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Über Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot wird bei IDD-Umset­zung befunden
Kredite auch mit Restschuldversicherung

Die seit 1934 gel­ten­den Rege­lun­gen zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot lau­fen zum Jah­res­en­de aus. Nach dem Wil­len des Finanz­mi­nis­te­ri­ums soll eine end­gül­ti­ge Klä­rung im Rah­men der Umset­zung der euro­päi­schen Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (IDD) in natio­na­les Recht vor­ge­nom­men wer­den. Dabei sind ins­ge­samt drei Bun­des­mi­nis­te­ri­en und auch der Bun­des­rat im Spiel. Die Pra­xis dürf­te in dem knapp zwei­jäh­ri­gen Test ohne Ver­bot zei­gen, wel­che Fol­gen eine dau­er­haf­te Abschaf­fung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots für die pro­vi­si­ons­ba­sier­te Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung und die Ent­wick­lung der Hono­rar­be­ra­tung hat.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat­te Ende Sep­tem­ber einen Refe­ren­ten­ent­wurf über die Ver­ord­nung zur Auf­lö­sung von Ver­ord­nun­gen auf­grund des Ver­si­che­rungs­auf­sichts-Geset­zes veröffentlicht.

 

Auf­he­bung der Ver­ord­nun­gen bedür­fen kei­ner wei­te­ren Zustimmung

Auf­grund der im Zuge der Umset­zung von Sol­ven­cy II not­we­ni­gen Novel­lie­rung des VAG soll eine gan­ze Rei­he von Ver­ord­nun­gen zum Jah­res­en­de aus­lau­fen. Sie wer­den im kom­men­den Jahr zum Teil durch Neu­fas­sun­gen ersetzt. Dar­un­ter fal­len auch die bei­den aus dem Jahr 1934 stam­men­den Ver­ord­nun­gen zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot (dar­un­ter eine für die pri­va­te Krankenversicherung).

„Die Bun­des­re­gie­rung wird im Rah­men der Umset­zung der Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie prü­fen, ob bezie­hungs­wei­se wel­che Rege­lung an die Stel­le die­ser Ver­ord­nun­gen“ tre­te, heißt es in dem Ent­wurf. Die fina­le Ent­schei­dung über den Erlass der Auf­he­bungs­ver­ord­nung ste­he noch aus, sag­te eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf Anfra­ge. Die­se dürf­te in Kür­ze aber erfolgen.

„Nach hie­si­gem Ver­ständ­nis regelt die IDD die zukünf­ti­ge Aus­ge­stal­tung von Hono­rar- und Pro­vi­si­ons­be­ra­tung. Vor die­sem Hin­ter­grund macht es Sinn, die Ent­schei­dung über die Fort­gel­tung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots im Rah­men die­ses Umset­zungs­ver­fah­rens zu tref­fen“, sag­te die Spre­che­rin des BMF dem VersicherungsJournal.

 

Noch kein Zeitplan

Nach­dem das Euro­päi­sche Par­la­ment Ende Novem­ber die Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (Insu­rance Dis­tri­bu­ti­on Direc­ti­ve – IDD) beschlos­sen hat, dürf­te Anfang 2016 auch der Euro­päi­sche Rat den in Tri­log-Ver­hand­lun­gen mit der EU-Kom­mis­si­on und Par­la­ment gefun­de­nen Kom­pro­miss abseg­nen. Dann haben die Mit­glieds­staa­ten zur Umset­zung zwei Jah­re Zeit.

Die Feder­füh­rung zur Umset­zung der IDD liegt beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi). Wie eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf Anfra­ge mit­teil­te, sind wegen Ände­run­gen am Ver­si­che­rungs­auf­sichts- und Ver­si­che­rungs­ver­trags­recht auch das BMF und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) eingebunden.

Ein Zeit­plan kön­ne aktu­ell noch nicht vor­ge­legt wer­den. Für das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot blei­be aber das BMF zustän­dig, sag­te die Sprecherin.

 

Der Bun­des­rat könn­te das Züng­lein an der Waa­ge werden

Letzt­lich könn­te bei der IDD-Umset­zung und der damit ver­bun­de­ne Rege­lung zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot der Bun­des­rat zum Züng­lein an der Waa­ge wer­den. Dabei muss man aber sehen, dass nächs­tes und über­nächs­tes Jahr eine gan­ze Rei­he von Land­tags­wah­len anste­hen, die zu Ver­än­de­run­gen in der Zusam­men­set­zung der Län­der­kam­mer füh­ren könnten.

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) ver­folgt schon seit län­ge­rem kei­ne Ver­stö­ße gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot mehr, nach­dem Gerich­te Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit des Ver­bots geäu­ßert hatten.

Und nach Aus­sa­ge des Prä­si­den­ten des Bun­des­ver­ban­des Deut­scher Ver­si­che­rungs­kauf­leu­te e.V. (BVK) Micha­el H. Heinz gibt es heu­te schon Fäl­le von Provisionsabgaben.

Abzu­war­ten bleibt auch, ob durch den Weg­fall des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots die Hono­rar­be­ra­tung mehr an Schwung gewinnt. Die­se Markt­be­ob­ach­tung wäre eine gute Auf­ga­be für den beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) ange­sie­del­ten Finanzmarktwächter.

Man­fred Brüss

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