Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat neue Zahlen zu den registrierten Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater veröffentlicht. Zum Jahresbeginn 2016 waren nach jüngst vom DIHK veröffentlichten Zahlen bundesweit rund 36.400 Finanzanlagenvermittler im Finanzanlagenvermittler-Register aufgeführt, das sind gut ein halbes Prozent mehr als zum Stichtag 30. September. Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater ist nur minimal angestiegen und fristet mit 110 Personen weiterhin nur ein Nischendasein.
Seit dem 1. Januar 2013 benötigen gewerbsmäßige Vermittler von Finanzanlagen eine spezielle Erlaubnis nach § 34f GewO. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch der Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung und der Sachkunde und schließlich der Eintrag ins Finanzanlagenvermittler-Register.
Positive Entwicklung hält an
Nachdem es zu Jahresbeginn 2015 einen kräftigen Rückgang bei den Registrierungen gegeben hatte, der vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass erforderte Sachkundenachweise nicht erbracht werden konnten, hat sich zwischen Anfang Oktober 2015 und Anfang Januar 2016 der leichte Aufwärtstrend der Vorquartale fortgesetzt.
Zum Stichtag 1. Januar 2016 waren in dem Register nach aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. (DIHK) 36.412 Finanzanlagenvermittler registriert. Dies entspricht einem Zuwachs um gut 200 beziehungsweise 0,6 Prozent im Vergleich zum 30. September.
Unter den gewerblichen Finanzanlagen-Vermittlern hatten nach den aktuellen DIHK-Daten zu Jahresbeginn 2014 nahezu (rund 98,6 Prozent) – die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f (1) Nummer 1 GewO. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds (§ 34f (1) Nummer 2 GewO) ist gut jedem vierten Vermittler erlaubt. Die Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen (§ 34f (1) Nummer 3 GewO) besitzt rund jeder sechste Vermittler.
Neue Zahlen zu Honorar-Finanzanlagenberater
Im zum 1. August 2014 eingeführten Honorar-Finanzanlagenberater-Register (§ 34h GewO) waren nach DIHK-Angaben zu Jahresbeginn 2016 mit 110 nur vier Personen mehr aufgeführt als Ende September 2015.
Ähnlich wie bei den Finanzanlagevermittler besitzt der Großteil die Erlaubnis zur Beratung von offenen Investmentvermögen, während nach geschlossenen Fonds und Vermögensanlagen eine deutlich geringere Nachfrage besteht.
Honorarberatung bleibt Nischenerscheinung
Die DIHK-Zahlen zu den Eintragungen im Versicherungsvermittler-Register sowie im Honorar-Finanzanlagenberater-Register zeigen deutlich, dass die Honorarberatung vom Markt nicht angenommen wird.
Die Zahl der Versicherungsberater (§ 34e GewO) hat sich nach einer unterjährigen Zunahme wieder auf den Stand zu Beginn 2015 reduziert und liegt nur so gerade eben im Promillebereich. Bei den Honorar-Finanzanlagenberater kommen mit rund 0,3 Prozent ebenfalls nur auf einen sehr geringen Anteil.
Björn Wichert
Quelle: Versicherungsjournal.de