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Das Ver­mitt­ler­re­gis­ter – ein Nach­weis für Fachqualität?

Die Ver­mitt­ler­zah­len im DIHK-Regis­ter neh­men ab – und das schon seit 2011. Haupt­säch­lich geht dies zulas­ten der gebun­de­nen Ver­tre­ter, wäh­rend die Anzahl der Ver­si­che­rungs­mak­ler im Zeit­raum der letz­ten fünf Jah­re leicht gestie­gen ist und zuletzt sogar sta­bil blieb. Was die Zah­len nicht ver­ra­ten, ist das Aus­maß von Fluk­tua­ti­on und Sta­tus­wech­sel. Ein­deu­tig scheint aber: Der Trend zum „Mak­ler“ ist unüber­seh­bar. Dies zeigt eine Ana­ly­se von stich­pro­ben­haft aus­ge­wähl­ten Zah­len der IHK Hannover.

Seit Janu­ar 2011 ist die Zahl der regis­trier­ten Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler laut Sta­tis­tik des Deut­schen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­tag e.V. (DIHK) von 263.452 auf inzwi­schen 231.312 zurück­ge­gan­gen. Das Minus an Ver­mitt­lern beträgt damit rund 12,2 Prozent.

Vor­nehm­lich betrof­fen sind die gebun­de­nen erlaub­nis­frei­en Ver­tre­ter (§ 34d Absatz 4 GewO), deren Anzahl im glei­chen Zeit­raum von 182.224 auf 150.885 zusam­men­ge­schmol­zen ist. Das Minus liegt hier bei cir­ca 17,2 Prozent.

Im glei­chen Zeit­raum fiel die Anzahl der Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter mit Erlaub­nis (§ 34d Absatz 1 GewO) nur um cir­ca zehn Pro­zent von 33.829 auf 30.007 Per­so­nen; die der Ver­si­che­rungs­mak­ler (§ 34d Absatz 1 GewO) stieg sogar um cir­ca 2.500 Per­so­nen auf 46.648. Noch 1995 gab das Jahr­buch der deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft die Zahl der Mak­ler­be­trie­be mit 3.000 an.

Zah­len sind nur wenig aufschlussreich

Grund­sätz­lich bie­tet das Ver­mitt­ler­re­gis­ter recht wenig Anhalts­punk­te für sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen, die Auf­schluss geben könn­ten zu Wan­de­rungs­be­we­gun­gen, Neu­an­mel­dun­gen und Abgän­gen. Auch eine Nach­fra­ge des Autors nach kon­kre­ten Zah­len bei der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) Han­no­ver ergab nur einen nicht sehr viel­sa­gen­den Befund.

6.465 Ver­mitt­ler waren hier per 1. April regis­triert, davon 2.338 direkt über die IHK – in einem Bezirk, der cir­ca 40 Pro­zent des Lan­des Nie­der­sach­sen abdeckt. Mit Han­no­ver als Groß­stadt, den Mit­tel­städ­ten Göt­tin­gen und Hil­des­heim und einem gro­ßen länd­li­chen Raum kann die­ser durch­aus so etwas wie einen Durch­schnitt der deut­schen Ver­mitt­ler­land­schaft abbil­den. Es wäre dann auf die aktu­el­len Zah­len gese­hen eine Stich­pro­be von rund 2,8 Prozent.

Aus­maß der Fluktuationen

Im Zeit­raum der ech­ten Neu­an­mel­dun­gen – Anfang 2009 waren die Über­gangs­re­ge­lun­gen abge­lau­fen und bereits täti­ge Ver­mitt­ler muss­ten end­gül­tig regis­triert sein – fiel die Anzahl von 206 in 2010 auf nur noch 125 im Jahr 2015. In Bezug auf den Gesamt­be­stand von 2.338 Regis­trie­run­gen ist das nur eine Fluk­tua­ti­ons­quo­te von cir­ca fünf Pro­zent. Gra­vie­ren­der aber ist, dass der pro­zen­tua­le Rück­gang der Neu­an­mel­dun­gen noch aus­ge­präg­ter ist als der Rück­gang der rei­nen Abgänge.

Bei der IHK Han­no­ver wird ver­mu­tet, dass sich die jähr­li­chen Neu­an­mel­dun­gen auf dem Niveau von 120 bis 140 ein­pen­deln wer­den. Aus den Zah­len kann zumin­dest geschlos­sen wer­den, dass die Zahl der Neu­zu­gän­ge am Markt zunächst die Abgän­ge nicht dau­er­haft kom­pen­sie­ren wird. The­sen von Nach­wuchs­man­gel kön­nen auf­grund die­ses engen Befun­des aber gestützt werden.

Sta­tus­wech­sel hin zum unge­bun­den Vermittler

Sta­tus­wech­sel fin­den vor­nehm­lich von der Agen­ten- zur Mak­ler­schaft statt. Die Anzahl wird von der IHK Han­no­ver pro Jahr mit 20 bis 30 Wech­seln ange­ge­ben. In Ein­zel­fäl­len geht es auch in umge­kehr­te Richtung.

Der Sta­tus­wech­sel ist völ­lig unkom­pli­ziert, kos­tet ledig­lich einen zwei­stel­li­gen Betrag und ver­langt den Nach­weis einer ande­ren Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht-Ver­si­che­rung. Selbst die Regis­trie­rungs­num­mer bleibt erhalten.

Da die Zah­len der zuge­las­se­nen Mak­ler im IHK-Bezirk, wie die in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik, zuletzt ten­den­zi­ell kon­stant geblie­ben sind, glei­chen die Zugän­ge aus der Agen­ten­schaft und die ech­ten Neu­grün­dun­gen die „natür­li­chen“ Abgän­ge wohl im Wesent­li­chen aus. Auch die­se Zah­len sind wegen der gerin­gen Stich­pro­be wei­ter zu hinterfragen.

Unter­schie­de bei der Privilegierung

Nicht die gerings­ten Anhalts­punk­te gibt es für die Wan­de­rungs­be­we­gun­gen aus der gebun­de­nen Ver­tre­ter­schaft in die ungebundene.

Sta­tus­wech­sel in die Selbst­re­gis­trie­rung sind wenig bekannt, obwohl Ver­bän­de aller Art die­se Art der Anmel­dung befür­wor­ten und so man­cher Agent die soge­nann­te „pri­vi­le­gier­te Part­ner­schaft“ durch das Ver­si­che­rungs-Unter­neh­men, die ihn von eini­gen Pflich­ten wie der Sach­kun­de­prü­fung befreit, längst bereut hat.

Bezüg­lich der soge­nann­ten Pri­vi­le­gie­rung gibt es aber ganz offen­sicht­lich erheb­li­che Ein­stel­lungs-Unter­schie­de. Der han­no­ver­sche Ver­si­che­rer Con­cor­dia zum Bei­spiel nimmt grund­sätz­lich kei­ne Eigen­an­mel­dun­gen von Ver­tre­tern vor.

Hin­ter den Kulis­sen – oder was eigent­lich alles nicht bekannt ist!

Bei Vor­ge­hens­wei­sen wie der­je­ni­gen der Con­cor­dia müs­sen zumin­dest gesetz­li­che Qua­li­fi­ka­ti­ons-Anfor­de­run­gen von den nicht „pri­vi­le­gier­ten“ Ver­mitt­lern erfüllt sein.

Umge­kehrt sind trotz aller Lip­pen­be­kennt­nis­se Anmel­dun­gen der Ver­si­che­rer ins Ver­mitt­ler­re­gis­ter nicht immer fach­qua­li­täts­be­zo­gen, son­dern oft ver­kaufs­po­li­tisch moti­viert. Ein ein­deu­ti­ger Nach­weis für die gewünsch­te Fach­kennt­nis ist der Regis­ter­ein­trag daher trotz aller Selbst­be­kun­dun­gen nach wie vor nicht.

Offen bleibt, wo zum Bei­spiel Unter­agen­tu­ren im Ver­mitt­ler­re­gis­ter zu fin­den sind. Gera­de in letz­ter Zeit ist das Frei­set­zen und Unter­ord­nen vie­ler klei­ner Agen­tu­ren unter Groß­agen­tu­ren zu beob­ach­ten. Da Unter­agen­ten in vie­len Fäl­len kaum durch das Ver­si­che­rungs-Unter­neh­men „pri­vi­le­giert“ wer­den, wäre eine Eigen­an­mel­dung oft angezeigt.

Schwie­ri­ge Grenzziehungen

Die Zahl der Erlaub­nis­ver­tre­ter müss­te dann, bezug­neh­mend auf die Unter­agen­tu­ren, aber ver­mut­lich höher sein als die zur­zeit fest­ge­stell­ten rund 30.000. Regel­rech­te Anstel­lun­gen sind aus Kos­ten­grün­den eher die Aus­nah­me. Insi­der ver­mu­ten daher Grau­zo­nen und Schwarz­ar­beit, zumal Grenz­zie­hun­gen zwi­schen Tipp­ge­ben, Nam­haft­ma­chen, Daten­er­fas­sen und „ech­ter“ regis­trie­rungs-pflich­ti­ger Ver­mitt­lungs­ar­beit inter­pre­ta­ti­ons­fä­hig sind.

Mit­te 2002 gab die Avad – Aus­kunfts­stel­le über den Ver­si­che­rungs-/ Bau­spar­kas­sen­au­ßen­dienst und Ver­si­che­rungs­mak­ler in Deutsch­land e.V. die Zahl der bei ihr regis­trier­ten Ver­mitt­ler noch mit 527.753 an, dar­un­ter rund 205.000 Ver­tre­ter, rund 60.000 Mehr­fach­ver­mitt­ler, 35.000 Mak­ler, 72.000 Ange­stell­te und 140.000 Nebenberufler.

Im Jahr­buch von 1995 waren das noch cir­ca 300.000. Auch wenn die Zah­len von Avad und des Regis­ters kaum ver­gleich­bar sind, stellt sich hier die Fra­ge nach dem rasan­ten Abstieg bei den Nebenberuflern.

Nach­weis für Zunah­me von Fachqualität?

Auch die gera­de bekannt gewor­de­nen Zah­len der Wei­ter­bil­dungs-Initia­ti­ve „gut bera­ten“ von 116.190 Bil­dungs­kon­ten las­sen kei­ne Rück­schlüs­se auf Anzahl und Fach­qua­li­tät der pro­fes­sio­nel­len Selbst­stän­di­gen zu, sind doch cir­ca 38.700 Ange­stell­te unter den Kontoinhabern.

Dem­nach ver­blei­ben rund 77.500 Selbst­stän­di­ge in der Bil­dungs­of­fen­si­ve. Damit hät­te nicht ein­mal ein Drit­tel der im Regis­ter geführ­ten Selbst­stän­di­gen ein Wei­ter­bil­dungs­kon­to und nicht ein­mal die Hälf­te der Ausschließlichkeits-Vermittler.

Micha­el Erdmann

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