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Ver­brau­cher­schüt­zer kämp­fen wei­ter für Provisionsverbot

Die Bun­des­re­gie­rung soll­te nach Ansicht des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands den Ver­brau­cher­schutz stär­ken und die durch die euro­päi­sche Finanz­markt­richt­li­nie (Mifid II) eröff­ne­te Chan­cen für ein Pro­vi­si­ons­ver­bot nut­zen. Zumin­dest ist nach Ansicht der Ver­brau­cher­schüt­zer die unmiss­ver­ständ­li­che Offen­le­gung der Pro­vi­sio­nen in Euro und Cent not­wen­dig, damit die abhän­gi­ge pro­vi­si­ons­ba­sier­te Bera­tung ein Preis­schild bekom­me. Zudem müs­se die Hono­rar­be­ra­tung nicht nur für Finanz­an­la­gen, son­dern auch für Ver­si­che­rungs­pro­duk­te geöff­net werden.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) hat­te den Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur Novel­lie­rung von Finanz­markt­vor­schrif­ten auf­grund euro­päi­scher Rechts­ak­te (Finanz­markt-Novel­lie­rungs­ge­setz – Fima­noG) den Län­dern und Ver­bän­den zur Dis­kus­si­on gestellt. Die­se hat­ten bis ver­gan­ge­nen Frei­tag Zeit zur Stellungnahme.

Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) nutz­te die Gele­gen­heit, um erneut auf ein all­ge­mei­nes Pro­vi­si­ons­ver­bot zu drän­gen. Ein sol­ches habe sich in Groß­bri­tan­ni­en und den Nie­der­lan­den bewährt. Hier­zu gibt es aller­dings auch ande­re Meinungen.

 

Hono­rar­be­ra­tung auf alle Kapi­tal­spar­pro­duk­te ausweiten

Grund­sätz­lich stel­len die Ver­brau­cher­schüt­zer fest: „Der VZBV ist über­zeugt, dass sich der imma­nen­te Inter­es­sens­kon­flikt in der Pro­vi­si­ons­be­ra­tung nur durch ein Pro­vi­si­ons­ver­bot voll­stän­dig lösen lässt.“

Da aber auch die aktu­el­le Regie­rungs­ko­ali­ti­on ein Neben­ein­an­der bei­der Bera­tungs­for­men bestehen las­sen will, for­dert der VZBV zumin­dest eine kla­re Begriffs­be­stim­mung der unab­hän­gi­gen Bera­tung, die nur für die Hono­rar­be­ra­tung in Fra­ge komme.

Dane­ben sei die Begren­zung der Hono­rar­be­ra­tung auf die Berei­che Wert­pa­pie­re und Ver­mö­gens­an­la­gen viel zu eng gefasst. „Durch einen sol­chen pro­dukt­seg­men­tier­ten Regu­lie­rungs­an­satz wird die Ursprungs­idee der Hono­rar­be­ra­tung ausgehebelt.“

Des­halb müs­se sich die Hono­rar­be­ra­tung auch auf ande­re Kapi­tal­an­la­gen wie Ver­si­che­run­gen, Bau­spar­plä­ne oder Spar­an­la­gen erstre­cken können.

 

Pro­vi­si­ons­be­ra­tung muss durch Offen­le­gung Preis­schild bekommen

„Ver­brau­chern ist vor Ver­trags­ab­schluss in kla­rer und leicht ver­ständ­li­cher Form mit­zu­tei­len, mit wel­chen Kos­ten sie über den Umweg von Pro­vi­sio­nen, ande­ren Rück­ver­gü­tun­gen und sons­ti­gen Ver­triebs­ver­gü­tun­gen belas­tet wer­den“, heißt es in der Stel­lung­nah­me wei­ter. Für Bestands­pro­vi­sio­nen bedür­fe es einer geson­der­ten Infor­ma­ti­on, for­dert der VZBV.

Nur durch eine sol­che Offen­le­gung der Ver­gü­tung las­se sich das Eigen­in­ter­es­se des Ver­käu­fers fest­stel­len. „Die Auf­klä­rung ist in Euro und Cent zu füh­ren“, schreibt der VZBV in sei­ner 18 Sei­ten umfas­sen­den Stellungnahme.

Man­fred Brüss

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Bava­ria­Di­rekt: beson­de­re Ange­bo­te für Young­timer, Mini-TK und SF-Sondereinstufungen

Mit eini­gen Son­der­ein­stu­fun­gen und Tarif­va­ri­an­ten macht die Bava­ria­Di­rekt in die­sem Jahr auf sich auf­merk­sam. Bereits in der „klas­si­schen“ Tarif­va­ri­an­te „ein­fach sicher“, die mit oder ohne Werk­statt­bin­dung wähl­bar ist, sind fol­gen­de Son­der­ein­stu­fun­gen möglich:

  • Füh­rer­schein-Rege­lung: Ein­stu­fung mit SF 1/2 bei mind. 3‑jährigem PKW- Führerscheinbesitz
  • Eltern-Kind-Rege­lung: Ein­stu­fung von jun­gen Erwach­se­nen mit SF 1/2, wenn bereits ein PKW auf die Eltern ver­si­chert ist
  • Zweit­wa­gen­ein­stu­fun­gen: Güns­ti­ge Tarif-Optio­nen mit Ein­stu­fun­gen von SF 1/2 bis SF Erst­wa­gen = SF Zweitwagen

Mini-Teil­kas­ko zur Haftpflicht

Neu im Ver­gleich: Mini-Teil­kas­ko mit Unwet­ter- und Dieb­stahl­schutz

 

Im Tarif „ein­fach sicher extra“ wird zusätz­lich zur Kraft­fahrt-Haft­pflicht auch ein Unwet­ter- und Dieb­stahl­schutz ange­bo­ten. Die­ses Kon­zept bezeich­net der Ver­si­che­rer als Mini-Teil­kas­ko (Mini-TK). Damit soll der Blick auf zen­tra­le Risi­ken gerich­tet wer­den, die neben der Basis-Absi­che­rung durch die Haft­pflicht bestehen. Durch die Teil­kas­ko-Aus­schnitts­de­ckung ist die Prä­mie jedoch deut­lich güns­ti­ger als bei einem kom­plet­ten Teil­kas­ko-Ver­si­che­rungs­pa­ket. Die Ein­blen­dung im Ergeb­nis­ver­gleich erfolgt nur, wenn eine rei­ne Kraft­fahrt-Haft­pflicht berech­net wird.

„Streich­prei­se“ im Ver­gleichs­er­geb­nis: die­se Son­der­ein­stu­fun­gen ste­cken dahinter!
Soll­te ein VN bereits eine anre­chen­ba­re SF-Klas­se für einen Zweit­wa­gen haben, so erfolgt eine Prü­fung der Ein­stu­fung mit den Anga­ben auto­ma­tisch im Ver­gleich. Ist eine Zweit­wa­gen­ein­stu­fung der Bava­ria­Di­rekt güns­ti­ger als die der­zei­ti­ge Ein­stu­fung eines VN, wird dies mit einem „Streich­preis“ im Ver­gleich geson­dert dar­ge­stellt. Es wird sowohl die Prä­mie der der­zei­ti­gen Ein­stu­fung ange­zeigt (durch­ge­stri­chen) als auch der neue güns­ti­ge­re Preis nach Ein­stu­fung bei der Bava­ria­Di­rekt. Hin­weis: Die Annah­me­richt­li­ni­en wer­den über den Ver­gleich auto­ma­tisch abge­bil­det. Bei Antrag­stel­lung wird zu jedem Kun­den eine Boni­täts­prü­fung durchgeführt.

Ist eine Zweit­wa­gen­ein­stu­fung der Bava­ria­Di­rekt güns­ti­ger als die der­zei­ti­ge Ein­stu­fung des VNs, wird dies mit einem „Streich­preis“ dar­ge­stellt

 

Grund­sätz­lich kön­nen damit auch fol­gen­de Zweit­wa­gen­ein­stu­fun­gen genutzt werden:

  • SF ½, wenn der VN bereits einen PKW mit min­des­tens SF 1/2 ver­si­chert hat
  • SF 2  wenn der VN/ Part­ner bereits einen PKW mit min­des­tens SF 4 ver­si­chert hat und alle Fah­rer min­des­tens 23 Jah­re alt sind
  • Ein­stu­fung in 10 SF-Klas­sen nied­ri­ger als das Erst­fahr­zeug*, wenn der VN bereits einen PKW mit min­des­tens SF 10 scha­den­frei ver­si­chert hat. VN ist dabei Hal­ter und Fah­rer sind nur VN/Partner (kei­ne Fah­rer unter 25 und über 65 Jahre).
  • Ein­stu­fung in die glei­che SF-Klas­se wie der Erst­wa­gen*, wenn VN min­des­tens 23 Jah­re alt ist und bereits einen PKW mit min­des­tens SF 10 scha­den­frei ver­si­chert hatt. VN ist dabei Hal­ter und Fah­rer ist nur der VN (kei­ne Fah­rer unter 25 und über 65 Jahre).

(* Gilt nicht wenn VN selb­stän­dig, frei­be­ruf­lich oder als Ein­zel­un­ter­neh­mer tätig ist. Ring­tausch oder Rabatt­tausch mit Erst­fahr­zeug nicht möglich.)

„Young­timer inkl. Schutz­brief“ für Autos, die Old­ti­mer wer­den sollen
Wer sein lieb­ge­wor­de­nes Fahr­zeug zum Old­ti­mer wer­den las­sen will, erhält über den Tarif „Young­timer inkl. Schutz­brief“ ein inter­es­san­tes Ange­bot. In die­ser Vari­an­te ist ein Schutz­brief immer ent­hal­ten (nicht abwähl­bar). Der Young­timer wird mit einer Son­der­prä­mie kal­ku­liert, die nur gilt wenn:

  • das Auto min­des­tens 18 Jah­re alt ist  (nicht bei H Kenn­zei­chen möglich)
  • maxi­mal 6.000 km Fahr­leis­tung ver­ein­bart ist
  • gleich­zei­tig eine Voll- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird
  • alle Fah­rer über 23 Jah­re alt sind.

Bei einem Unfall wird nicht nur der Markt­wert des Autos ersetzt, son­dern der tat­säch­li­che Wert des Fahr­zeugs nach indi­vi­du­el­lem Wert­gut­ach­ten. Vor­aus­set­zung ist die Vor­la­ge eines zum Unfall­zeit­punkts maxi­mal 2 Jah­re alten Gut­ach­tens (nach Clas­sic Data Grund­sät­zen) eines Kfz-Sach­ver­stän­di­gen über den Wert des Autos.

Bei Fra­gen und für wei­te­re Informationen…
… steht Ihnen unser Ver­triebs­part­ner­ser­vice ger­ne zur Ver­fü­gung: tele­fo­nisch unter 089 – 2000 47 5700, per E‑Mail an kfz@procheck24.de oder per Live-Chat.

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Neu: Hin­weis auf unter­jäh­ri­ge Verträge

Inzwi­schen set­zen eini­ge Ver­si­che­rer auf unter­jäh­ri­ge Haupt­fäl­lig­kei­ten. Der Ver­trags­be­ginn wird dabei exakt auf den Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses gesetzt. Es erfolgt kei­ne auto­ma­ti­sche Anpas­sung auf den 31.12. als Ablauf­ter­min. Das bedeu­tet: Um den Kün­di­gungs­ter­min nicht zu ver­pas­sen, muss genau hin­ge­se­hen werden.

Wir wei­sen daher bei Anfra­gen und Abschlüs­sen, bei denen Gesell­schaf­ten mit unter­jäh­ri­gen Abläu­fen aus­ge­wählt wur­den, geson­dert auf die­sen Punkt hin. Es erscheint hier jeweils eine Hin­weis-Box in der Kundeneinzelansicht.

Ab sofort erin­nert ein Popup an unter­jäh­ri­ge Ver­trä­ge

Der­zeit gibt es bei fol­gen­den Gesell­schaf­ten Tari­fe mit unter­jäh­ri­gem Ablauf:

  • Admi­ral­Di­rekt
  • Bava­ria­Di­rekt
  • DA Direkt
  • Direct Line
  • Zürich

Bei Fra­gen und für wei­te­re Informationen…
… steht Ihnen unser Ver­triebs­part­ner­ser­vice ger­ne zur Ver­fü­gung: tele­fo­nisch unter 089 – 2000 47 5700, per E‑Mail an kfz@procheck24.de oder per Live-Chat.

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Neu: Ser­vice für Kfz-Kündigungsvorlagen

Ab sofort steht ein neu­er Ser­vice für Sie zur Ver­fü­gung. Bei einem Ver­si­che­rungs­wech­sel wird auto­ma­tisch eine Kün­di­gungs­vor­la­ge durch unser Sys­tem erzeugt. Das Doku­ment ist mit den Daten aus dem Antrags­dia­log bereits vor­aus­ge­füllt. Es wird bei den Antrags­un­ter­la­gen Ihres Kun­den in der Doku­men­ten­ver­wal­tung gespeichert.

Die gene­rier­te PDF der Kün­di­gung fin­den Sie in der Doku­men­ten­ver­wal­tung

Nach Ergän­zung des Kün­di­gungs­grun­des muss die Kün­di­gung nur noch unter­schrie­ben an den Vor­ver­si­che­rer über­sen­det wer­den. Hin­weis: Durch unser Sys­tem wird die Vor­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch gekün­digt. Dies kann nur durch den Kun­den oder Sie (bei vor­lie­gen­der Mak­ler­voll­macht) erfolgen.

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Neu im Ver­gleich: Das “Top-Giro­kon­to” der Norisbank

Nicht umsonst trägt das Giro­kon­to mit kos­ten­lo­ser Kre­dit­kar­te die­sen Namen: Keine

Kon­to­füh­rungs­ge­bühr, kos­ten­lo­se Bar­geld­ab­he­bung an über 9.000 Cash Group Auto­ma­ten in Deutsch­land, welt­weit kos­ten­lo­ses Bar­geld­ab­he­ben mit der zuge­hö­ri­gen MasterCard-Kreditkarte.

“Top-Giro­kon­to” mit Top-Ser­vice:

Mit­ar­bei­ter der Noris­bank ste­hen Ihren Kun­den 24 Stun­den am Tag an sie­ben Tage die Woche zur Ver­fü­gung. Wer Bar­geld ein­zah­len möch­te kann dies kos­ten­los an über 700 Geld­au­to­ma­ten der Deut­schen Bank tun. An über 2.700 Ban­king-Ter­mi­nals der Deut­schen Bank kön­nen Ihre Kun­den zudem kos­ten­los Über­wei­sun­gen und Dau­er­auf­trä­ge erstel­len, ändern und löschen.

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