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Protect24 3.0 – Ände­run­gen im Zuge des LVRG
Kredite auch mit Restschuldversicherung

++ Die Umstel­lun­gen für die durch das LVRG erfor­der­li­chen Ände­run­gen erfol­gen vor­aus­sicht­lich am 16. Dezem­ber ab 18 Uhr. Die neu kal­ku­lier­ten Tari­fe sol­len dann ab dem 17. Dezem­ber zur Ver­fü­gung ste­hen. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass das Antrags­sys­tem in die­ser Zeit nicht zur Ver­fü­gung steht. ++

Was ändert sich durch das LVRG?
Durch die Neu­kal­ku­la­ti­on der Tari­fe wer­den die Bei­trä­ge um unge­fähr 1 % anstei­gen. Die ange­pass­ten Unter­la­gen wer­den nach der Umstel­lung durch das Antrags­sys­tem auto­ma­tisch zur Ver­fü­gung gestellt.

Was pas­siert bei einem Wie­der­ein­stieg in den Antrags­pro­zess nach der Umstellung?

Ein Bei­spiel: Unter­bricht ein Antrag­stel­ler den Antrags­pro­zess am 16. Dezem­ber und steigt am 17. Dezem­ber über den e‑Link wie­der ein, wird dem Antrag­stel­ler der neue Bei­trag ange­zeigt. Er kann den Ver­trag somit nur noch zu den neu­en, dann aktu­ell gül­ti­gen Kon­di­tio­nen schließen.

Wie kann sich der Antrag­stel­ler die alten Kon­di­tio­nen sichern?
Der Antrag­stel­ler kann sich die Kon­di­tio­nen für zwei Wochen sichern, indem er den Antrag bis zum 16. Dezem­ber stellt. Dies ist der Fall, wenn der PDF-Antrag für den Antrag­stel­ler in der Online-Stre­cke gene­riert wur­de. Danach ste­hen in den kom­men­den zwei Wochen fol­gen­de Vari­an­ten zur Verfügung:

Online-Unter­schrift: Der e‑Link für die Unter­schrift ist zwei Wochen lang gül­tig. In die­ser Zeit muss der Ver­trag zustan­de kom­men. Nach Ablauf des e‑Links ver­fällt das Ange­bot und der Inter­es­sent muss einen neu­en Antrag mit den aktu­ell gül­ti­gen Kon­di­tio­nen stellen.
Papier-Antrag: Der PDF-Antrag wur­de vor der Umstel­lung gene­riert. Der Antrag muss inner­halb der nächs­ten zwei Wochen bei BNP Pari­bas Car­dif ein­ge­hen. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass ledig­lich poli­cie­rungs­fä­hi­ge Anträ­ge ohne hand­schrift­li­che Ände­run­gen berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Ände­run­gen und nicht voll­stän­dig aus­ge­füll­te Anträ­ge erfor­dern eine Neu­erfas­sung des Antrags zu den der­zeit gül­ti­gen Konditionen.

Neu: Kurz­an­trag und vor­läu­fi­ger Versicherungsschutz
Zusam­men mit der LVRG-Umset­zung wird der „Kurz­an­trag“ und der „Vor­läu­fi­ge Ver­si­che­rungs­schutz“ eingeführt.

Kurz­an­trag – nur noch drei Seiten
Der aktu­el­le Antrag wur­de gekürzt und über­sicht­li­cher gestal­tet. So sind bei­spiels­wei­se alle Unter­schrif­ten nur noch auf einer ein­zi­gen Sei­te zu leis­ten. Dies hat den Vor­teil, dass Unter­schrif­ten nicht mehr so leicht ver­ges­sen wer­den und der Antrag­stel­ler ledig­lich den schlan­ken Antrag sowie ggf. das Bera­tungs­pro­to­koll BNP Pari­bas Car­dif zusen­den muss. Ins­ge­samt umfasst der neue Antrag somit in der Regel nur noch drei Sei­ten und ist damit deut­lich schlan­ker als bisher.

Vor­läu­fi­ger Ver­si­che­rungs­schutz für Unfalltod
Ab dem 3. Dezem­ber bie­tet Protect24 den Kun­den einen vor­läu­fi­gen Ver­si­che­rungs­schutz für das Risi­ko Unfall­tod. Die maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 100.000 Euro. Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt mit dem Tag, an dem der Antrag voll­stän­dig und unter­zeich­net bei BNP Pari­bas Car­dif ein­geht und ist für den Kun­den bei­trags­frei enthalten.

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