In der gestrigen Juli-Entscheidung der US-Notenbank hat sich wieder einmal (zumindest für die Öffentlichkeit) nichts getan. Wie es so schön an den Börsen heißt: „Die Beine werden weiter still gehalten.“ Damit bleibt der Leitzins weiter auf Niedrigstniveau und die Spekulationen, wann es zu einer Änderung der Zinspolitik kommen wird, gehen weiter.
Aktuell ist wohl die weiter niedrige Inflation der gewichtigste Grund dafür, um nichts zu unternehmen. Das Ziel der Notenbank liegt bei 2%, aktuell zeigen die Zahlen nicht einmal ein Zehntel davon. Wobei es bei einer Inflationsrate im Bereich von 0,1 bis 0,2% schwer fällt, überhaupt noch von Inflation zu sprechen. Auch der Arbeitsmarkt liefert noch nicht die Impulse, die für ein schnelles Handeln notwendig wären.
Durch die jüngsten Konjunkturdämpfer in China und den damit verbundenen Preisstürzen bei diversen Industrierohstoffen fallen weitere Inflationstreiber weg. Vor allem der Ölpreis signalisiert dies mit seinem erneuten Preisverfall. Die Sorgen nehmen zu, dass eine konjunkturelle Delle in China die gesamte Weltwirtschaft beeinträchtigen könnte.
Entwicklung der Umlaufrendite von August 2012 bis August 2015; Angaben in Prozent; Quelle: www.ariva.de
Derzeit halten die Spekulationen über einen ersten Zinsschritt nach oben trotzdem weiter an. Dass dieser im September getan werden könnte, halten zahlreiche Experten für wahrscheinlich. Die Märkte sind dennoch aktuell eher entspannt. Das Zins-Zwischenhoch, welches sich von Mai und Juli herausgebildet hat, ist wieder etwas abgebaut worden: Die Umlaufrendite der Bundesanleihen ist nach einem schnellen Anstieg von 0,05% auf 0,8% wieder unter 0,5% gesunken.
Für den Privatkunden hat sich bislang kaum eine spürbare Veränderung ergeben. Tendenziell bewegten sich die Finanzierungskonditionen in den vergangenen Wochen auf etwas höherem Niveau, dies aber nicht signifikant. Allein die Bereitschaft zu deutlichen Konditionsabsenkungen und „Kampfzinsen” ist geschwunden. Auf der Anlageseite bleibt das Bild auch weiterhin unverändert. Wer Tagesgelder mit einer „1“ vor dem Komma anlegen kann, darf sich über eine „herausragende“ Gelegenheit freuen.