PROCHECK24

Zusam­men­ar­beit mit PROCHECK24

Der Markt befin­det sich in einem stän­di­gen Wan­del, die Kun­den­an­sprü­che ändern sich kon­ti­nu­ier­lich. Als Finanz­dienst­leis­ter bera­ten Sie mit den Ver­gleichs­rech­nern von PROCHECK24 Ihre Kun­den umfas­send und ziel­ge­rich­tet. Neben Ver­si­che­rungs- und Bank­pro­duk­ten haben Sie auch Zugriff auf Pro­duk­te zur Haushaltskostenoptimierung.

Bie­ten Sie Ihren Kun­den eine Rund-um-Finanzberatung:

  • Raten­kre­di­te: mit Umschul­dun­gen und güns­ti­gen Kon­di­tio­nen den Kun­den Geld sparen
  • mit Bank­pro­duk­ten wie Tages­geld und Giro­kon­to der Haus­bank Paro­li bieten
  • schaf­fen Sie Markt­trans­pa­renz und sichern Sie Ihren Kun­den Pro­duk­te mit einem her­vor­ra­gen­den Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis mit unse­ren Versicherungsvergleichsrechnern
  • Liqui­di­tät mit Strom- und Gas­ver­glei­chen schaffen
  • pro­fi­tie­ren Sie von Pro­dukt­in­no­va­tio­nen und füh­ren­den Angeboten

Gewer­be­recht­li­che Voraussetzungen

Um auf das gesam­te Pro­dukt­spek­trum zugrei­fen zu kön­nen, benö­ti­gen Sie eine Erlaub­nis nach §34d Abs.1 GewO als Ver­si­che­rungs­mak­ler sowie nach §34c GewO zur Dar­le­hens­ver­mitt­lung um Raten­kre­di­te anbie­ten und ver­mit­teln zu kön­nen. Alle wei­te­ren Bank­pro­duk­te sowie die Pro­dukt­an­ge­bo­te aus den Berei­chen Strom‑, Gas- und DSL-Ver­gleich set­zen ledig­lich eine Gewer­be­an­mel­dung vor­aus. Bit­te beach­ten Sie, dass die Ver­gü­tung für die Ver­mitt­lung von Strom‑, Gas- und DSL-Ver­trä­gen im Gegen­satz zu Ver­si­che­rungs- und Finanz­pro­duk­ten umsatz­steu­er­pflich­tig ist.

Wer­den Sie jetzt Part­ner von PROCHECK24

Bit­te regis­trie­ren Sie sich zuerst über unser Regis­trie­rungs­for­mu­lar. Wir legen dann umge­hend Ihren Ver­triebs­part­ner­zu­gang an. Zur Erstel­lung der Rah­men­ver­ein­ba­rung für unse­re Zusam­men­ar­beit sen­den Sie uns bit­te noch fol­gen­de Unterlagen:

- Schufa-Aus­zug oder alter­na­tiv ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis (nicht älter als 6 Mona­te)
- Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass (Kopie)

Sie sind Finanz­dienst­leis­ter und wol­len Raten­kre­di­te vermitteln

Sofern Sie als Finanz­dienst­leis­ter tätig sind und Ihren Kun­den Raten­kre­di­te anbie­ten wol­len, benö­ti­gen wir von Ihnen zusätz­lich eine Kopie der Erlaub­nis nach § 34c GewO, aus der her­vor­geht, dass Sie die Erlaub­nis zur Dar­le­hens­ver­mitt­lung besit­zen. Bei der Ver­mitt­lung von Ratenkrediten/Kreditkarten sind ein Schufa-Aus­zug und ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis (nicht älter als 6 Mona­te) erforderlich.

Bei Fra­gen und für wei­te­re Informationen…

…steht Ihnen unser Ver­triebs­part­ner­ser­vice tele­fo­nisch unter 089 — 2441 853 99, per E‑Mail an partnerservice@procheck24.de oder im Live-Chat ger­ne zur Verfügung.
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