Wie der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung in einer aktuellen Mitteilung berichtet, sind die Trilog-Verhandlungen in Brüssel zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie am 01.06. erfolgreich abgeschlossen worden. Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium sei dies bestätigt worden.
Aus IMD wird IDD – ohne Provisionsoffenlegung oder — einschränkung
Aus der Insurance Mediation Directive (IMD) wird nun die Insurance Distribution Directive (IDD), um schon durch den Namen klarzustellen, dass es sich um eine Regulierung der gesamten Vertriebskette handelt. Der offizielle Abschlusstext, der nun ans Parlament gehen wird, liegt noch nicht offiziell vor. Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder –einschränkung soll es nicht geben.
„Professionell training“ statt Produktschulung
Wie der AfW aus Brüssel erfahren hat, wird es eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung von 15 anstatt der bisherigen 40 Stunden jährlich geben. Dieses „professional training“ solle aber „substanziell“ sein. Damit könnten reine Produktschulungen aus der Erfassung fallen. „Lieber 15 Stunden qualifizierte Weiterbildung als 40 Pflichtstunden mit einem Bauchladen an Inhalten pro Jahr. Oder anders formuliert: Wenn Vermittler Zeit in Weiterbildung investieren, dann sollen sie auf jeden Fall davon inhaltlich profitieren und nicht ihre Zeit absitzen“, begrüßt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme diesen Beschluss.
Veröffentlichung des Gesetzestextes voraussichtlich im Herbst – Umsetzung bis 2017
Der Text wird nun ins Parlament gehen, dann in die Übersetzung, sodass eine Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt erst im Spätherbst 2015 stattfinden wird. Nach AfW-Informationen einigte man sich auch auf eine 24-monatige Übergangsfrist. Das bedeutet, dass das Inkrafttreten der IDD in die Zeit der Bundestagswahl 2017 kommen könnte. „Wir gehen daher davon aus, dass die nationale Umsetzung zeitnah starten wird, um nicht nur das Gesetz, sondern auch dann nachfolgend die Verordnung rechtzeitig vor Beginn des heißen Wahlkampfes fertig zu haben“, so Rottenbacher.
Mehr zu diesem Thema auch auf procontra-online.de: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/07/imd2-richtlinie-ohne-provisionsverbot/