++ Die Umstellungen für die durch das LVRG erforderlichen Änderungen erfolgen voraussichtlich am 16. Dezember ab 18 Uhr. Die neu kalkulierten Tarife sollen dann ab dem 17. Dezember zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Antragssystem in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht. ++
Was ändert sich durch das LVRG?
Durch die Neukalkulation der Tarife werden die Beiträge um ungefähr 1 % ansteigen. Die angepassten Unterlagen werden nach der Umstellung durch das Antragssystem automatisch zur Verfügung gestellt.
Was passiert bei einem Wiedereinstieg in den Antragsprozess nach der Umstellung?
Ein Beispiel: Unterbricht ein Antragsteller den Antragsprozess am 16. Dezember und steigt am 17. Dezember über den e‑Link wieder ein, wird dem Antragsteller der neue Beitrag angezeigt. Er kann den Vertrag somit nur noch zu den neuen, dann aktuell gültigen Konditionen schließen.
Wie kann sich der Antragsteller die alten Konditionen sichern?
Der Antragsteller kann sich die Konditionen für zwei Wochen sichern, indem er den Antrag bis zum 16. Dezember stellt. Dies ist der Fall, wenn der PDF-Antrag für den Antragsteller in der Online-Strecke generiert wurde. Danach stehen in den kommenden zwei Wochen folgende Varianten zur Verfügung:
• Online-Unterschrift: Der e‑Link für die Unterschrift ist zwei Wochen lang gültig. In dieser Zeit muss der Vertrag zustande kommen. Nach Ablauf des e‑Links verfällt das Angebot und der Interessent muss einen neuen Antrag mit den aktuell gültigen Konditionen stellen.
• Papier-Antrag: Der PDF-Antrag wurde vor der Umstellung generiert. Der Antrag muss innerhalb der nächsten zwei Wochen bei BNP Paribas Cardif eingehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass lediglich policierungsfähige Anträge ohne handschriftliche Änderungen berücksichtigt werden können. Änderungen und nicht vollständig ausgefüllte Anträge erfordern eine Neuerfassung des Antrags zu den derzeit gültigen Konditionen.
Neu: Kurzantrag und vorläufiger Versicherungsschutz
Zusammen mit der LVRG-Umsetzung wird der „Kurzantrag“ und der „Vorläufige Versicherungsschutz“ eingeführt.
Kurzantrag – nur noch drei Seiten
Der aktuelle Antrag wurde gekürzt und übersichtlicher gestaltet. So sind beispielsweise alle Unterschriften nur noch auf einer einzigen Seite zu leisten. Dies hat den Vorteil, dass Unterschriften nicht mehr so leicht vergessen werden und der Antragsteller lediglich den schlanken Antrag sowie ggf. das Beratungsprotokoll BNP Paribas Cardif zusenden muss. Insgesamt umfasst der neue Antrag somit in der Regel nur noch drei Seiten und ist damit deutlich schlanker als bisher.
Vorläufiger Versicherungsschutz für Unfalltod
Ab dem 3. Dezember bietet Protect24 den Kunden einen vorläufigen Versicherungsschutz für das Risiko Unfalltod. Die maximale Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an dem der Antrag vollständig und unterzeichnet bei BNP Paribas Cardif eingeht und ist für den Kunden beitragsfrei enthalten.