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Bava­ria­Di­rekt: beson­de­re Ange­bo­te für Young­timer, Mini-TK und SF-Sondereinstufungen

Mit eini­gen Son­der­ein­stu­fun­gen und Tarif­va­ri­an­ten macht die Bava­ria­Di­rekt in die­sem Jahr auf sich auf­merk­sam. Bereits in der „klas­si­schen“ Tarif­va­ri­an­te „ein­fach sicher“, die mit oder ohne Werk­statt­bin­dung wähl­bar ist, sind fol­gen­de Son­der­ein­stu­fun­gen möglich:

  • Füh­rer­schein-Rege­lung: Ein­stu­fung mit SF 1/2 bei mind. 3‑jährigem PKW- Führerscheinbesitz
  • Eltern-Kind-Rege­lung: Ein­stu­fung von jun­gen Erwach­se­nen mit SF 1/2, wenn bereits ein PKW auf die Eltern ver­si­chert ist
  • Zweit­wa­gen­ein­stu­fun­gen: Güns­ti­ge Tarif-Optio­nen mit Ein­stu­fun­gen von SF 1/2 bis SF Erst­wa­gen = SF Zweitwagen

Mini-Teil­kas­ko zur Haftpflicht

Neu im Ver­gleich: Mini-Teil­kas­ko mit Unwet­ter- und Dieb­stahl­schutz

 

Im Tarif „ein­fach sicher extra“ wird zusätz­lich zur Kraft­fahrt-Haft­pflicht auch ein Unwet­ter- und Dieb­stahl­schutz ange­bo­ten. Die­ses Kon­zept bezeich­net der Ver­si­che­rer als Mini-Teil­kas­ko (Mini-TK). Damit soll der Blick auf zen­tra­le Risi­ken gerich­tet wer­den, die neben der Basis-Absi­che­rung durch die Haft­pflicht bestehen. Durch die Teil­kas­ko-Aus­schnitts­de­ckung ist die Prä­mie jedoch deut­lich güns­ti­ger als bei einem kom­plet­ten Teil­kas­ko-Ver­si­che­rungs­pa­ket. Die Ein­blen­dung im Ergeb­nis­ver­gleich erfolgt nur, wenn eine rei­ne Kraft­fahrt-Haft­pflicht berech­net wird.

„Streich­prei­se“ im Ver­gleichs­er­geb­nis: die­se Son­der­ein­stu­fun­gen ste­cken dahinter!
Soll­te ein VN bereits eine anre­chen­ba­re SF-Klas­se für einen Zweit­wa­gen haben, so erfolgt eine Prü­fung der Ein­stu­fung mit den Anga­ben auto­ma­tisch im Ver­gleich. Ist eine Zweit­wa­gen­ein­stu­fung der Bava­ria­Di­rekt güns­ti­ger als die der­zei­ti­ge Ein­stu­fung eines VN, wird dies mit einem „Streich­preis“ im Ver­gleich geson­dert dar­ge­stellt. Es wird sowohl die Prä­mie der der­zei­ti­gen Ein­stu­fung ange­zeigt (durch­ge­stri­chen) als auch der neue güns­ti­ge­re Preis nach Ein­stu­fung bei der Bava­ria­Di­rekt. Hin­weis: Die Annah­me­richt­li­ni­en wer­den über den Ver­gleich auto­ma­tisch abge­bil­det. Bei Antrag­stel­lung wird zu jedem Kun­den eine Boni­täts­prü­fung durchgeführt.

Ist eine Zweit­wa­gen­ein­stu­fung der Bava­ria­Di­rekt güns­ti­ger als die der­zei­ti­ge Ein­stu­fung des VNs, wird dies mit einem „Streich­preis“ dar­ge­stellt

 

Grund­sätz­lich kön­nen damit auch fol­gen­de Zweit­wa­gen­ein­stu­fun­gen genutzt werden:

  • SF ½, wenn der VN bereits einen PKW mit min­des­tens SF 1/2 ver­si­chert hat
  • SF 2  wenn der VN/ Part­ner bereits einen PKW mit min­des­tens SF 4 ver­si­chert hat und alle Fah­rer min­des­tens 23 Jah­re alt sind
  • Ein­stu­fung in 10 SF-Klas­sen nied­ri­ger als das Erst­fahr­zeug*, wenn der VN bereits einen PKW mit min­des­tens SF 10 scha­den­frei ver­si­chert hat. VN ist dabei Hal­ter und Fah­rer sind nur VN/Partner (kei­ne Fah­rer unter 25 und über 65 Jahre).
  • Ein­stu­fung in die glei­che SF-Klas­se wie der Erst­wa­gen*, wenn VN min­des­tens 23 Jah­re alt ist und bereits einen PKW mit min­des­tens SF 10 scha­den­frei ver­si­chert hatt. VN ist dabei Hal­ter und Fah­rer ist nur der VN (kei­ne Fah­rer unter 25 und über 65 Jahre).

(* Gilt nicht wenn VN selb­stän­dig, frei­be­ruf­lich oder als Ein­zel­un­ter­neh­mer tätig ist. Ring­tausch oder Rabatt­tausch mit Erst­fahr­zeug nicht möglich.)

„Young­timer inkl. Schutz­brief“ für Autos, die Old­ti­mer wer­den sollen
Wer sein lieb­ge­wor­de­nes Fahr­zeug zum Old­ti­mer wer­den las­sen will, erhält über den Tarif „Young­timer inkl. Schutz­brief“ ein inter­es­san­tes Ange­bot. In die­ser Vari­an­te ist ein Schutz­brief immer ent­hal­ten (nicht abwähl­bar). Der Young­timer wird mit einer Son­der­prä­mie kal­ku­liert, die nur gilt wenn:

  • das Auto min­des­tens 18 Jah­re alt ist  (nicht bei H Kenn­zei­chen möglich)
  • maxi­mal 6.000 km Fahr­leis­tung ver­ein­bart ist
  • gleich­zei­tig eine Voll- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird
  • alle Fah­rer über 23 Jah­re alt sind.

Bei einem Unfall wird nicht nur der Markt­wert des Autos ersetzt, son­dern der tat­säch­li­che Wert des Fahr­zeugs nach indi­vi­du­el­lem Wert­gut­ach­ten. Vor­aus­set­zung ist die Vor­la­ge eines zum Unfall­zeit­punkts maxi­mal 2 Jah­re alten Gut­ach­tens (nach Clas­sic Data Grund­sät­zen) eines Kfz-Sach­ver­stän­di­gen über den Wert des Autos.

Bei Fra­gen und für wei­te­re Informationen…
… steht Ihnen unser Ver­triebs­part­ner­ser­vice ger­ne zur Ver­fü­gung: tele­fo­nisch unter 089 – 2000 47 5700, per E‑Mail an kfz@procheck24.de oder per Live-Chat.

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