PROCHECK24

Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot steht nun end­gül­tig auf der Kippe
Kredite auch mit Restschuldversicherung

Das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot bei der Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung wird zum Jah­res­en­de aus­lau­fen, erläu­ter­te der BVK ges­tern Abend bei einem Pres­se­dia­log. Dies habe die Bafin dem Ver­band bei einem Gespräch deut­lich gemacht, nach­dem die Fach­ab­tei­lung im Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) hier­zu ihren Segen gege­ben hat­te. Der BVK will wei­ter für den Bestand die­ser schon seit Jah­ren auf der Kip­pe ste­hen­den Rege­lung kämp­fen, sonst wür­den Ver­brau­cher wie Ver­mitt­ler letzt­lich die Dum­men sein.

Der Bun­des­ver­band Deut­scher Ver­si­che­rungs­kauf­leu­te e.V. (BVK) hat­te ges­tern Abend einen klei­nen Kreis von Jour­na­lis­ten in Ber­lin zu einem Pres­se­dia­log ein­ge­la­den, wobei das The­ma Auf­he­bung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots für beson­de­re Auf­merk­sam­keit sorgte.

Nach einem Urteil gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot hat­te die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) erklärt, Ver­stö­ße gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot nicht mehr ahn­den zu wol­len. Die von der Auf­sicht zum The­ma ein­ge­lei­te­ten Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren ver­lie­fen aller­dings mehr im San­de, als dass sie Ergeb­nis­se lieferten.

 

Ver­brau­cher nicht zu fal­schen Ver­trags­ab­schlüs­sen verleiten

Heinz erklär­te dazu: „Der BVK ver­tritt im Rah­men des Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­rens zum Ver­si­che­rungs-Auf­sichts­ge­setz des Bun­des­fi­nanz-Minis­te­ri­ums (BMF) nach wie vor fest die Auf­fas­sung, dass das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot auf­recht­erhal­ten blei­ben muss.“

Die­se Rege­lung habe über vie­le Jahr­zehn­te dazu bei­getra­gen, dass der Ver­brau­cher nicht mit fal­schen Anrei­zen zum Abschluss von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ver­lei­tet und dass die Bera­tungs­qua­li­tät der Ver­mitt­ler sicher­ge­stellt wor­den sei.

Es mache doch kein Sinn, für Ver­brau­cher „BAT“ zu spie­len, sag­te Heinz in sei­ner gewohnt kämp­fe­ri­schen Art. Ein „Bar Auf die Tat­ze“ füh­re letzt­lich nur dazu, dass Ver­mitt­ler nach Pro­duk­ten mit beson­ders hohen Pro­vi­sio­nen Aus­schau hiel­ten, von denen man dann eine Ver­gü­tung gewäh­ren kön­ne. Dabei sei es aber völ­lig offen, ob dies für den Ver­brau­cher das rich­ti­ge Pro­dukt sei.

 

BVK will gesetz­li­che Ver­an­ke­rung eines Vergütungs-Abgabeverbots

Gin­ge es nach den Vor­stel­lun­gen des BVK, dann wür­de inner­halb des VAG ein Ver­gü­tungs-Abga­be­ver­bot mit einer eige­nen gesetz­li­chen Rege­lung ver­an­kert, und die Bafin wür­de dies dann auf­sichts­recht­lich auch sicherstellen.

Ob der Gesetz­ge­ber einem sol­chen Ansin­nen fol­gen wird, dürf­te in den Ster­nen ste­hen, da im Zusam­men­hang mit der Umset­zung von Sol­ven­cy II das VAG gera­de erst durch­ge­hend novel­liert wor­den ist.

Es erscheint auch frag­lich, ob die Befür­wor­ter eines wei­ter bestehen­den Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots Fach­po­li­ti­ker der Koali­ti­ons­ko­ali­ti­on noch in letz­ter Minu­te für die­ses The­ma gewin­nen können.

Zuletzt hat­te das Land­ge­richt Köln im Okto­ber der Money­meets Com­mu­ni­ty GmbH zuge­stan­den, Pro­vi­si­ons­ein­nah­men mit Kun­den tei­len zu dür­fen. Dies sei nun wirk­lich der voll­kom­me­ne fal­sche Weg, sag­te Heinz.

Man­fred Brüss

ARTIKEL TEILEN

PUBLIZIERT AM

SCHLAGWÖRTER

FRAGEN ODER ANREGUNGEN?

WEITERE
NEWS

Geschäfts­kon­ten

Wir erwei­tern unse­re Pro­dukt­pa­let­te um Geschäfts­kon­ten Seit März 2024 kön­nen PRO­CH­ECK24-Ver­­­mit­t­­ler Giro­kon­ten für Geschäfts-kun­­den ver­mit­teln. Somit wird das Ange­bot für  Geschäfts­kun­den deut­lich attrak­ti­ver, die bereits

Weiterlesen »

Game­ch­an­ger: Sofortkredit

Ihr Game­ch­an­ger in der Kre­dit­be­ra­tung Kre­dit­ver­mitt­lung war nie ein­fa­cher und vor allem noch nie schnel­ler. Die Kom­bi­na­ti­on unse­res Kon­to­b­licks mit dem bereits bewähr­ten Online-Abschluss revolutionieren

Weiterlesen »

SIE HABEN FRAGEN?
WIR HELFEN

PROCHECK24 Salesteam

Bei allen Fragen rund um unser Produktangebot oder zu einzelnen Anfragen wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Hotline. Diese erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Bei allen Fragen rund um unser Produktangebot oder zu einzelnen Anfragen wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Hotline. Diese erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Mit PROCHECK24 immer up to date sein!

Melden Sie sich jetzt kostenlos für den PROCHECK24 Newsletter an und seien Sie immer als Erster informiert über Vertriebshighlights, Produktneuheiten und unser Veranstaltungsangebot.