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Der Strom–  und Gas­be­reich — Wer­den Sie mit uns zum Energie-Preis-Profi

Mit dem Strom- und Gas­ver­gleich von PROCHECK24 grei­fen Sie auf den markt­füh­ren­den Ver­gleich von CHECK24 zurück, der Ihnen mit über 850 Gas- und 1000 Strom­an­bie­tern eine 100 % Markt­ab­de­ckung garan­tiert. Mit nur 5 Klicks kön­nen Sie in 5 Minu­ten bis 1.000 Euro für Ihre Kun­den spa­ren, Frei­räu­me für Ihr Kern­ge­schäft gewin­nen und den Kun­den für sich begeistern.

Unter den fol­gen­den The­men­fel­dern haben wir wich­ti­ge Infos und Ant­wor­ten zu den am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen für Sie zusammengefasst:

Unse­re Highlights

Haken  In nur 5 Minu­ten den Strom- oder Gas­an­bie­ter wechseln

Haken  100 % Markt­ab­de­ckung mit dem Ver­gleich vom Marktführer

Haken  Exklu­si­ve Sondertarife

Haken  Garan­tier­te Versorgungssicherheit

Haken  Kom­for­ta­ble Berech­nungs­mög­lich­keit auf allen Endgeräten

Haken  Bis zu 1.000 Euro Spar­po­ten­zi­al bei Strom- und Gaswechsel

Haken  Ein­fa­che Nach­mel­de­mög­lich­keit für Vorversorgerdaten

Haken  Kos­ten­lo­se Ver­gleichs­rech­ner­links für Ihre Homepage

Haken    Eige­ne kos­ten­lo­se Mar­ke­ting-Kam­pa­gne oder Web­site zum The­ma Strom und Gas

Haken  Ein­fa­che Daten­über­nah­me durch Cross-Selling-Funktion

Fra­gen zum Ablauf einer Strom- oder Gasanfrage

Sie rufen den Ver­gleich über den Menü­punkt „Anfra­ge star­ten“ -> „Strom-Anfra­ge“ bzw. „Gas-Anfra­ge“ auf. Nach Ein­ga­be von Post­leit­zahl und dem Jah­res­ver­brauch wird Ihnen direkt das Ver­gleichs­er­geb­nis mit allen ver­füg­ba­ren Tari­fen angezeigt.

Die Tari­fe wer­den Ihnen im Ver­gleich nach dem Preis auf­stei­gend ange­zeigt. So sehen Sie sofort wel­cher Anbie­ter das güns­tigs­te Ange­bot für Ihren Kun­den bereit­hält und wel­ches Spar­po­ten­zi­al sich, gemes­sen am Grund­ver­sor­ger vor Ort, ergibt. Ganz oben im Ver­gleich wer­den Ihnen hell­blau hin­ter­legt Anbie­ter ange­zeigt, die laut Kun­den­be­wer­tung beson­ders beliebt sind oder sich durch einen erst­klas­si­gen Kun­den­ser­vice aus­zeich­nen. Die Tari­fe wur­den bereits nach den CHECK24-Richt­li­ni­en (sie­he eige­ner Punkt wei­ter unten) gefil­tert. Über die Fil­ter­funk­ti­on und die wei­te­ren Ein­stel­lun­gen kön­nen Sie die Suche nach den Vor­stel­lun­gen des Kun­den ver­fei­nern. In den Preis- und Tarif­de­tails ste­hen Ihnen alle Infor­ma­tio­nen zum jewei­li­gen Anbie­ter und dem Tarif zur Verfügung.

Kli­cken Sie bei dem gewünsch­ten Anbie­ter auf „wei­ter“, gelan­gen Sie direkt in die Antrags­stre­cke. Hier müs­sen nur die Adress‑, Anschluss- und Zah­lungs­da­ten für den Abschluss aus­ge­füllt wer­den. Haben Sie die Vor­ver­sor­ger­da­ten nicht zur Hand, kön­nen die­se ein­fach mit­tels einer E‑Mail, die wir Ihnen im Nach­gang zuschi­cken, nach­ge­reicht wer­den. Alles Wei­te­re wie z. B. die Kün­di­gung beim Vor­ver­sor­ger über­nimmt der neue
Anbie­ter für Sie. Der gesam­te Online-Abschluss nimmt nicht mehr als 5 Minu­ten Zeit in Anspruch.

Gut zu wis­sen: Die Ver­sor­gung des Kun­den ist bei einem Wech­sel zu jeder Zeit garantiert!

Hin­weis: In fol­gen­den Fäl­len soll­te der Kun­den die Kün­di­gung selbst vor­neh­men, um kei­ne Fris­ten zu verpassen:

Haken  Wenn weni­ger als 4 Wochen zur Kün­di­gung blei­ben (bei einem Ver­trag mit mehr als 3 Mona­ten Lauf­zeit)
Haken  Wenn er ein Son­der­kün­di­gungs­recht auf­grund von Preis­er­hö­hun­gen in Anspruch neh­men möch­te
Haken  Wenn der Wech­sel auf­grund eines Umzu­ges erfolgt

Ent­spre­chen­de Kün­di­gungs­vor­la­gen haben wir für Sie im inter­nen Bereich unter dem Men­pünkt “Infor­ma­tio­nen” -> “Doku­men­te”-> “Strom” bzw. “Gas” hinterlegt.

Fra­gen zum Wechselprozess

Vier bis zehn Wochen ver­ge­hen in der Regel von Antrags­stel­lung bis zur end­gül­ti­gen Umstel­lung. In Aus­nah­me­fäl­len wie z.B. bei Umzug in eine neue Woh­nung kann der Wech­sel auch schnel­ler erfol­gen. Wich­tig: Bit­te beach­ten Sie die Kün­di­gungs­fris­ten, da nur so ein schnel­ler Wech­sel mög­lich ist. Beim Grund­ver­sor­ger beträgt die­se in der Regel zwei Wochen, bei allen ande­ren Anbie­tern in der Regel sechs Wochen zum Ablauf.

Ja, die soge­nann­te Grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung ver­pflich­tet den ört­li­chen Grund­ver­sor­ger dazu, Haus­hal­te im ent­spre­chen­den Gebiet zu belie­fern. Schließt der neue Ver­trag nicht direkt an den alten an, springt der Grund­ver­sor­ger ein. Eine unter­bre­chungs­freie Belie­fe­rung mit Strom und Gas bei einem Anbie­ter­wech­sel ist somit garantiert.

Nach der Über­mitt­lung des Wech­sel­an­trags nimmt der neue Ver­sor­ger in der Regel inner­halb von drei Wochen Kon­takt mit Ihrem Kun­den auf. Bei einem abge­schlos­se­nen Online-Tarif, erhält Ihr Kun­de die Ver­trags­un­ter­la­gen und alle wei­te­re Kor­re­spon­denz per E‑Mail. Ist es kein rei­ner Online­Ta­rif wer­den die Unter­la­gen per Post versendet. 

Der Tarif­ver­gleich und der anschlie­ßende Anbie­ter­wech­sel über PROCHECK24 ist kos­ten­los. Auch Ener­gie­ver­sor­ger dür­fen per Gesetz kei­ne Wech­sel­ge­büh­ren verlangen.

In der Regel geht ein Anbie­ter­wech­sel pro­blem­los über die Büh­ne. Doch in man­chen Fäl­len kann der neue Ver­sor­ger die Belie­fe­rung nicht über­neh­men: Wenn der Kun­de ver­trag­lich noch an den Vor­ver­sor­ger gebun­den ist,  kann ein Wech­sel erst nach Ablauf der Lauf­zeit statt­fin­den. Auch Ver­brau­cher, die sich im aus­län­di­schen Netz befin­den, etwa in Grenz­re­gio­nen zu Öster­reich oder der Schweiz, kön­nen häu­fig nicht zu einem deut­schen Anbie­ter wech­seln. Oder auf­grund einer Boni­täts­prü­fung durch den Ver­sor­ger kann es sein, dass der Auf­trag abge­lehnt wird.

Wer den Umzug nut­zen will, um den Ener­gie­an­bie­ter zu wech­seln, kann dies pro­blem­los tun. Geben Sie in der Antrags­stre­cke an, dass es sich um einen Neu­ein­zug han­delt und ver­mer­ken Sie das Ein­zugs­da­tum. Da ein Wech­sel drei bis zehn Wochen dau­ern kann, soll­te der Antrag früh­zei­tig gestellt wer­den. Andern­falls springt in der Zwi­schen­zeit der ört­li­che Grund­ver­sor­ger ein und erstellt eine Abrech­nung für die Über­gangs­pha­se. Der Kun­de steht also auch bei einem Woh­nungs­wech­sel nie­mals ohne Strom bzw. Gas da. Egal ob Grund­ver­sor­ger oder Alter­na­tiv­an­bie­ter: Bei einem Umzug soll­te der Kun­de immer selbst kündigen.

Wenn sich Ihr Kun­de vor dem Umzug in der Grund­ver­sor­gung befin­det, kann der Grund­ver­sor­ger zwei Wochen vor dem Aus­zug gekün­digt wer­den. Das ist gesetz­lich fest­ge­legt. Falls der Kun­de einen Lauf­zeit­ver­trag mit einem alter­na­ti­ven Anbie­ter abge­schlos­sen hat, soll­te er die AGB noch ein­mal durch­le­sen. Übli­cher­wei­se besteht eine Extra­klau­sel für den Umzug. Die meis­ten Anbie­ter gewäh­ren bei einem Umzug ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Aber Ach­tung: Even­tu­el­le Bonus­aus­zah­lun­gen, die erst ab einer bestimm­ten Lie­fer­zeit gewährt wer­den, ent­fal­len dadurch meist. Man­che Ver­sor­ger bie­ten auch an, dass man den Ver­trag an den neu­en Wohn­ort mit­neh­men kann. Wenn Ihr Kun­de dies vor­hat, soll­te er sich spä­tes­tens sechs Wochen vor dem Umzug bei sei­nem Anbie­ter informieren.

Nein, der Zäh­ler wird nach einem Wech­sel wei­ter vom ört­li­chen Netz­be­trei­ber gewar­tet und abgelesen.

Bei einem Anbie­ter­wech­sel müs­sen Sie sich um nichts wei­ter küm­mern, hier über­nimmt der neue Ver­sor­ger die Kün­di­gung für Ihren Kun­den. Es gibt drei Aus­nah­men, bei denen Ihr Kun­de die Kün­di­gung selbst vor­neh­men sollte:

Haken  Die Kün­di­gungs­frist des alten Ver­tra­ges läuft in weni­ger als 4 Wochen ab
Haken  Der Kun­de macht von sei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch z. B. auf­grund einer Preis­er­hö­hung
Haken  Die Kün­di­gung erfolgt auf­grund eines Umzuges

Ent­spre­chen­de Kün­di­gungs­vor­la­gen haben wir für Sie im Bereich “Infor­ma­tio­nen” -> “Doku­men­te” -> “Strom” bzw. “Gas” hinterlegt.

Fra­gen zur Tarifwahl

Ja. Bis zu einem Ver­brauch von 100.000 kWh kön­nen Sie auch für Gewer­be­kun­den den Strom- oder Gas­ver­gleich nut­zen. Bei einem Ver­brauch über 100.000 kWh arbei­ten wir mit einem spe­zi­el­len Anbie­ter zusam­men, der Ihren Gewer­be­kun­den maß­ge­schnei­der­te Ange­bo­te erstellt. Bit­te wen­den Sie sich hier­für an unse­re Ener­gie­ex­per­ten. Sie errei­chen sie direkt unter 089/2441 853 90 oder per E‑Mail an energie@procheck24.de.

Damit Sie und Ihre Kun­den Tari­fe zu fai­ren Bedin­gun­gen fin­den, ist der Tarif­rech­ner gemäß der CHECK24-Richt­li­ni­en vor­ein­ge­stellt. Alle Tari­fe wei­sen eine monat­li­che Zahl­wei­se, eine maxi­ma­le Lauf­zeit von zwölf Mona­ten und eine Preis­ga­ran­tie von min­des­tens einem Jahr auf. Zudem wer­den kei­ne Paket­ta­ri­fe auf­ge­lis­tet und die jewei­li­gen Anbie­ter wur­den von ande­ren Kun­den wei­ter­emp­foh­len. Sie kön­nen die Suche jeder­zeit indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se Ihrers Kun­den über “wei­te­re Ein­stel­lun­gen” anpassen.

Die CHECK24-Richt­li­ni­en zum Ver­brau­cher­schutz wur­den fest­ge­legt, um Ihre Kun­den bei einem Anbie­ter­wech­sel abzu­si­chern. Sie hel­fen dabei, mög­lichst ver­brau­cher­freund­li­che Tari­fe zu finden.

Die CHECK24-Richt­li­ni­en im Detail

Bei einem Paket­ta­rif wird eine gewis­se Men­ge an Kilo­watt­stun­den zu einem fes­ten Preis gekauft. Ver­braucht Ihr Kun­de weni­ger, muss den­noch der Preis für das gan­ze Paket gezahlt wer­den. Wenn Ihr Kun­de hin­ge­gen mehr ver­braucht, wird ein Mehr­ver­brauchs-Arbeits­preis abge­rech­net, der übli­cher­wei­se viel höher als der nor­mal ange­bo­te­ne Arbeits­preis ist. Ein Paket­ta­rif ist daher nur für Ver­brau­cher geeig­net, die Ihren Strom­ver­brauch exakt ein­schät­zen kön­nen und seit Jah­ren eine kon­stan­te Ener­gie­men­ge verbrauchen.

Fra­gen zum Preis

Der Strom­preis setzt sich aus den Kos­ten für Ener­gie­be­schaf­fung, Ver­trieb und Netz­nut­zung zusam­men. Dazu kom­men staat­li­che Abga­ben und Steu­ern. Der Gas­preis besteht ana­log dazu eben­falls aus ver­schie­de­nen Bestand­tei­len und steu­er­li­chen Abga­ben. Die Ener­gie­an­bie­ter haben nur auf die nicht staat­lich vor­ge­ge­be­nen Preis­be­stand­tei­le direk­ten Einfluss.

Bei einem Strom­wech­sel spart Ihr Kun­de im Durch­schnitt ca. 300 Euro, in vie­len Fäl­len sogar bis zu 500 Euro. Bei einem Gas­an­bie­ter­wech­sel liegt die Erspar­nis sogar bei bis zu 750 Euro. Auf der Ergeb­nis­sei­te wird Ihnen die Erspar­nis im Ver­gleich zum ört­li­chen Grund­ver­sor­ger direkt ange­zeigt. Über die Ein­stel­lung “Ver­gleichs­ta­rif”, kön­nen Sie jeder­zeit einen ande­ren Tarif als Ver­gleichs­grund­la­ge wäh­len und Ihrem Kun­den so das Spar­po­ten­zi­al direkt zeigen.

Es gibt ver­schie­de­ne Preis­ga­ran­tien. Die meis­ten Anbie­ter bie­ten eine Preis­fi­xie­rung für einen gewis­sen Zeit­raum an. Die­se umfasst in der Regel alle Preis­be­stand­tei­le mit Aus­nah­me aller Steu­ern und staat­li­chen Abga­ben (z.B. EEG-Umla­ge). Mit einer lan­gen Preis­fi­xie­rung, die idea­ler­wei­se für die gesam­te Ver­trags­lauf­zeit gilt, blei­ben Ver­brau­cher mög­lichst lan­ge vor extre­men Preis­schwan­kun­gen geschützt. Weni­ger häu­fig sind die Net­to- oder Brut­to­preis­ga­ran­tie. Eine Net­to­preis­ga­ran­tie beinhal­tet alle Preis­be­stand­tei­le aus­schließ­lich der Mehr­wert­steu­er sowie der Gas-oder Strom­steu­er. Eine Brut­to­preis­ga­ran­tie hin­ge­gen umfasst alle Preis­be­stand­tei­le inklu­si­ve even­tu­el­ler Steu­er­erhö­hun­gen oder Abgaben.

Fra­gen zum Bonus

Der Neu­kun­den­bo­nus wird übli­cher­wei­se am Ende des ers­ten Belie­fe­rungs­jah­res mit der Jah­res­end­ab­rech­nung aus­be­zahlt bzw. ver­rech­net. Vor­aus­set­zung für den Erhalt ist in der Regel, dass Ihr Kun­de den Ver­trag nicht zu einem Ter­min vor Ablauf von 12 Mona­ten kün­digt und in den letz­ten sechs Mona­ten vor Beginn an der glei­chen Ver­brau­cher­stel­le nicht vom sel­ben Anbie­ter belie­fert wurde.

Ja, der Bonus wird nach vol­len 12 Mona­ten Belie­fe­rungs­zeit aus­be­zahlt. Bit­te ach­ten Sie bei einer Kün­di­gung genau auf die Kün­di­gungs­fris­ten und dar­auf, dass der Kun­de vol­le 12 Mona­te vom Ver­sor­ger belie­fert wur­de. Wich­tig: Der Bonus ent­fällt, wenn das Ver­trags­ver­hält­nis vor Ablauf von 12 Belie­fe­rungs­mo­na­ten durch den Kun­den oder aus von Ihrem Kun­den zu ver­tre­ten­den Grün­den been­det wird. Dies wäre bei­spiels­wei­se bei Nut­zung des Son­der­kün­di­gungs­rech­tes oder einem Umzug der Fall.

Hin­wei­se zum Bonus
Um den Wech­sel für den Kun­den noch attrak­ti­ver zu machen, bie­ten vie­le Strom­an­bie­ter einen hohen Bonus für Neu­kun­den an. Der Bonus wird mit Jah­res­end­ab­rech­nung im ers­ten Jahr ver­rech­net. Dadurch fal­len höhe­re Grund- und Arbeits­prei­se erst im zwei­ten Jahr ins Gewicht.

Ansatz 1: Größt­mög­li­che Erspar­nis nut­zen
Nut­zen Sie die Neu­kun­den­bo­ni, um die größt­mög­li­che Erspar­nis für Ihre Kun­den zu rea­li­sie­ren. Ach­ten Sie hier­bei auf eine Lauf­zeit von max. 12 Mona­ten. Neh­men Sie sich den Kun­den auf Wie­der­vor­la­ge und ver­ein­ba­ren Sie recht­zei­tig einen neu­en Ter­min um den Wech­sel für das zwei­te Jahr in die Wege zu leiten.

Ansatz 2: Dau­er­haft güns­ti­ge Prei­se sichern
Wenn Sie lang­fris­tig güns­ti­ge Kon­di­tio­nen für Ihren Kun­den suchen, emp­feh­len wir den Augen­merk auf den Grund- und Arbeits­preis zu legen. Beim Auf­ruf des Ver­gleichs­rech­ners kön­nen Sie Tari­fe mit hohen Neu­kun­den­bo­ni aus­schlie­ßen, in dem Sie die Ein­stel­lung „Bonus ein­be­rech­nen“ auf „nein“ stel­len. Somit sinkt zwar in vie­len Fäl­len die Erspar­nis für Ihren Kun­den im ers­ten Jahr, jedoch erhal­ten Sie einen Ver­gleich der Ange­bo­te, der allein auf dem Grund- und Arbeits­preis beruht und kön­nen sich so dau­er­haft güns­ti­ge Prei­se sichern.

Abhän­gig vom Ener­gie­ver­sor­ger wird ein Sofort­bo­nus bereits zwi­schen vier und zwölf Wochen nach Lie­fer­be­ginn aus­ge­zahlt. Wie beim Neu­kun­den­bo­nus ist in der Regel Vor­aus­set­zung für die Aus­zah­lung des Sofort­bo­nus, dass inner­halb der letz­ten sechs Mona­te kein Ver­trag mit dem Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men geschlos­sen wurde.

Fra­gen zum Wechselantrag

Gene­rell hat der Kun­de eine 14-tägi­ge Wider­rufs­frist, die er wahr­neh­men kann. Ist der Sta­tus im Sys­tem auf„offen”: kön­nen Sie den Wider­ruf direkt an uns wei­ter­lei­ten. Ist der Sta­tus bereits auf „wei­ter­ge­lei­tet”: ist eine Stor­nie­rung nur über den Kun­den selbst beim Anbie­ter mög­lich. Die Kon­takt­da­ten des Anbie­ters fin­den Sie direkt auf dem Wech­sel­an­trag, der für Sie in der Doku­men­ten­ver­wal­tung des Kun­den hin­ter­legt ist.

Bei den meis­ten Anbie­tern kann bis 6 Mona­te im Vor­aus Strom oder Gas bestellt werden.

Nein, für den Wech­sel wird der Zäh­ler­stand nicht benö­tigt. Es wer­den ledig­lich die Daten zu Vor­ver­sor­ger und Zäh­ler­num­mer abge­fragt. Soll­ten Ihnen die­se Infor­ma­tio­nen bei Abschluss nicht vor­lie­gen, kön­nen Sie die Sei­te in der Antrags­stre­cke ein­fach über­sprin­gen und die Daten mit­tels eines Links, der Ihnen nach Abschluss zugeht, nachmelden.

Fra­gen zu Heizstrom/Doppeltarifzähler

Für Wär­me­pum­pen und Nacht­spei­cher­hei­zun­gen gibt es spe­zi­el­le Heiz­strom­ta­ri­fe. Eine Berech­nung über unse­ren Strom­ver­gleich ist hier­für lei­der nicht möglich.

Schwachlast/Doppeltarifzähler ermög­li­chen eine Dif­fe­ren­zie­rung des Strom­ver­brauchs nach Haupt- und Neben­zeit. Falls an der Lie­fer­stel­le Ihres Kun­den ein Schwach­last / Dop­pel­ta­rif­zäh­ler ver­baut ist, kön­nen Sie direkt nach der Berech­nung in den Fil­ter­kri­te­ri­en unter dem Punkt „Schwachlast/Doppeltarifzähler“ den vor­aus­sicht­li­chen Anteil der Neben­zeit­nut­zung angeben.

Fra­gen zur Abrechnung

Sobald uns der Anbie­ter den erfolg­rei­chen Abschluss mel­det, wird der Sta­tus Ihrer Anfra­ge im Sys­tem auf „abge­rech­net“ gesetzt. Der Fall wird jetzt auto­ma­tisch in die Pro­vi­si­ons­ab­rech­nung gezogen.

Hin­weis: Eini­ge Anbie­ter ver­gü­ten den Abschluss bereits vor­ab. Dies bedeu­tet, dass der Sta­tus „abge­rech­net“ bereits inner­halb weni­ger Tage für Sie im Sys­tem ersicht­lich und nicht an die tat­säch­li­che Belie­fe­rung gekop­pelt ist. Kommt im Nach­gang der Ver­trag aus diver­sen Grün­den nicht zustan­de, hat dies eine Stor­nie­rung der bereits vor­ab aus­be­zahl­ten Ver­gü­tung zur Folge.

Ver­kaufs­an­sät­ze für Ihre Kundenberatung

Nut­zen Sie die Haus­halts­op­ti­mie­rung als wich­ti­ges Ele­ment der Kun­den­bin­dung für sich und spa­ren Sie inner­halb weni­ger Minu­ten meh­re­re hun­dert Euro, die Sie dann für Ihr Kern­ge­schäft ver­wen­den kön­nen. Gro­ße Ver­triebs­struk­tu­ren haben die Opti­mie­rung der Ener­gie­ver­trä­ge bereits fest in ihr Bera­tungs­kon­zept inte­griert. Eine schnell rea­li­sier­te Erspar­nis von bis zu 500 Euro im Strom­be­reich und bis zu 1000 Euro im Gas­be­reich ver­schafft Ihnen einen per­fek­ten Ein­stieg bei Ihren Kun­den für wei­te­re Beratungsansätze.

In der Aus­ga­be 05/2017 der Ass­Com­pact spre­chen unse­re Geschäfts­füh­rer Björn Wei­kert und Dani­el Hering über das The­ma “Mehr Ver­triebs­er­folg durch die Ver­mitt­lung von Ener­gie­ver­trä­gen”. Ein span­nen­der Arti­kel mit inter­es­san­ten Ansät­zen für Ihren Beratungsalltag.

Zum Arti­kel: Mit den The­men Strom und Gas zu mehr Vertriebserfolg

Es lohnt sich, jedes Jahr einen Blick auf die Strom- und Gas­ver­trä­ge Ihrer Kun­den zu wer­fen. Durch im Markt ver­brei­te­te Sofort- und Neu­kun­den­bo­ni kön­nen Ihre Kun­den jedes Jahr erneut bis zu 500 Euro spa­ren – ein idea­ler Auf­hän­ger für Sie und wei­te­res Cross-Selling-Potenzial.

Oft fällt es schwer effek­ti­ve und sinn­vol­le “Auf­hän­ger” beim Kun­den für das nächs­te Bera­tungs­ge­spräch zu fin­den. Über die The­men Strom und Gas ist der Ein­stieg leicht. Sie spre­chen den Kun­den nicht über den Ver­kauf eines Pro­duk­tes an, son­dern um ihm Geld zu spa­ren. Das schafft Begeis­te­rung und Ver­trau­en und der Kun­de ist offen, im nächs­ten Schritt über sinn­vol­le Absi­che­rungs- oder Spar­pro­duk­te zu sprechen.

Ja. Wir stel­len Ihnen zu allen unse­ren Pro­dukt­be­rei­chen Home­page­links für die Ein­bin­dung auf Ihrer Web­site kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Hier kön­nen Ihre Kun­den selbst­stän­dig rech­nen, eine Anfra­ge stel­len, Ange­bo­te ein­ho­len oder direkt selbst­stän­dig abschlie­ßen. Wird eine Anfra­ge über Ihren Home­page­link gene­riert, wer­den Sie auto­ma­tisch per E‑Mail infor­miert und die Anfra­ge in Ihrem inter­nen Bereich bei PROCHECK24 zur wei­te­ren Bear­bei­tung gespei­chert. Sie fin­den Ihre per­sön­li­chen Home­page­links unter dem Menü­punkt „Mar­ke­ting“ -> „Home­page­links“.

Die HTML-Ele­men­te zur per­fek­ten Ein­bin­dung per iframe auf Ihrer Web­site, haben wir hier für Sie hinterlegt.

HTML-Ele­men­te zur Ein­bin­dung der Vergleichsrechner