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Neue Annah­me­be­din­gun­gen bei der SKG Bank

Die SKG hat hin­sicht­lich ein­zu­rei­chen­der Unter­la­gen sowie der Haus­halts­rech­nung fol­gen­de Anpas­sun­gen vorgenommen:

Ab sofort müs­sen Haupt- und Neben­ein­kom­men anhand von drei Gehalts­ab­rech­nun­gen nach­ge­wie­sen wer­den. Zur Ein­nah­men­er­mitt­lung wird dabei das nied­rigs­te Net­to­ein­kom­men der letz­ten drei Mona­te  mit dem kumu­lier­ten Jah­res­wert ver­gli­chen und der nied­ri­ge­re Betrag angesetzt.

Als Wohn­kos­ten­pau­scha­le wer­den 35% des ermit­tel­ten Ein­kom­mens fest­ge­legt, min­des­tens jedoch 500 EUR, und bei jedem Wohn­sta­tus angewendet.

Miet­ein­nah­men fin­den zukünf­tig kei­ne Berück­sich­ti­gung mehr.

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