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Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot steht nun end­gül­tig auf der Kippe

Das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot bei der Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung wird zum Jah­res­en­de aus­lau­fen, erläu­ter­te der BVK ges­tern Abend bei einem Pres­se­dia­log. Dies habe die Bafin dem Ver­band bei einem Gespräch deut­lich gemacht, nach­dem die Fach­ab­tei­lung im Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) hier­zu ihren Segen gege­ben hat­te. Der BVK will wei­ter für den Bestand die­ser schon seit Jah­ren auf der Kip­pe ste­hen­den Rege­lung kämp­fen, sonst wür­den Ver­brau­cher wie Ver­mitt­ler letzt­lich die Dum­men sein.

Der Bun­des­ver­band Deut­scher Ver­si­che­rungs­kauf­leu­te e.V. (BVK) hat­te ges­tern Abend einen klei­nen Kreis von Jour­na­lis­ten in Ber­lin zu einem Pres­se­dia­log ein­ge­la­den, wobei das The­ma Auf­he­bung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots für beson­de­re Auf­merk­sam­keit sorgte.

Nach einem Urteil gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot hat­te die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) erklärt, Ver­stö­ße gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot nicht mehr ahn­den zu wol­len. Die von der Auf­sicht zum The­ma ein­ge­lei­te­ten Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren ver­lie­fen aller­dings mehr im San­de, als dass sie Ergeb­nis­se lieferten.

 

Ver­brau­cher nicht zu fal­schen Ver­trags­ab­schlüs­sen verleiten

Heinz erklär­te dazu: „Der BVK ver­tritt im Rah­men des Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­rens zum Ver­si­che­rungs-Auf­sichts­ge­setz des Bun­des­fi­nanz-Minis­te­ri­ums (BMF) nach wie vor fest die Auf­fas­sung, dass das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot auf­recht­erhal­ten blei­ben muss.“

Die­se Rege­lung habe über vie­le Jahr­zehn­te dazu bei­getra­gen, dass der Ver­brau­cher nicht mit fal­schen Anrei­zen zum Abschluss von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ver­lei­tet und dass die Bera­tungs­qua­li­tät der Ver­mitt­ler sicher­ge­stellt wor­den sei.

Es mache doch kein Sinn, für Ver­brau­cher „BAT“ zu spie­len, sag­te Heinz in sei­ner gewohnt kämp­fe­ri­schen Art. Ein „Bar Auf die Tat­ze“ füh­re letzt­lich nur dazu, dass Ver­mitt­ler nach Pro­duk­ten mit beson­ders hohen Pro­vi­sio­nen Aus­schau hiel­ten, von denen man dann eine Ver­gü­tung gewäh­ren kön­ne. Dabei sei es aber völ­lig offen, ob dies für den Ver­brau­cher das rich­ti­ge Pro­dukt sei.

 

BVK will gesetz­li­che Ver­an­ke­rung eines Vergütungs-Abgabeverbots

Gin­ge es nach den Vor­stel­lun­gen des BVK, dann wür­de inner­halb des VAG ein Ver­gü­tungs-Abga­be­ver­bot mit einer eige­nen gesetz­li­chen Rege­lung ver­an­kert, und die Bafin wür­de dies dann auf­sichts­recht­lich auch sicherstellen.

Ob der Gesetz­ge­ber einem sol­chen Ansin­nen fol­gen wird, dürf­te in den Ster­nen ste­hen, da im Zusam­men­hang mit der Umset­zung von Sol­ven­cy II das VAG gera­de erst durch­ge­hend novel­liert wor­den ist.

Es erscheint auch frag­lich, ob die Befür­wor­ter eines wei­ter bestehen­den Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots Fach­po­li­ti­ker der Koali­ti­ons­ko­ali­ti­on noch in letz­ter Minu­te für die­ses The­ma gewin­nen können.

Zuletzt hat­te das Land­ge­richt Köln im Okto­ber der Money­meets Com­mu­ni­ty GmbH zuge­stan­den, Pro­vi­si­ons­ein­nah­men mit Kun­den tei­len zu dür­fen. Dies sei nun wirk­lich der voll­kom­me­ne fal­sche Weg, sag­te Heinz.

Man­fred Brüss

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