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EU-Par­la­ment beschließt Versicherungsvertriebs-Richtlinie
Kredite auch mit Restschuldversicherung

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat sich heu­te abschlie­ßend mit der Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (IDD) befasst, die dann inner­halb von zwei Jah­ren in natio­na­les Recht umzu­set­zen ist. Die Richt­li­nie zielt nur auf eine Min­dest­har­mo­ni­sie­rung ab. Die Regu­lie­rung wird auf jede Art des Ver­triebs ausgeweitet.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat auf sei­ner heu­ti­gen Ple­nar­sit­zung abschlie­ßend über die Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (Insu­rance Dis­tri­bu­ti­on Direc­ti­ve – IDD) bera­ten. Das Kom­pro­miss­pa­pier war zuvor in den soge­nann­ten Tri­log-Ver­hand­lun­gen zwi­schen Euro­päi­schem Par­la­ment, EU-Kom­mis­si­on und Euro­päi­schem Rat aus­ge­han­delt worden.

Die vom feder­füh­ren­den Aus­schuss für Wirt­schaft und Wäh­rung (Econ) mit brei­ter Zustim­mung beschlos­se­ne Vor­la­ge wur­de vom Par­la­ment gebil­ligt, wie das Büro des zustän­di­gen Bericht­erstat­ters, des deut­schen Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten Dr. Wer­ner Lan­gen (CDU), in Straß­burg mit­teil­te. Der Euro­päi­sche Rat muss der Richt­li­nie noch zustim­men. Danach wird die IDD im euro­päi­schen Gesetz­blatt ver­öf­fent­licht – vor­aus­sicht­lich im Janu­ar oder Febru­ar 2016.

 

Min­dest­har­mo­ni­sie­rung

Lan­gen hat­te Anfang Novem­ber sei­nen Abschluss­be­richt vor­ge­legt, in dem auf über 160 Sei­ten allein 79 Punk­te auf­ge­lis­tet wur­den, um die ein­zel­nen Hin­ter­grün­de für die Details der Richt­li­nie zu erläu­tern. Dar­in heißt es unter ande­rem, dass die­se Richt­li­nie, die die Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler-Richt­li­nie aus dem Jahr 2002 (IMD) ersetzt, nur auf eine Min­dest­har­mo­ni­sie­rung abzielt.

Des­halb soll­ten sich die Mit­glied­staa­ten nicht dar­an gehin­dert sehen, „stren­ge­re Bestim­mun­gen zum Zwe­cke des Ver­brau­cher­schut­zes bei­zu­be­hal­ten oder ein­zu­füh­ren“. So liegt es etwa am Gestal­tungs­wil­len der EU-Mit­glieds­staa­ten, ob ein Pro­vi­si­ons­ver­bot erlas­sen wird.

Die Bun­des­re­gie­rung in Ber­lin hat sich hier wie­der­holt und ein­deu­tig posi­tio­niert. Sie will zwar die Hono­rar­be­ra­tung stär­ken, es aber dem Ver­brau­cher über­las­sen, ob die­ser sich für die pro­vi­si­ons­ba­sier­te Bera­tung oder die Hono­rar­be­ra­tung entscheidet.

Und ziel­te die frü­he­re Richt­li­nie allein auf die Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung, so wird jetzt der Gel­tungs­be­reich der IDD auf jede Art des Ver­triebs von Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten aus­ge­wei­tet. Erfasst wer­den nun auch Ver­si­che­rungs-Unter­neh­men, die Ver­si­che­rungs­pro­duk­te direkt ver­trei­ben, sowie auch ande­re Markt­teil­neh­mer, die Ver­si­che­rungs­pro­duk­te als Ergän­zung zum Haupt­ge­schäft anbie­ten, wie etwa Rei­se­bü­ros und Autovermietungsfirmen.

 

IDD soll Wett­be­werbs­chan­cen für alle Ver­mitt­ler stärken

Bericht­erstat­ter Lan­gen hob her­vor, dass die­se Richt­li­nie die Wett­be­werbs­be­din­gun­gen und Wett­be­werbs­chan­cen für alle Ver­mitt­lern för­dern sol­le, unab­hän­gig davon, ob sie an einen Ver­si­che­rer gebun­den sei­en oder nicht. Und mit der IDD soll­ten auch die Unter­schie­de in den Arten von Ver­triebs­ka­nä­len berück­sich­tigt werden.

Damit Kun­den nicht über das ver­kauf­te Pro­dukt in die Irre geführt wer­den, soll der Ver­trieb von Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten stets mit einem „Wunsch- und Bedürf­nis­test anhand der vom Kun­den stam­men­den Anga­ben“ ein­her­ge­hen. Auch die Ver­gü­tungs­po­li­tik soll­te die Kun­den­in­ter­es­sen berück­sich­ti­gen. „Eine auf Ver­kaufs­zie­le gestütz­te Ver­gü­tung soll­te kei­nen Anreiz dafür bie­ten, dem Kun­den ein bestimm­tes Pro­dukt zu emp­feh­len“, stell­te der Bericht­erstat­ter wei­ter fest.

Im Text der Richt­li­nie wird aus­drück­lich fest­ge­hal­ten, dass die Mit­glieds­staa­ten „zusätz­lich das Anbie­ten oder Anneh­men von Gebüh­ren, Pro­vi­sio­nen oder nicht­mo­ne­tä­ren Vor­tei­len einer drit­ten Par­tei für die Erbrin­gung einer Ver­si­che­rungs-Bera­tungs­leis­tung ver­bie­ten oder wei­ter ein­schrän­ken“ können.

Die IDD soll fünf Jah­re nach Inkraft­tre­ten eva­lu­iert und die in den Mit­glied­staa­ten gewon­ne­nen Erfah­run­gen aus­ge­wer­tet wer­den. Die alte Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler-Richt­li­nie soll 24 Mona­te nach Inkraft­tre­ten der IDD auf­ge­ho­ben werden.

 

Euro­pa­weit ein­heit­li­che Basis für fai­ren Versicherungsvertrieb

Axel Weh­ling, Mit­glied der Haupt­ge­schäfts­füh­rung des Gesamt­ver­bands der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV), kom­men­tier­te die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie gegen­über dem Ver­si­che­rungs­Jour­nal wie folgt:

„Die IDD schafft eine sta­bi­le und euro­pa­weit ein­heit­li­che Basis für einen fai­ren Ver­si­che­rungs­ver­trieb. Erhöh­te Trans­pa­renz-Anfor­de­run­gen und neue Regeln für die Wei­ter­bil­dung der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler wer­den zu stei­gen­der Bera­tungs­qua­li­tät im Inter­es­se der Kun­den bei­tra­gen. Damit bekommt die euro­päi­sche Ver­si­che­rungs­wirt­schaft ein moder­nes und zukunfts­fä­hi­ges Regelwerk.“

 

Ver­brau­cher­schutz wird gestärkt – es hät­te aber mehr sein können

Der CSU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te Mar­kus Fer­ber, der dem Wirt­schafts- und Wäh­rungs­aus­schuss ange­hört, zeig­te sich mit den Ergeb­nis­sen nicht ganz zufrie­den. Gegen­über dem Ver­si­che­rungs­Jour­nal erklär­te Fer­ber, die ers­te Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler-Richt­li­nie sei in den Mit­glieds­staa­ten sehr unter­schied­lich umge­setzt wor­den, was zu sehr unter­schied­li­chen Stan­dards im Bereich Ver­brau­cher­schutz geführt habe.

„Eine Über­ar­bei­tung der Richt­li­nie, die die­ses Pro­blem angeht, aber gleich­zei­tig die bestehen­den Ver­triebs­mo­del­le bewahrt, war des­halb not­wen­dig.“ Aller­dings sei es nicht gelun­gen, die Ver­brau­cher­schutz-Stan­dards für Ver­si­che­rungs­pro­duk­te an das hohe Niveau von Finanz­pro­duk­ten anzu­glei­chen. Dies sei am Wider­stand der Mit­glied­staa­ten und der EU-Kom­mis­si­on geschei­tert, erklär­te Ferber.

Fer­bers Aus­schuss­kol­le­ge, der grü­ne Euro­pa­po­li­ti­ker Sven Gie­gold, erklär­te, mit der jetzt getrof­fe­nen Ent­schei­dung wür­den die Ver­brau­cher­rech­te beim Kauf von Ver­si­che­run­gen gestärkt. „Der Eti­ket­ten­schwin­del bei Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten wird damit ein­ge­dämmt.“ Der Schutz von Ver­si­che­rungs­kun­den sei ein Fort­schritt gegen­über der bis­he­ri­gen EU-Richt­li­nie und gehe deut­lich über den ursprüng­li­chen Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on hinaus.

„Das Ziel glei­cher Rah­men­be­din­gun­gen für Pro­duk­te, die direkt mit­ein­an­der im Wett­be­werb ste­hen, wur­de jedoch ver­fehlt. So dür­fen Ver­mitt­ler von Kapi­tal­le­bens-Ver­si­che­run­gen wei­ter­hin Pro­vi­sio­nen kas­sie­ren, ohne die Beträ­ge den Kun­den offen­le­gen zu müs­sen.“ Beim Ver­trieb von Invest­ment­fonds müss­ten die Ver­mitt­ler dage­gen Trans­pa­renz her­stel­len, erklär­te Giegold.

Man­fred Brüss

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