Ratenkredite ohne § 34c – Der Tippgeber-Service von PROCHECK24
Werden Sie jetzt Tippgeber!
Bei PROCHECK24 können Sie Ratenkredite auch ohne § 34c GewO vermitteln! Unsere Kreditexperten finden schnell und einfach das beste Angebot für Ihren Kunden!
Starten Sie mit unserem Tippgebermodell und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
- Noch größere Bankenauswahl mit Top-Konditionen
- Langjährige Expertise unserer Kreditberater
- Kein Beratungsaufwand für Sie
- Attraktive Tippgebervergütung
- Garantierter Kundenschutz durch PROCHECK24
Ihre Tippgeberanfrage – so funktioniert´s:
Eingabe der Kundendaten
Wie bei einer gewöhnlichen Kreditanfrage geben Sie die für die Beantragung notwendigen Daten auf procheck24.de ein.
Beratung durch Kreditexperten
Unsere Experten beraten Ihren Kunden ausführlich zum Kreditwunsch.
Auszahlung
Ihr Kunde erhält nach erfolgreicher Bankprüfung die Kreditsumme.
Wichtige Informationen zur Tippgeber-Vergütung
Die Weiterleitung von Kundenanfragen im Rahmen des Tippgeber-Modells wird steuerlich nicht als Vermittlung gesehen. Von daher erfolgt keine Befreiung von der Umsatzsteuer, so wie es bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten sonst üblich ist. Aus diesem Grund vergüten wir die erfolgreichen Abschlüsse aus dem Tippgeber-Modell mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer. Grundsätzlich steht – analog der Vermittlung von Energie-Verträgen – die Möglichkeit zur Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung zur Verfügung.
Bei Fragen und für weitere Informationen…
…steht Ihnen unser Vertriebspartnerservice
telefonisch unter 089 — 2441 853 99,
per E‑Mail an partnerservice@procheck24.de
oder im Live-Chat gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner für unseren Tippgeber-Service
Unsere Kunden sind uns wichtig. Daher steht Ihnen Emre Karavil Ihrem Kunden mit Expertise gerne zur Seite.