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Tipps aus der Pra­xis: die 11 häu­figs­ten Feh­ler bei der Erfas­sung von Kreditanfragen

Die meis­ten Bank­part­ner set­zen das nied­rigs­te nach­ge­wie­se­ne  Ein­kom­men (bei monat­lich schwan­ken­dem Ein­kom­men) in  der  Haus­halts­rech­nung an. Als Ein­kom­men gilt immer das Net­to­ein­kom­men aus einer Fest­an­stel­lung oder einer unbe­fris­te­ten Ren­te. Spe­sen, Auf­wan­der­satz, Son­der­zah­lun­gen, Prä­mi­en, Bonus­zah­lun­gen etc. fin­den in der Regel kei­nen Ansatz. Bit­te berück­sich­ti­gen Sie dies bei der Erfas­sung der Ein­kom­mens­si­tua­ti­on Ihres Kunden.

Aus­nah­men bei Ermitt­lung der Ein­kom­mens­hö­he:
Die DSL Bank setzt das Durch­schnitts­ein­kom­men  in der Haus­halts­rech­nung  an. Der  Wert wird aus  dem  kumu­lier­ten  Jah­res­ein­kom­men  errechnet. 

Wei­te­re Ein­kom­mens­ar­ten und deren Ansetzung:

    • Eltern­geld
      Mit Nach­weis eines aktu­el­len Eltern­geld­be­schei­des kann Eltern­geld bei  aus­ge­wähl­ten  Bank­part­nern ange­setzt wer­den. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen kon­tak­tie­ren Sie bit­te unse­re Kreditexperten.
    • Pro­vi­sio­nen
      Regel­mä­ßi­ge Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen als  Gehalts­be­stand­teil, kön­nen i. d. R. ange­setzt wer­den. Bit­te  beach­ten  Sie auch hier das nied­ri­ges­te Gehalt der letz­ten 3 Mona­te zu erfassen.
    • Ein­kom­men aus einer Neben­be­schäf­ti­gung
      Das  Ein­kom­men  muss seit min­des­tens 3 Mona­ten  bezo­gen  und  nach­ge­wie­sen  wer­den  kön­nen.  Neben­ein­kom­men  aus  zusätz­li­cher  Selbst-stän­dig­keit kann nur in sel­te­nen Fäl­len und bis maxi­mal 400,00 Euro in der Haus­halts­rech­nung berück­sich­tigt werden.
    • Ein­kom­men aus Ver­mie­tung
      Set­zen Sie in der Haus­halts­rech­nung immer die kom­plet­te Warm­ie­te Ihrer Kun­den an.
      Hin­ter­grund­in­fo: Auf­grund des Aus­falls­ri­si­kos flie­ßen bei der inter­nen Prü­fung der Ban­ken spä­ter nur bis zu 60 % der Warm­mie­te als Ein­kom­men in  die  Haus­halts­rech­nung  ein. Die Miet­ein­gän­ge müs­sen mit­tels Kon­to­aus­zü­gen  über einen Zeit­raum von min­des­tens 3 Mona­ten nach­ge­wie­sen wer­den.  Wenn  das  Ein­kom­men  aus   Ver­mie­tung das  Ein­kom­men  aus  einem  Arbeits­ver­hält­nis  wesent­lich  über­steigt,  wird  der  Kun­de  als Selbst­stän­di­ger eingestuft.
    • Nicht ansetz­ba­res Ein­kom­men
      Sozi­al­leis­tun­gen, Arbeits­lo­sen­geld, Kran­ken­geld und Lohn­fort­zah­lun­gen kön­nen lei­der nicht als Teil des Ein­kom­mens berück­sich­tigt werden.

Oft­mals  wird  anstatt  der Kun­den-E-Mail-Adres­se  eine  Ver­mitt­ler-E-Mail-Adres­se  oder  Fan­ta­sie-E-Mail-Adres­se  ange­ge­ben. Dies  ist  sei­tens  unse­rer Bank­part­ner nicht erwünscht und kann bei ein­zel­nen Ban­ken zu einer Ableh­nung in der Unter­la­gen­prü­fung oder sogar zur Wei­ter­lei­tung der Anfra­ge in die Betrugs­ab­tei­lung der jewei­li­gen Bank füh­ren. Mit­tel­fris­tig kann dies für den Ver­mitt­ler eine Sper­re für neue Anfra­gen bei ein­zel­nen Bank­part­nern zur  Fol­ge haben.

Glei­ches  gilt  für  die  Tele­fon­num­mer  des  Kun­den. Ver­ein­zelt  wird  vor  Aus­zah­lung  der  Kre­dit­sum­me  Kon­takt zum End­kun­den auf­ge­nom­men, um die Über­wei­sung bestä­ti­gen zu las­sen. Kann der Kun­de wegen fal­scher Daten nicht kon­tak­tiert wer­den, führt dies zur Ablehnung.

Alle  bestehen­den  Kre­di­te  müs­sen  voll­stän­dig  erfasst  wer­den, damit  die  Haus­halts­rech­nung  und  die  Gesamt­ver­schul­dung  rich­tig abge­bil­det wer­den kön­nen. Vie­le  Bank­part­ner  prü­fen  die  Schufa  in  der  Erst­prü­fung  nur  auf  Nega­tiv­merk­ma­le, nicht  jedoch  auf  bestehen­de  Kre­di­te  und  die  dar­aus resul­tie­ren­den  monat­li­chen  Raten. So  wer­den  Ange­bo­te  erstellt, die letzt­end­lich kei­ne Aus­sa­ge­kraft haben. In der Bank­prü­fung kann es zur Ableh­nung auf­grund nega­ti­ver Haus­halts­rech­nung, zu hoher Gesamt­ver­schul­dung oder nega­ti­ven Scorings kommen.

Damit  eine  Umschul­dung rei­bungs­los vor­ge­nom­men wer­den kann, erfas­sen Sie bit­te immer die voll­stän­di­gen Daten der abzu­lö­sen­den Kre­di­te (IBAN oder Kontonummer/Bankleitzahl). Oft  wer­den  hier Platz­hal­ter  oder  die  Giro­kon­to­ver­bin­dung  der  Kun­den ein­ge­tra­gen. Dies führt zu einer wesent­li­chen Ver-zöge­rung in der Kre­dit­prü­fung. Ach­ten Sie daher dar­auf, die voll­stän­di­ge Kon­to­ver­bin­dung eines abzu­lö­sen­den Kre­di­tes zu erfassen.

Stel­len  Sie im Vor­feld sicher, dass die ange­frag­te  Kre­dit­sum­me  min­des­tens der  aktu­el­len  Rest­schuld  des  abzu­lö­sen­den  Kre­di­tes  ent­spricht. Geplan­te Son­der­til­gun­gen  des  Kun­den  müs­sen vor Ablö­sung des Kre­di­tes durch die Bank durch­ge­führt wer­den. Soll­te im Zuge der Bank­prü­fung fest­ge­stellt wer-den, dass die Ablö­se­sum­me die ange­frag­te Kre­dit­sum­me über­steigt, wird die Kre­dit­an­fra­ge i.d.R. abge­lehnt. In Aus­nah­me­fäl­len lässt sich die Bank (Postbank/DSL) dar­auf ein, dass der Kun­de die Dif­fe­renz begleicht und eine Bestä­ti­gung an die Bank sendet.

Bit­te ver­wen­den Sie bei einer Kre­dit­auf­nah­me, die eine  Umschul­dung  beinhal­tet, immer den  Ver­wen­dungs­zweck “Umschul­dung”. Nur  so  ist für die Bank ersicht­lich, dass ein  bestehe­ner Kre­dit  abge­löst  und  die Haus­halts­rech­nung  nicht mehr belas­tet wird. Kre­dit­be­trä­ge, die  über  die Umschul­dung hin­aus gehen wer­den dem Kun­den direkt auf sein Kon­to ausgezahlt.

Im Zuge unse­rer manu­el­len Nach­be­ar­bei­tung Ihrer Anfra­gen  erhal­ten Sie eine Ange­bots­emp­feh­lung sowie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen  und ggf. Rück­fra­gen zur Ihrer Kre­dit­an­fra­ge. Bit­te schen­ken Sie unse­ren Hin­wei­sen und Rück­fra­gen Beach­tung – wir ken­nen die Annah­me­kri­te­ri­en und Beson­der­hei­ten der ein­zel­nen Bank­part­ner und unter­stüt­zen Sie best­mög­lich dabei, indi­vi­du­ell für Ihren Kun­den das bes­te Ange­bot mit den höchs­ten Annah­me­chan­cen zu finden!

Bespre­chen Sie mit dem Kun­den bei Erfas­sung der Anfra­ge, ob er sich in einem befris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis  befin­det und erfas­sen Sie gege­be­nen­falls die Befris­tung  laut  Arbeits­ver­trag oder Ein­kom­mens­nach­wei­sen. Erkun­di­gen  Sie sich  bei Kun­den mit  aus­län­di­scher  Staats­an­ge­hö­rig­keit, ob eine befris­te­te Arbeits- und/oder  Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung  vor­liegt. Pas­sen Sie, wenn mög­lich, die Kre­dit­lauf­zeit an die Befris­tung an, so dass es zu kei­nen Über­schnei-dun­gen kommt.

Sie kön­nen ger­ne dem Exper­ten­team den Auf­ent­halts­ti­tel zum Vor­gang hoch­la­den oder den Para­gra­fen nen­nen, um zu über­prü­fen ob die­ser bei der Bank ange­nom­men wird.

Sofern  Ihr Kun­de sei­nen Wohn­sitz und  Lebens­mit­tel­punkt  in Deutsch­land, sei­nen Arbeits­platz  jedoch im Aus­land hat, geben Sie dies bit­te bei der Wahl der Berufs­grup­pe an. Wäh­len Sie  in die­sem  Fall die Berufs­grup­pe “Angestellter/Arbeiter im Aus­land”. Nicht  alle Bank­part­ner  beglei­ten  Kun­den mit einem Arbeit­ge­ber im Aus­land bei einer Finan­zie­rung, hier kann mit der rich­ti­gen Anga­be bereits eine Vor­se­lek­ti­on im Sys­tem erstellt werden.

Bit­te  ach­ten  Sie  dar­auf, die  Berufs­grup­pe  des Kun­den rich­tig zu erfas­sen. Ban­ken  sco­ren Ange­stell­te  und Arbei­ter oft­mals sehr unter­schied­lich – eine Falsch­an­ga­be kann  daher zu  einer Ver­schlech­te­rung  des Scorings und  damit zu  einer Ableh­nung füh­ren. Ach­ten  Sie bei  ange­stell­ten Geschäfts­füh­rern dar­auf, ob eine Betei­li­gung am Unter­neh­men gehal­ten wird. Bei einer Betei­li­gung von mehr als 5 %, wird der Kun­de aus Sicht der Bank als “Selbst­stän­dig” eingestuft.

Wenn  Ihr  Kun­de kei­ne Mie­te zahlt, erfas­sen  Sie bit­te  den Sta­tus der Wohn­si­tua­ti­on  rich­tig als „miet­frei“, „wohn­haft  bei den Eltern“  oder „wohn­haft im Eigen­tum“.  Die Bank­part­ner  set­zen in die­sen Fäl­len eine Miet- oder  Neben­kos­ten­pau­scha­le  in  der Haus­halts­rech­nung  an. Die  Anga­be “1,00 Euro” ver-fälscht  die Aus­sa­ge­kraft  des Ange­bo­tes  und kann bei  der Unter­la­gen­prü­fung zu einer  Unter­de­ckung oder  einem schlech­te­ren  Scoring und  damit  zur Ableh­nung der Anfra­ge führen.

Gele­gent­lich wer­den Unter­halts­zah­lun­gen irr­tüm­lich  auf der Ein­kom­mens­sei­te erfasst und stel­len  die Haus­halts­rech­nung so wesent­lich bes­ser dar, als der Kun­de  mit­tels Nach­wei­sen  bele­gen  kann. Im Zuge  der  Bank­prü­fung  müs­sen die  Haus­halts­rech­nung und das Scoring  rich­tig­ge­stellt  wer­den, was eine Ableh­nung zur Fol­ge haben kann.

Soll­te  es  bei  einer Anfra­ge zu  einer Ableh­nung  in der Bank­prü­fung  kom­men, ver­su­chen  wir die Ableh­nungs­grün­de  beim Bank­part­ner in  Erfah­rung zu brin­gen und geben  Ihnen  die­se ent­spre­chend wei­ter. Sofern  wir eine  Mög­lich­keit sehen, den Antrag bei einer ande­ren Bank mit Erfolgs­chan­cen ein­zu­rei-chen, erhal­ten Sie von uns ein Alter­na­tiv­an­ge­bot. Oft ist jedoch vor­ab Rück­spra­che mit dem Kun­den und eine Über­ar­bei­tung der Anfra­ge not­wen­dig. Bit­te lesen Sie daher auch unse­re Nach­be­ar­bei­tungs­hin­wei­se zur Ableh­nung nach Bank­prü­fung auf­merk­sam und stel­len Sie neue Anfra­gen  für den Kun­den erst nach ent­spre­chen­der Überarbeitung..