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Schnell zur pas­sen­den Kreditkarte

Der Kre­dit­kar­ten­ver­gleich

Mehr als 26 Mil­lio­nen Kre­dit­kar­ten sind der­zeit nach den Zah­len des Ban­ken­ver­ban­des in Deutsch­land im Umlauf — Ten­denz stei­gend. Meist genutzt als Zusatz­pro­dukt zum Giro­kon­to und sehr oft ver­bun­den mit hohen jähr­li­chen Gebüh­ren für Nut­zung und Bar­geld­ab­he­bun­gen. Durch die Zunah­me von Online-Shop­ping und Rei­se­bu­chun­gen über das Inter­net wächst der Bedarf kon­ti­nu­ier­lich. Unser Kre­dit­kar­ten-Ver­gleich ermög­licht es Ihnen nicht nur, schnell die für Ihren Kun­den pas­sen­de Kar­te zu fin­den, son­dern auch den Zugriff auf güns­ti­ge, leis­tungs­star­ke Ange­bo­te mit teil­wei­se hohem Sparpotenzial.

High­lights:

  • Schnitt­stel­len­an­bin­dung bei unse­ren Bank­part­nern mit direk­ter Über­mitt­lung der Anfrage
  • Rück­ka­nal für Bearbeitungsstände
  • umfas­sen­de Fil­ter­funk­tio­nen zum schnel­len Fin­den der pas­sen­den Karte
  • voll­stän­di­ge Kun­den­ver­wal­tung über procheck24.de
  • vie­le renom­mier­te Anbie­ter und Sonderkonditionen

„Pre­paid“ — die Kre­dit­kar­te ohne Schufa-Anfrage

Neben den klas­si­schen Kre­dit­kar­ten fin­den Sie über unse­ren Ver­gleich auch Ange­bo­te zu Pre­paid-Kre­dit­kar­ten. Für die­se muss kei­ne Anfra­ge bei der Schufa gestellt wer­den. Auch ein regel­mä­ßi­ges, monat­li­ches Ein­kom­men ist nicht nötig. Es kann ledig­lich so viel Geld aus­ge­ge­ben wer­den, wie im Vor­feld auf die Kar­te ein­be­zahlt wur­de.
Da die Kre­dit­kar­ten­an­bie­ter kei­ner­lei Risi­ko ein­ge­hen, sind die­se Kre­dit­kar­ten auch mit unzu­rei­chen­der Boni­tät zugäng­lich. So kön­nen bei­spiels­wei­se Ver­brau­cher mit nega­ti­vem Schufa-Ein­trag sowie Selbst­stän­di­ge, Stu­den­ten, Schü­ler, Arbeits­lo­se oder Hartz-IV Emp­fän­ger eine Pre­paid-Kre­dit­kar­te bean­tra­gen. Wäh­rend ihnen die Vor­zü­ge einer Kre­dit­kar­te ansons­ten ver­wehrt blei­ben wür­den, kön­nen sie mit der Pre­paid-Kar­te bequem im Inter­net ein­kau­fen, Buchun­gen vor­neh­men oder inter­na­tio­nal bar­geld­los bezahlen.

Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­mitt­lung von Kreditkarten

Für die Ver­mitt­lung von Kre­dit­kar­ten gel­ten die gesetz­li­chen Richt­li­ni­en des §34c GewO. Sie benö­ti­gen daher expli­zit die Erlaub­nis zur Ver­mitt­lung von Dar­le­hen um die­ses Pro­dukt­an­ge­bot nut­zen zu kön­nen. 

Bei Fra­gen und für wei­te­re Informationen…

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