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SKG Bank mit Neue­run­gen bei der RSV

Bei der SKG Bank gibt es für den Abschluss der RSV meh­re­re Änderungen:

Zum ers­ten ist es zusätz­lich mög­lich, dass bei zwei Kre­dit­neh­mern jeder ein­zeln und sepa­rat ent­schei­den kann, wel­ches Absi­che­rungs­pa­ket er abschlie­ßen möch­te. Der bis­he­ri­ge Zusam­men­hang zum ers­ten Antrag­stel­ler wur­de mit die­ser Neu­ent­wick­lung aufgelöst.

Als wei­te­re Neue­rung gibt es ab sofort zwei neue RSV-Bau­stei­ne, die auto­ma­tisch und zusätz­lich in jedem Tarif-Paket ent­hal­ten sind. 

Dabei han­delt es sich zum einen um einen “Ereig­nis­bo­nus”, den der Kund bei einem posi­ti­ven Ereig­nis (eige­ne Hoch­zeit, Geburt des Kindes)oder bei einem nega­ti­ven Ereig­nis (Pfle­ge des Part­ners, eige­ner Kran­ken­haus­auf­ent­halt) eine Ein­mal­zah­lung in Höhe von zwei Monats­ra­ten auf sein Kon­to über­wie­sen bekommt.

Zum zwei­ten “Schwe­re Krank­heit”, über den der Kre­dit­neh­mer bei Erst­dia­gno­se einer schwe­ren Krank­heit eine Ein­mal­zah­lung in Höhe von 10.000 EUR auf sein Kon­to über­wie­sen bekommt.

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