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Nie­der­schmet­tern­de Ergeb­nis­se bei Vorsorgeberatung
Kredite auch mit Restschuldversicherung

95 Pro­zent der Ver­brau­chern ange­bo­te­nen Finanz­pro­duk­te sind nicht bedarfs­ge­recht, weil zumeist über­teu­ert. Zu die­sem „alar­mie­ren­den und nie­der­schmet­tern­den“ Ergeb­nis kommt der ges­tern vor­ge­stell­te ers­te Bericht des bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len ange­sie­del­ten Finanz­markt­wäch­ters. Dies sei letzt­lich das Ergeb­nis des pro­vi­si­ons­ge­trie­be­nen Ver­triebs bei Ban­ken und Finanzanlagen-Vermittlern.

Der bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len ange­sie­del­te Finanz­markt­wäch­ter hat ges­tern einen ers­ten Bericht zur Bera­tung von Ver­brau­chern bei Anla­ge­pro­duk­ten vor­ge­legt. Geprüft wur­de, ob Ver­brau­cher bedarfs­ge­recht bera­ten wurden.

Aus­ge­wer­tet wur­den die bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len inner­halb von zwölf Mona­ten geführ­ten 835 per­sön­li­chen Geld­an­la­ge- und Alters­vor­sor­ge-Bera­tun­gen. Bewer­tet wur­den 3.864 Anlageprodukte.

Die gewon­ne­nen Ergeb­nis­se sei­en zwar nicht reprä­sen­ta­tiv, aber leg­ten doch die Män­gel offen, sag­te Wer­ner Bareis, Team­lei­ter Markt­wäch­ter Finan­zen bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Württemberg.

95 Pro­zent der ange­bo­te­nen Pro­duk­te waren nicht bedarfsgerecht

Das Pro­dukt­an­ge­bot war in 95 Pro­zent der Fäl­le nicht bedarfs­ge­recht auf die Bedürf­nis­se des Ver­brau­chers zuge­schnit­ten. Schaut man auf die ein­zel­nen Pro­dukt­grup­pen, so wur­den nahe­zu alle als über­teu­ert ange­se­hen. Bau­spar­ver­trä­ge fie­len des­halb zu 100 Pro­zent durch. Es lagen aber auch nur zwölf Ange­bo­te vor. Bareis ver­wies auf die (ver­gleichs­wei­se) hohen Abschluss­kos­ten bei einem Bau­spar­ver­trag, da gäbe es preis­wer­te­re Alternativen.

Und bei den von Ver­brau­chern bereits erwor­be­nen Finanz­pro­duk­ten waren fast die Hälf­te nicht bedarfs­ge­recht, wobei über­haupt nicht ein­mal jeder vier­te Rat­su­chen­de aus­schließ­lich bedarfs­ge­rech­te Pro­duk­te besa­ßen. Bei allen ande­ren war min­des­tens ein Pro­dukt zu bemän­geln. Hier wur­den Bau­spar­ver­trä­ge wegen gerin­ger Ren­di­te abgewertet.

Auf die Fra­ge, ob denn nicht im Wesent­li­chen ver­är­ger­te Ver­brau­cher in die Bera­tungs­stel­len kämen, die bereits mit einem Pro­dukt Pro­ble­me hät­ten, sag­te Bareis, es gebe auch vie­le Ver­brau­cher, die vor sich dem Erwerb eines Finanz­pro­dukts eine Zweit­mei­nung ein­ho­len woll­ten. Bei den Ver­brau­chern stün­den in 87 Pro­zent der Fäl­le Pro­duk­te der Alters­vor­sor­ge im Zen­trum ihrer Anla­ge­zie­le, gefolgt von einer all­ge­mei­nen Rück­la­gen­bil­dung (47 Pro­zent) und einem Immo­bi­li­en­er­werb (37 Prozent).

 

Das ange­wand­te Kon­zept zur Bewer­tung der Bedarfs­ge­recht­heit stel­le zum einen auf objek­ti­ve Bewer­tungs­kri­te­ri­en und zum ande­ren auf sub­jek­ti­ve Ansprü­che und Wün­sche der Rat­su­chen­den ab, erläu­ter­te Bareis. Kern­kri­te­ri­en sind dabei die Kos­ten, die Ren­di­te, die Fle­xi­bi­li­tät und das Risiko.

Pro­vi­si­ons­of­fen­le­gung muss her

Für Team­lei­te­rin Finan­zen beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) Doro­thea Mohn gibt es nur eine Schluss­fol­ge­rung: Für alle kapi­tal­an­s­pa­ren­den Finanz­pro­duk­te müs­se es ein Pro­vi­si­ons­ver­bot geben. Vor allem der Ver­si­che­rungs­be­reich sei viel zu lasch regu­liert. Hier müss­ten nicht ein­mal die Pro­vi­sio­nen offen gelegt werden.

Nur wenn die­ses Preis­schild bekannt sei, sei auch ein Wett­be­werb mit der Hono­rar­be­ra­tung mög­lich. Und wenn die Ver­mitt­ler ein sol­ches Preis­schild tra­gen müss­ten, wür­de auch die Hono­rar­be­ra­tung deut­lich an Boden gewin­nen, ist sich Mohn sicher.

 

Doro­thea Mohn (Bild: Brüss)

Die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se, die auf 62 Sei­ten zusam­men­ge­fasst sind, sind auch an die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) über­mit­teln wor­den. Mohn bemän­gel­te in die­sem Zusam­men­hang, dass es in Deutsch­land kei­ne ein­heit­li­che Finanz­auf­sicht gebe. Auch die Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler müs­sen unter die Auf­sicht der Bafin, sag­te Mohn.

GDV beklagt rea­li­täts­fer­ne Definition…

In einer ers­ten Reak­ti­on bezeich­ne­te der Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV) die Ergeb­nis­se als „irre­füh­rend“. Ins­be­son­de­re für die Kern­aus­sa­ge, 95 Pro­zent der aktu­el­len Ange­bo­te pass­ten nicht zum Bedarf, gebe es kei­ne Grund­la­ge, weil der Finanz­markt­wäch­ter die Anfor­de­run­gen an ein bedarfs­ge­rech­tes Pro­dukt rea­li­täts­fern definiere.

So wer­de der Ver­brau­cher-Bedarf nur dann als erfüllt gese­hen, „wenn das gewähl­te Pro­dukt auch gleich­zei­tig das ‚best­mög­li­che‘ am Markt ver­füg­ba­re ist“, erläu­tert GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rungs-Mit­glied Dr. Peter Schwark.

„Es liegt auf der Hand, dass in einer Markt­wirt­schaft mit einer Viel­zahl an Anbie­tern zwar alle Ver­brau­cher pass­ge­naue und damit bedarfs­ge­rech­te Pro­duk­te bekom­men kön­nen, jedoch nie gleich­zei­tig auch alle das ‚bes­te‘, das heißt das jeweils bil­ligs­te, fle­xi­bels­te, sichers­te oder ren­tier­lichs­te Pro­dukt erwer­ben“, so Schwark.

… und metho­di­sche Fragwürdigkeiten

Auf­grund mas­siv unter­schied­li­cher Pro­duk­tei­gen­schaf­ten und Ser­vice­qua­li­tä­ten ent­stün­den Ver­zer­run­gen, etwa „wenn Index­fonds, ETFs und Direkt­ver­si­che­rer zum allei­ni­gen Maß­stab für Kos­ten und Ren­di­te gemacht wer­den, die den Auf­wand einer Anla­ge­be­ra­tung grund­sätz­lich nicht vergüten.“

Der unrea­lis­tisch hohe Pro­zent­satz ver­meint­li­cher Falsch­be­ra­tun­gen sei nur durch die­sen metho­disch frag­wür­di­gen Ansatz zu erklä­ren. Schwark kri­ti­sier­te, dass man mit dem glei­chen metho­di­schen Ansatz den Tank­stel­len­päch­tern vor­wer­fen, 95 Pro­zent der Auto­fah­rer wür­den nicht ‚bedarfs­ge­recht‘ tan­ken, weil sie nicht die jeweils bil­ligs­te Tank­stel­le gewählt hätten.

Markt­wäch­ter Finanzen
Gelei­tet wird das Pro­jekt­team Markt­wäch­ter Finan­zen beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) in Ber­lin von Chris­ti­an Ahlers. Neben der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg sind schwer­punkt­mä­ßig die Ver­brau­cher­zen­tra­len Ham­burg (Ver­si­che­run­gen), Bre­men (Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung), Hes­sen (Grau­er Kapi­tal­markt) und Sach­sen (Bank­dienst­leis­tun­gen und Kon­su­men­ten­kre­di­te) ein­ge­bun­den. Der Finanz­markt­wäch­ter Finan­zen wird bis Ende 2017 mit rund 12,4 Mil­lio­nen Euro durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) geför­dert. Die Bera­tung in den Zen­tra­len ist kos­ten­pflich­tig. In Baden Würt­tem­berg beträgt das Hono­rar für eine zwei­stün­di­ge Bera­tung 160 Euro. Bei einer Falsch­be­ra­tung wer­de selbst­ver­ständ­lich auch gehaf­tet, sag­te Mohn auf Nach­fra­ge. Die Unter­su­chung soll im kom­men­den Jahr erneut gemacht wer­den, wobei auch nach den Beratern/Vermittlern gegen Pro­vi­si­on und Hono­rar gefragt wer­den soll.

Man­fred Brüss

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