich geregelten Frist. Sowohl bei der ordentlichen als auch der außerordentlichen Kündigung erhält der Kreditnehmer die zu viel gezahlten Beiträge von der Versicherungsgesellschaft zurück.
Tipp: Achten Sie beim Abschluss einer Restschuldversicherung darauf, dass Ihr Kunde und nicht die Bank als Versicherungsnehmer aufgeführt wird – nur so kann er die RSV später ohne Probleme selbstständig kündigen.
9) Für welche Kunden lohnt sich eine Restschuldversicherung?
Ob sich die Absicherung eines Kredites anbietet, ist immer von Fall zu Fall zu entscheiden. Tendenziell zeigt die Erfahrung aber, dass vor allem Kreditnehmer mit Familie mit einer Restschuldversicherung gut beraten sind. Gerade beim Tod des Darlehensnehmers sind dessen Angehörige so ausreichend geschützt – mitunter kann eine RSV beispielsweise den Verkauf des Eigenheims oder des dringend benötigten Familienautos verhindern. Doch auch für Alleinstehende kann eine Restkreditversicherung sinnvoll sein, insbesondere bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten. In diesen Fällen lassen sich die Risiken nur schwer im Vorfeld abschätzen.
10) Für welche Kunden ist eine Restschuldversicherung nicht zu empfehlen?
Dementgegen macht eine Kreditabsicherung bei geringen Beträgen und kurzen Laufzeiten oft weniger Sinn. Ein weiterer Grund, der mitunter gegen den Abschluss einer Restschuldversicherung spricht, sind bestehende Versicherungen. Verfügt ein Kunde etwa über eine Lebensversicherung, eine Unfall‑, Krankentagegeld- oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist er womöglich bereits ausreichend abgesichert.
Tipp: Prüfen Sie vor Abschluss einer Restschuldversicherung immer den bestehenden Versicherungsschutz Ihres Kunden und entscheiden Sie dann, ob und gegen welche Risiken sich eine zusätzliche Absicherung lohnt.