Nur noch bis zum 31.12.2015 kann bei allen Versicherern mit Beginn zum 01.01.2016 abgeschlossen werden kann.
Wenn die bestehende Kfz-Versicherung Ihres Kunden bereits gekündigt, diese aber noch nicht neu abgeschlossen wurde, sollte dies nun unbedingt noch schnell nachgeholt werden. Vor allem wenn Ihre Kunden das Sonderkündigungsrecht aufgrund von Beitragserhöhungen in den letzten Tagen genutzt haben, ist dies zu beachten. Rückwirkende Abschlüsse mit Beginn zum 01.01.2016 lassen viele Gesellschaften nicht zu.
Möglichkeiten zur Rückdatierung ab dem 01.01.2016
Nach dem 31.12. gibt es zwar weiterhin bei einigen Gesellschaften die Möglichkeit einer Rückdatierung des Vertrags und somit die Möglichkeit eines „ordentlichen“ Versicherungsbeginns zum 01.01. Allerdings trifft dies nur auf ausgewählte Versicherer zu. Erfahrungsgemäß ist der Kreis der möglichen Versicherer eingeschränkt.
Derzeit liegen uns folgende Rückmeldungen zu den Rückdatierungsmöglichkeiten bei den einzelnen Versicherern aus unserem Vergleich vor (in Klammer das Datum bis zu dem der Tarif mit Beginn 01.01.2016 noch abgeschlossen werden kann):
- AXA/DBV (31.01.)
- Barmenia/Adcuri (15.01.)
- DA Direkt (31.01.)
- Direct Line (15.02.)
- ERGO Direkt (15.01.)
- Janitos (22.01.)
- Sparkassen Direkt (31.01.)
- VHV (31.01.)
Wichtiger Hinweis: die Annahmerichtlinie kann jederzeit vom Versicherer geändert werden. Die angegebenen Zeiträume für die Möglichkeit einer Rückdatierung haben den Stand 28.12.2015 und können nicht garantiert werden.