Der Strom– und Gasbereich — Werden Sie mit uns zum Energie-Preis-Profi
Mit dem Strom- und Gasvergleich von PROCHECK24 greifen Sie auf den marktführenden Vergleich von CHECK24 zurück, der Ihnen mit über 850 Gas- und 1000 Stromanbietern eine 100 % Marktabdeckung garantiert. Mit nur 5 Klicks können Sie in 5 Minuten bis 1.000 Euro für Ihre Kunden sparen, Freiräume für Ihr Kerngeschäft gewinnen und den Kunden für sich begeistern.
Unter den folgenden Themenfeldern haben wir wichtige Infos und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengefasst:
Unsere Highlights
In nur 5 Minuten den Strom- oder Gasanbieter wechseln
Fragen zum Ablauf einer Strom- oder Gasanfrage
Sie rufen den Vergleich über den Menüpunkt „Anfrage starten“ -> „Strom-Anfrage“ bzw. „Gas-Anfrage“ auf. Nach Eingabe von Postleitzahl und dem Jahresverbrauch wird Ihnen direkt das Vergleichsergebnis mit allen verfügbaren Tarifen angezeigt.
Die Tarife werden Ihnen im Vergleich nach dem Preis aufsteigend angezeigt. So sehen Sie sofort welcher Anbieter das günstigste Angebot für Ihren Kunden bereithält und welches Sparpotenzial sich, gemessen am Grundversorger vor Ort, ergibt. Ganz oben im Vergleich werden Ihnen hellblau hinterlegt Anbieter angezeigt, die laut Kundenbewertung besonders beliebt sind oder sich durch einen erstklassigen Kundenservice auszeichnen. Die Tarife wurden bereits nach den CHECK24-Richtlinien (siehe eigener Punkt weiter unten) gefiltert. Über die Filterfunktion und die weiteren Einstellungen können Sie die Suche nach den Vorstellungen des Kunden verfeinern. In den Preis- und Tarifdetails stehen Ihnen alle Informationen zum jeweiligen Anbieter und dem Tarif zur Verfügung.
Klicken Sie bei dem gewünschten Anbieter auf „weiter“, gelangen Sie direkt in die Antragsstrecke. Hier müssen nur die Adress‑, Anschluss- und Zahlungsdaten für den Abschluss ausgefüllt werden. Haben Sie die Vorversorgerdaten nicht zur Hand, können diese einfach mittels einer E‑Mail, die wir Ihnen im Nachgang zuschicken, nachgereicht werden. Alles Weitere wie z. B. die Kündigung beim Vorversorger übernimmt der neue
Anbieter für Sie. Der gesamte Online-Abschluss nimmt nicht mehr als 5 Minuten Zeit in Anspruch.
Gut zu wissen: Die Versorgung des Kunden ist bei einem Wechsel zu jeder Zeit garantiert!
Hinweis: In folgenden Fällen sollte der Kunden die Kündigung selbst vornehmen, um keine Fristen zu verpassen:
Entsprechende Kündigungsvorlagen haben wir für Sie im internen Bereich unter dem Menpünkt “Informationen” -> “Dokumente”-> “Strom” bzw. “Gas” hinterlegt.
Fragen zum Wechselprozess
Vier bis zehn Wochen vergehen in der Regel von Antragsstellung bis zur endgültigen Umstellung. In Ausnahmefällen wie z.B. bei Umzug in eine neue Wohnung kann der Wechsel auch schneller erfolgen. Wichtig: Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen, da nur so ein schneller Wechsel möglich ist. Beim Grundversorger beträgt diese in der Regel zwei Wochen, bei allen anderen Anbietern in der Regel sechs Wochen zum Ablauf.
Ja, die sogenannte
Nach der Übermittlung des Wechselantrags nimmt der neue Versorger in der Regel innerhalb von drei Wochen Kontakt mit Ihrem Kunden auf. Bei einem abgeschlossenen Online-Tarif, erhält Ihr Kunde die Vertragsunterlagen und alle weitere Korrespondenz per E‑Mail. Ist es kein reiner OnlineTarif werden die Unterlagen per Post versendet.
Der Tarifvergleich und der anschließe
In der Regel geht ein Anbieterwechsel problemlos über die Bühne. Doch in manchen Fällen kann der neue Versorger die Belieferung nicht übernehmen: Wenn der Kunde vertraglich noch an den Vorversorger gebunden ist, kann ein Wechsel erst nach Ablauf der Laufzeit stattfinden. Auch Verbraucher, die sich im ausländischen Netz befinden, etwa in Grenzregionen zu Österreich oder der Schweiz, können häufig nicht zu einem deutschen Anbieter wechseln. Oder aufgrund einer Bonitätsprüfung durch den Versorger kann es sein, dass der Auftrag abgelehnt wird.
Wer den Umzug nutzen will, um den Energieanbieter zu wechseln, kann dies problemlos tun. Geben Sie in der Antragsstrecke an, dass es sich um einen Neueinzug handelt und vermerken Sie das Einzugsdatum. Da ein Wechsel drei bis zehn Wochen dauern kann, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Andernfalls springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und erstellt eine Abrechnung für die Übergangsphase. Der Kunde steht also auch bei einem Wohnungswechsel niemals ohne Strom bzw. Gas da. Egal ob Grundversorger oder Alternativanbieter: Bei einem Umzug sollte der Kunde immer selbst kündigen.
Wenn sich Ihr Kunde vor dem Umzug in der Grundversorgung befindet, kann der Grundversorger zwei Wochen vor dem Auszug gekündigt werden. Das ist gesetzlich festgelegt. Falls der Kunde einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen hat, sollte er die AGB noch einmal durchlesen. Üblicherweise besteht eine Extraklausel für den Umzug. Die meisten Anbieter gewähren bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung: Eventuelle Bonusauszahlungen, die erst ab einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden, entfallen dadurch meist. Manche Versorger bieten auch an, dass man den Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Wenn Ihr Kunde dies vorhat, sollte er sich spätestens sechs Wochen vor dem Umzug bei seinem Anbieter informieren.
Nein, der Zähler wird nach einem Wechsel weiter vom örtlichen Netzbetreiber gewartet und abgelesen.
Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie sich um nichts weiter kümmern, hier übernimmt der neue Versorger die Kündigung für Ihren Kunden. Es gibt drei Ausnahmen, bei denen Ihr Kunde die Kündigung selbst vornehmen sollte:
Entsprechende Kündigungsvorlagen haben wir für Sie im Bereich “Informationen” -> “Dokumente” -> “Strom” bzw. “Gas” hinterlegt.
Fragen zur Tarifwahl
Ja. Bis zu einem Verbrauch von 100.000 kWh können Sie auch für Gewerbekunden den Strom- oder Gasvergleich nutzen. Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh arbeiten wir mit einem speziellen Anbieter zusammen, der Ihren Gewerbekunden maßgeschneiderte Angebote erstellt. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Energieexperten. Sie erreichen sie direkt unter 089/2441 853 90 oder per E‑Mail an energie@procheck24.de.
Damit Sie und Ihre Kunden Tarife zu fairen Bedingungen finden, ist der Tarifrechner gemäß der CHECK24-Richtlinien voreingestellt. Alle Tarife weisen eine monatliche Zahlweise, eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten und eine Preisgarantie von mindestens einem Jahr auf. Zudem werden keine Pakettarife aufgelistet und die jeweiligen Anbieter wurden von anderen Kunden weiterempfohlen. Sie können die Suche jederzeit individuell an die Bedürfnisse Ihrers Kunden über “weitere Einstellungen” anpassen.
Die CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz wurden festgelegt, um Ihre Kunden bei einem Anbieterwechsel abzusichern. Sie helfen dabei, möglichst verbraucherfreundliche Tarife zu finden.
Bei einem Pakettarif wird eine gewisse Menge an Kilowattstunden zu einem festen Preis gekauft. Verbraucht Ihr Kunde weniger, muss dennoch der Preis für das ganze Paket gezahlt werden. Wenn Ihr Kunde hingegen mehr verbraucht, wird ein Mehrverbrauchs-Arbeitspreis abgerechnet, der üblicherweise viel höher als der normal angebotene Arbeitspreis ist. Ein Pakettarif ist daher nur für Verbraucher geeignet, die Ihren Stromverbrauch exakt einschätzen können und seit Jahren eine konstante Energiemenge verbrauchen.
Fragen zum Preis
Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Netznutzung zusammen. Dazu kommen staatliche Abgaben und Steuern. Der Gaspreis besteht analog dazu ebenfalls aus verschiedenen Bestandteilen und steuerlichen Abgaben. Die Energieanbieter haben nur auf die nicht staatlich vorgegebenen Preisbestandteile direkten Einfluss.
Bei einem Stromwechsel spart Ihr Kunde im Durchschnitt ca. 300 Euro, in vielen Fällen sogar bis zu 500 Euro. Bei einem Gasanbieterwechsel liegt die Ersparnis sogar bei bis zu 750 Euro. Auf der Ergebnisseite wird Ihnen die Ersparnis im Vergleich zum örtlichen Grundversorger direkt angezeigt. Über die Einstellung “Vergleichstarif”, können Sie jederzeit einen anderen Tarif als Vergleichsgrundlage wählen und Ihrem Kunden so das Sparpotenzial direkt zeigen.
Es gibt verschiedene Preisgarantien. Die meisten Anbieter bieten eine Preisfixierung für einen gewissen Zeitraum an. Diese umfasst in der Regel alle Preisbestandteile mit Ausnahme aller Steuern und staatlichen Abgaben (z.B. EEG-Umlage). Mit einer langen Preisfixierung, die idealerweise für die gesamte Vertragslaufzeit gilt, bleiben Verbraucher möglichst lange vor extremen Preisschwankungen geschützt. Weniger häufig sind die Netto- oder Bruttopreisgarantie. Eine Nettopreisgarantie beinhaltet alle Preisbestandteile ausschließlich der Mehrwertsteuer sowie der Gas-oder Stromsteuer. Eine Bruttopreisgarantie hingegen umfasst alle Preisbestandteile inklusive eventueller Steuererhöhungen oder Abgaben.
Fragen zum Bonus
Der Neukundenbonus wird üblicherweise am Ende des ersten Belieferungsjahres mit der Jahresendabrechnung ausbezahlt bzw. verrechnet. Voraussetzung für den Erhalt ist in der Regel, dass Ihr Kunde den Vertrag nicht zu einem Termin vor Ablauf von 12 Monaten kündigt und in den letzten sechs Monaten vor Beginn an der gleichen Verbraucherstelle nicht vom selben Anbieter beliefert wurde.
Ja, der Bonus wird nach vollen 12 Monaten Belieferungszeit ausbezahlt. Bitte achten Sie bei einer Kündigung genau auf die Kündigungsfristen und darauf, dass der Kunde volle 12 Monate vom Versorger beliefert wurde. Wichtig: Der Bonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch den Kunden oder aus von Ihrem Kunden zu vertretenden Gründen beendet wird. Dies wäre beispielsweise bei Nutzung des Sonderkündigungsrechtes oder einem Umzug der Fall.
Hinweise zum Bonus
Um den Wechsel für den Kunden noch attraktiver zu machen, bieten viele Stromanbieter einen hohen Bonus für Neukunden an. Der Bonus wird mit Jahresendabrechnung im ersten Jahr verrechnet. Dadurch fallen höhere Grund- und Arbeitspreise erst im zweiten Jahr ins Gewicht.
Ansatz 1: Größtmögliche Ersparnis nutzen
Nutzen Sie die Neukundenboni, um die größtmögliche Ersparnis für Ihre Kunden zu realisieren. Achten Sie hierbei auf eine Laufzeit von max. 12 Monaten. Nehmen Sie sich den Kunden auf Wiedervorlage und vereinbaren Sie rechtzeitig einen neuen Termin um den Wechsel für das zweite Jahr in die Wege zu leiten.
Ansatz 2: Dauerhaft günstige Preise sichern
Wenn Sie langfristig günstige Konditionen für Ihren Kunden suchen, empfehlen wir den Augenmerk auf den Grund- und Arbeitspreis zu legen. Beim Aufruf des Vergleichsrechners können Sie Tarife mit hohen Neukundenboni ausschließen, in dem Sie die Einstellung „Bonus einberechnen“ auf „nein“ stellen. Somit sinkt zwar in vielen Fällen die Ersparnis für Ihren Kunden im ersten Jahr, jedoch erhalten Sie einen Vergleich der Angebote, der allein auf dem Grund- und Arbeitspreis beruht und können sich so dauerhaft günstige Preise sichern.
Abhängig vom Energieversorger wird ein Sofortbonus bereits zwischen vier und zwölf Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt. Wie beim Neukundenbonus ist in der Regel Voraussetzung für die Auszahlung des Sofortbonus, dass innerhalb der letzten sechs Monate kein Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen wurde.
Fragen zum Wechselantrag
Generell hat der Kunde eine 14-tägige Widerrufsfrist, die er wahrnehmen kann. Ist der Status im System auf„offen”: können Sie den Widerruf direkt an uns weiterleiten. Ist der Status bereits auf „weitergeleitet”: ist eine Stornierung nur über den Kunden selbst beim Anbieter möglich. Die Kontaktdaten des Anbieters finden Sie direkt auf dem Wechselantrag, der für Sie in der Dokumentenverwaltung des Kunden hinterlegt ist.
Bei den meisten Anbietern kann bis 6 Monate im Voraus Strom oder Gas bestellt werden.
Nein, für den Wechsel wird der Zählerstand nicht benötigt. Es werden lediglich die Daten zu Vorversorger und Zählernummer abgefragt. Sollten Ihnen diese Informationen bei Abschluss nicht vorliegen, können Sie die Seite in der Antragsstrecke einfach überspringen und die Daten mittels eines Links, der Ihnen nach Abschluss zugeht, nachmelden.
Fragen zu Heizstrom/Doppeltarifzähler
Für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen gibt es spezielle Heizstromtarife. Eine Berechnung über unseren Stromvergleich ist hierfür leider nicht möglich.
Schwachlast/Doppeltarifzähler ermöglichen eine Differenzierung des Stromverbrauchs nach Haupt- und Nebenzeit. Falls an der Lieferstelle Ihres Kunden ein Schwachlast / Doppeltarifzähler verbaut ist, können Sie direkt nach der Berechnung in den Filterkriterien unter dem Punkt „Schwachlast/Doppeltarifzähler“ den voraussichtlichen Anteil der Nebenzeitnutzung angeben.
Fragen zur Abrechnung
Sobald uns der Anbieter den erfolgreichen Abschluss meldet, wird der Status Ihrer Anfrage im System auf „abgerechnet“ gesetzt. Der Fall wird jetzt automatisch in die Provisionsabrechnung gezogen.
Hinweis: Einige Anbieter vergüten den Abschluss bereits vorab. Dies bedeutet, dass der Status „abgerechnet“ bereits innerhalb weniger Tage für Sie im System ersichtlich und nicht an die tatsächliche Belieferung gekoppelt ist. Kommt im Nachgang der Vertrag aus diversen Gründen nicht zustande, hat dies eine Stornierung der bereits vorab ausbezahlten Vergütung zur Folge.
Verkaufsansätze für Ihre Kundenberatung
Nutzen Sie die Haushaltsoptimierung als wichtiges Element der Kundenbindung für sich und sparen Sie innerhalb weniger Minuten mehrere hundert Euro, die Sie dann für Ihr Kerngeschäft verwenden können. Große Vertriebsstrukturen haben die Optimierung der Energieverträge bereits fest in ihr Beratungskonzept integriert. Eine schnell realisierte Ersparnis von bis zu 500 Euro im Strombereich und bis zu 1000 Euro im Gasbereich verschafft Ihnen einen perfekten Einstieg bei Ihren Kunden für weitere Beratungsansätze.
In der Ausgabe 05/2017 der AssCompact sprechen unsere Geschäftsführer Björn Weikert und Daniel Hering über das Thema “Mehr Vertriebserfolg durch die Vermittlung von Energieverträgen”. Ein spannender Artikel mit interessanten Ansätzen für Ihren Beratungsalltag.
Zum Artikel: Mit den Themen Strom und Gas zu mehr Vertriebserfolg
Es lohnt sich, jedes Jahr einen Blick auf die Strom- und Gasverträge Ihrer Kunden zu werfen. Durch im Markt verbreitete Sofort- und Neukundenboni können Ihre Kunden jedes Jahr erneut bis zu 500 Euro sparen – ein idealer Aufhänger für Sie und weiteres Cross-Selling-Potenzial.
Oft fällt es schwer effektive und sinnvolle “Aufhänger” beim Kunden für das nächste Beratungsgespräch zu finden. Über die Themen Strom und Gas ist der Einstieg leicht. Sie sprechen den Kunden nicht über den Verkauf eines Produktes an, sondern um ihm Geld zu sparen. Das schafft Begeisterung und Vertrauen und der Kunde ist offen, im nächsten Schritt über sinnvolle Absicherungs- oder Sparprodukte zu sprechen.
Ja. Wir stellen Ihnen zu allen unseren Produktbereichen Homepagelinks für die Einbindung auf Ihrer Website kostenlos zur Verfügung. Hier können Ihre Kunden selbstständig rechnen, eine Anfrage stellen, Angebote einholen oder direkt selbstständig abschließen. Wird eine Anfrage über Ihren Homepagelink generiert, werden Sie automatisch per E‑Mail informiert und die Anfrage in Ihrem internen Bereich bei PROCHECK24 zur weiteren Bearbeitung gespeichert. Sie finden Ihre persönlichen Homepagelinks unter dem Menüpunkt „Marketing“ -> „Homepagelinks“.
Die HTML-Elemente zur perfekten Einbindung per iframe auf Ihrer Website, haben wir hier für Sie hinterlegt.