Zusammenarbeit mit PROCHECK24
Der Markt befindet sich in einem ständigen Wandel, die Kundenansprüche ändern sich kontinuierlich. Als Finanzdienstleister beraten Sie mit den Vergleichsrechnern von PROCHECK24 Ihre Kunden umfassend und zielgerichtet. Neben Versicherungs- und Bankprodukten haben Sie auch Zugriff auf Produkte zur Haushaltskostenoptimierung.
Bieten Sie Ihren Kunden eine Rund-um-Finanzberatung:
- Ratenkredite: mit Umschuldungen und günstigen Konditionen den Kunden Geld sparen
- mit Bankprodukten wie Tagesgeld und Girokonto der Hausbank Paroli bieten
- schaffen Sie Markttransparenz und sichern Sie Ihren Kunden Produkte mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis mit unseren Versicherungsvergleichsrechnern
- Liquidität mit Strom- und Gasvergleichen schaffen
- profitieren Sie von Produktinnovationen und führenden Angeboten
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Um auf das gesamte Produktspektrum zugreifen zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler sowie nach §34c GewO zur Darlehensvermittlung um Ratenkredite anbieten und vermitteln zu können. Alle weiteren Bankprodukte sowie die Produktangebote aus den Bereichen Strom‑, Gas- und DSL-Vergleich setzen lediglich eine Gewerbeanmeldung voraus. Bitte beachten Sie, dass die Vergütung für die Vermittlung von Strom‑, Gas- und DSL-Verträgen im Gegensatz zu Versicherungs- und Finanzprodukten umsatzsteuerpflichtig ist.
Werden Sie jetzt Partner von PROCHECK24
Bitte registrieren Sie sich zuerst über unser Registrierungsformular. Wir legen dann umgehend Ihren Vertriebspartnerzugang an. Zur Erstellung der Rahmenvereinbarung für unsere Zusammenarbeit senden Sie uns bitte noch folgende Unterlagen:
- Schufa-Auszug oder alternativ ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Sie sind Finanzdienstleister und wollen Ratenkredite vermitteln
Sofern Sie als Finanzdienstleister tätig sind und Ihren Kunden Ratenkredite anbieten wollen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich eine Kopie der Erlaubnis nach § 34c GewO, aus der hervorgeht, dass Sie die Erlaubnis zur Darlehensvermittlung besitzen. Bei der Vermittlung von Ratenkrediten/Kreditkarten sind ein Schufa-Auszug und ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.
Bei Fragen und für weitere Informationen…
…steht Ihnen unser Vertriebspartnerservice telefonisch unter 089 — 2441 853 99, per E‑Mail an partnerservice@procheck24.de oder im Live-Chat gerne zur Verfügung.