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Brüs­sel: Pro­vi­si­ons­ver­bot ist vom Tisch
Kredite auch mit Restschuldversicherung

Wie der AfW – Bun­des­ver­band Finanz­dienst­leis­tung in einer aktu­el­len Mit­tei­lung berich­tet, sind die Tri­log-Ver­hand­lun­gen in Brüs­sel zur Über­ar­bei­tung der Ver­si­che­rungs­ver­mittl­er­richt­li­nie am 01.06. erfolg­reich abge­schlos­sen wor­den. Auch aus dem Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um sei dies bestä­tigt worden.

Aus IMD wird IDD – ohne Pro­vi­si­ons­of­fen­le­gung oder — einschränkung
Aus der Insu­rance Media­ti­on Direc­ti­ve (IMD) wird nun die Insu­rance Dis­tri­bu­ti­on Direc­ti­ve (IDD), um schon durch den Namen klar­zu­stel­len, dass es sich um eine Regu­lie­rung der gesam­ten Ver­triebs­ket­te han­delt. Der offi­zi­el­le Abschluss­text, der nun ans Par­la­ment gehen wird, liegt noch nicht offi­zi­ell vor. Rege­lun­gen zur Pro­vi­si­ons­of­fen­le­gung oder –ein­schrän­kung soll es nicht geben.

„Pro­fes­sio­nell trai­ning“ statt Produktschulung

Wie der AfW aus Brüssel erfah­ren hat, wird es eine regel­mä­ßi­ge Wei­ter­bil­dungs­ver­pflich­tung von 15 anstatt der bis­he­ri­gen 40 Stun­den jähr­lich geben. Die­ses „pro­fes­sio­nal trai­ning“ sol­le aber „sub­stan­zi­ell“ sein. Damit könn­ten rei­ne Pro­dukt­schu­lun­gen aus der Erfas­sung fal­len. „Lie­ber 15 Stun­den qua­li­fi­zier­te Wei­ter­bil­dung als 40 Pflicht­stun­den mit einem Bauch­la­den an Inhal­ten pro Jahr. Oder anders for­mu­liert: Wenn Ver­mitt­ler Zeit in Wei­ter­bil­dung inves­tie­ren, dann sol­len sie auf jeden Fall davon inhalt­lich pro­fi­tie­ren und nicht ihre Zeit absit­zen“, begrüßt AfW-Vor­stand Frank Rot­ten­ba­cher in einer ers­ten Stel­lung­nah­me die­sen Beschluss.

Ver­öf­fent­li­chung des Geset­zes­tex­tes vor­aus­sicht­lich im Herbst – Umset­zung bis 2017

Der Text wird nun ins Par­la­ment gehen, dann in die Über­set­zung, sodass eine Ver­öf­fent­li­chung im Euro­päi­schen Gesetz­blatt erst im Spät­herbst 2015 statt­fin­den wird. Nach AfW-Infor­ma­tio­nen einig­te man sich auch auf eine 24-mona­ti­ge Über­gangs­frist. Das bedeu­tet, dass das Inkraft­tre­ten der IDD in die Zeit der Bun­des­tags­wahl 2017 kom­men könn­te. „Wir gehen daher davon aus, dass die natio­na­le Umset­zung zeit­nah star­ten wird, um nicht nur das Gesetz, son­dern auch dann nach­fol­gend die Ver­ord­nung recht­zei­tig vor Beginn des hei­ßen Wahl­kamp­fes fer­tig zu haben“, so Rottenbacher.

Mehr zu die­sem The­ma auch auf procontra-online.de: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/07/imd2-richtlinie-ohne-provisionsverbot/

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