Das Provisionsabgabeverbot bei der Versicherungs-Vermittlung wird zum Jahresende auslaufen, erläuterte der BVK gestern Abend bei einem Pressedialog. Dies habe die Bafin dem Verband bei einem Gespräch deutlich gemacht, nachdem die Fachabteilung im Bundesministerium der Finanzen (BMF) hierzu ihren Segen gegeben hatte. Der BVK will weiter für den Bestand dieser schon seit Jahren auf der Kippe stehenden Regelung kämpfen, sonst würden Verbraucher wie Vermittler letztlich die Dummen sein.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hatte gestern Abend einen kleinen Kreis von Journalisten in Berlin zu einem Pressedialog eingeladen, wobei das Thema Aufhebung des Provisionsabgabeverbots für besondere Aufmerksamkeit sorgte.
Nach einem Urteil gegen das Provisionsabgabeverbot hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) erklärt, Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot nicht mehr ahnden zu wollen. Die von der Aufsicht zum Thema eingeleiteten Konsultationsverfahren verliefen allerdings mehr im Sande, als dass sie Ergebnisse lieferten.
Verbraucher nicht zu falschen Vertragsabschlüssen verleiten
Heinz erklärte dazu: „Der BVK vertritt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungs-Aufsichtsgesetz des Bundesfinanz-Ministeriums (BMF) nach wie vor fest die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.“
Diese Regelung habe über viele Jahrzehnte dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität der Vermittler sichergestellt worden sei.
Es mache doch kein Sinn, für Verbraucher „BAT“ zu spielen, sagte Heinz in seiner gewohnt kämpferischen Art. Ein „Bar Auf die Tatze“ führe letztlich nur dazu, dass Vermittler nach Produkten mit besonders hohen Provisionen Ausschau hielten, von denen man dann eine Vergütung gewähren könne. Dabei sei es aber völlig offen, ob dies für den Verbraucher das richtige Produkt sei.
BVK will gesetzliche Verankerung eines Vergütungs-Abgabeverbots
Ginge es nach den Vorstellungen des BVK, dann würde innerhalb des VAG ein Vergütungs-Abgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung verankert, und die Bafin würde dies dann aufsichtsrechtlich auch sicherstellen.
Ob der Gesetzgeber einem solchen Ansinnen folgen wird, dürfte in den Sternen stehen, da im Zusammenhang mit der Umsetzung von Solvency II das VAG gerade erst durchgehend novelliert worden ist.
Es erscheint auch fraglich, ob die Befürworter eines weiter bestehenden Provisionsabgabeverbots Fachpolitiker der Koalitionskoalition noch in letzter Minute für dieses Thema gewinnen können.
Zuletzt hatte das Landgericht Köln im Oktober der Moneymeets Community GmbH zugestanden, Provisionseinnahmen mit Kunden teilen zu dürfen. Dies sei nun wirklich der vollkommene falsche Weg, sagte Heinz.
Manfred Brüss