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Drei Vier­tel der Neu­wa­gen wer­den finanziert

Wie viel Geld Käu­fer für ihren Neu- oder Gebraucht­wa­gen aus­ge­ben und wie sie das neue Auto finan­zie­ren, zeigt der DAT-Report 2016.

Für einen Neu­wa­gen bezahl­ten Auto­käu­fer in Deutsch­land im Jahr 2015 durch­schnitt­lich 28.590 Euro. Laut der Erhe­bung waren das 260 Euro mehr als 2014. Das zeigt sich etwa in der geho­be­nen Preis­klas­se: Der Anteil der Käu­fer, die min­des­tens 35.000 Euro für ihren neu­en Pkw aus­ga­ben, stieg seit 2011 um sechs Pro­zent­punk­te auf 29 Prozent.

Einen Gebraucht­wa­gen lie­ßen sich Käu­fer im ver­gan­ge­nen Jahr im Schnitt 10.620 Euro kos­ten. Im Ver­gleich zum Vor­jahr stieg der durch­schnitt­li­che Kauf­preis um 750 Euro. Erst­käu­fer bezahl­ten dabei deut­lich weni­ger für ihren Wagen (5.630 Euro) als Vor­wa­gen­be­sit­zer (12.190 Euro).

Von Auto­kre­dit bis Lea­sing: Ohne Finan­zie­rung kein Auto

Vie­le Auto­käu­fer konn­ten sich den neu­en Wagen nur mit einer Auto­fi­nan­zie­rung leis­ten. Das trifft ins­be­son­de­re auf Neu­wa­gen­käu­fer zu: 55 Pro­zent finan­zier­ten den Wagen min­des­tens antei­lig über einen Kre­dit. 20 Pro­zent nut­zen die Mög­lich­keit des Lea­sings. Ins­ge­samt ent­schie­den sich damit drei Vier­tel der Neu­wa­gen­käu­fer für eine Finanzierung.

Erwar­tungs­ge­mäß nah­men weni­ger Käu­fer für ihren Gebraucht­wa­gen eine Auto­fi­nan­zie­rung in Anspruch. Immer­hin finan­zier­ten noch 40 Pro­zent den gebrauch­ten Pkw über einen Kre­dit, zwei Pro­zent ent­schie­den sich für Leasing.

Zah­len zur Auto­mo­bil­bran­che: Über den DAT-Report

Die Deut­sche Auto­mo­bil Treu­hand GmbH (DAT) ver­öf­fent­licht regel­mä­ßig umfang­rei­che Daten zur Auto­mo­bil­bran­che in Deutsch­land. Für die reprä­sen­ta­ti­ve Stu­die, die das Markt­for­schungs­in­sti­tut GfK im Auf­trag der DAT durch­ge­führt hat, wur­den ins­ge­samt mehr als 2.500 Pri­vat­per­so­nen zum Auto­kauf befragt.

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AfW-Pres­se­mit­tei­lung: Kei­ne § 34i Frist zum 31.03.2016

AfW Mit­glie­der berich­ten, dass Dar­le­hens­ver­mitt­ler zur Zeit von eini­gen ihrer Geschäfts­part­ner auf­ge­for­dert wer­den, die­sen bis zum 31.03.2016 eine Erlaub­nis gem. § 34i GewO vor­zu­le­gen, um wei­ter Geschäft ein­rei­chen zu kön­nen. Aus Sicht des AfW ent­behrt die­se For­de­rung jeg­li­cher gesetz­li­chen Grund­la­ge, da die Über­gangs­frist für 34c-Inha­ber im § 160 GewO Abs. 1 bis zum 20.03.2017 fest­ge­legt ist. Zusätz­lich ist die­se For­de­rung der­zeit auch fak­tisch gar nicht erfüll­bar, weil durch die ver­spä­tet in Kraft tre­ten­de ImmVermV bis 31.03.2016 bun­des­weit tat­säch­lich kei­ne § 34i Erlaub­nis­se erteilt wer­den (kön­nen).

„Die­se nun ent­ste­hen­de Ver­wir­rung ist aber aus unse­rer Sicht nicht den jewei­li­gen Platt­for­men, son­dern aus­schließ­lich dem Gesetz­ge­ber anzu­las­ten, der nicht in der Lage ist, sei­ne Geset­ze und Ver­ord­nun­gen frist­ge­recht zu ver­ab­schie­den“ so AfW Vor­stand Frank Rottenbacher

Der AfW hat sei­nen Mit­glie­dern eine Mus­ter­ant­wort zur Ver­fü­gung gestellt, mit der sie auf der­ar­ti­ge Auf­for­de­run­gen reagie­ren können.

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Die belieb­tes­ten Auto­ver­si­che­rer aus Vermittlersicht

Die VHV All­ge­mei­ne ist und bleibt die unan­ge­foch­te­ne Spit­zen­rei­te­rin unter Mak­lern und Mehr­fach­ver­tre­tern, wenn es um die Ver­mitt­lung von Kraft­fahrt-Ver­si­che­run­gen geht. Dahin­ter fol­gen die Axa und die Kra­vag All­ge­mei­ne, wie die Ass­com­pact Trends I/2016 zeigen.

Nach­dem die Kfz-Ver­si­che­rer 2014 erst­mals nach sechs ver­lust­rei­chen Jah­ren ver­si­che­rungs­tech­nisch in die Gewinn­zo­ne zurück­ge­kehrt waren, war das Geschäft nach Exper­ten­ein­schät­zung – offi­zi­el­le Geschäfts­zah­len lie­gen noch nicht vor – auch 2015 profitabel.

Aller­dings war die Pro­fi­ta­bi­li­tät 2015 dem­nach bereits rück­läu­fig – für das lau­fen­de Jahr wird sogar nur noch ein Ergeb­nis nahe der Null­li­nie erwartet.

Kfz im Fokus des Vertriebs

Ins­be­son­de­re im soge­nann­ten „hei­ßen Herbst“, rückt die Auto­ver­si­che­rung ver­stärkt in den Fokus des Ver­triebs. Dies zeigt sich auch in der Pro­dukt­hit­pa­ra­de im unab­hän­gi­gen Ver­trieb in der aktu­el­len Auf­la­ge I/2016 der Ass­com­pact Trends:

Hier lan­de­te die Kraft­fahrt-Ver­si­che­rung im Schluss­quar­tal, in das auch der Wech­sel­stich­tag 30. Novem­ber fällt, nur knapp hin­ter der Pri­vat­haft­pflicht-Ver­si­che­rung auf dem zwei­ten Rang.

Fast zwei Drit­tel der befrag­ten unab­hän­gi­gen Ver­mitt­ler berich­te­ten, dass Geschäft sei zuletzt „(sehr) gut“ gelau­fen. Nur bei rund jedem 16. Befrag­ten lief es „(sehr) schlecht“.

Die Ass­com­pact Trends wer­den im Quar­tals­rhyth­mus von der BBG Betriebs­be­ra­tungs GmbH und der IVV Insti­tut für Ver­si­che­rungs­ver­trieb Bera­tungs­ge­sell­schaft mbH durch­ge­führt. Basis ist eine Online-Befra­gung zu diver­sen Ver­triebs­the­men unter meh­re­ren Hun­dert Mak­lern und Mehr­fach­ver­tre­tern – aktu­ell waren es 463.

Im Rah­men der Unter­su­chung wer­den die Ver­mitt­ler in rund 30 Pro­dukt­li­ni­en zu ihren per­sön­li­chen Favo­ri­ten befragt. Die­se kön­nen die Mak­ler und Mehr­fach­ver­tre­ter über ein Drop-Down-Menü aus­wäh­len oder frei eingeben.

Die Ver­mitt­ler-Favo­ri­ten unter den Kfz-Versicherern

In der Kfz-Ver­si­che­rung gibt es dem Ver­mitt­ler­ur­teil zufol­ge mit der VHV All­ge­mei­nen Ver­si­che­rung AG eine ein­deu­ti­ge Spit­zen­rei­te­rin: Jeder drit­ter befrag­te Mak­ler und Mehr­fach­ver­tre­ter votier­te für die Gesell­schaft aus Hannover.

Nicht ein­mal halb so groß war der Anteil der Favo­ri­ten­nen­nun­gen mit einem Sieb­tel für die Axa Ver­si­che­rung AG auf dem Sil­ber-Rang. An drit­ter Stel­le liegt die Kra­vag All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-AG, die in etwa jede zwölf­te Ver­mitt­ler­stim­me auf sich ver­ei­nen konn­te. Platz vier tei­len sich die DA Deut­sche All­ge­mei­ne Ver­si­che­rung AG (DA Direkt) und die Itze­hoer Versicherung/ Brand­gil­de von 1691 VVaG.

Wichert

Auf- und Absteiger

Wäh­rend es auf den ers­ten drei Posi­tio­nen schon seit vie­len Quar­ta­len kei­ne Ver­än­de­run­gen gab, konn­te sich die DA Direkt im Ver­gleich zum Vor­quar­tal um drei Plät­ze stei­gern. Auch die Direct Line Ver­si­che­rung AG ver­bes­ser­te sich in der Ver­mitt­ler­gunst vom 15. über den elf­ten auf den aktu­ell sieb­ten Rang.

Gleich um vier Plät­ze auf­wärts auf Rang sie­ben ging es für die Alli­anz Ver­si­che­rungs-AG. Noch stär­ker stei­ger­te sich die Con­cor­dia Ver­si­che­rungs-Gesell­schaft a.G. (von 17 auf neun). Die Itze­hoer ver­tei­dig­te ihre vier­te und die R+V All­ge­mei­ne Ver­si­che­rung AG ihre sechs­te Position.

Die Gene­ra­li Ver­si­che­rung AG büß­te hin­ge­gen vier Plät­ze ein und liegt nur noch an neun­ter Stel­le. Aus der Top Ten her­aus­ge­fal­len sind die Bar­me­nia-Toch­ter Adcu­ri GmbH, die Con­dor All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-AG, sowie die DEVK All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-AG.

Die 127-sei­ti­ge Stu­die „Ass­com­pact Trends I/2016“ kann für 1.368,50 Euro inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er (Preis­nach­lass bei Jah­res-Abon­ne­ment) bei Karin Jelit­to per E‑Mail oder per Tele­fon unter 0921 7575833 bestellt werden.

Björn Wichert

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Bun­des­re­gie­rung rudert zurück: Klei­ner § 34c reicht für die Immo­bi­li­ar­dar­le­hens­ver­mitt­lung aus

Am 26.02.2016 hat der Bun­des­rat den Weg für das Gesetz zur Umset­zung der Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­dit­richt­li­nie frei­ge­macht. Jetzt muss es nur noch vom Bun­des­prä­si­den­ten unter­schrie­ben und im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht wer­den. Wie vom AfW gefor­dert, hat die Bun­des­re­gie­rung die Anfor­de­rung an Immo­bi­li­ar­dar­le­hens­ver­mitt­ler für das Errei­chen der Alte-Hasen-Rege­lung an die übli­che Ver­wal­tungs­pra­xis ange­passt. „Die zwi­schen­zeit­li­che Anfor­de­rung, neben der Dar­le­hens­ver­mitt­lung auch seit 2011 die Geneh­mi­gung zur Immo­bi­li­en­ver­mitt­lung nach­wei­sen zu kön­nen, war welt­fremd. Wir begrü­ßen es als AfW daher sehr, dass zukünf­ti­ge Immo­bi­li­ar­dar­le­hens­ver­mitt­ler nun nur noch die Erlaub­nis nach § 34c Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 nach­wei­sen müs­sen, um evtl. Alter-Hase zu sein“ bestä­tigt AfW-Vor­stand Frank Rot­ten­ba­cher die Geset­zes­an­pas­sung. Auch wenn die Über­gangs­frist bis zum 20.03.2017 gehen wird, weist der AfW dar­auf hin, dass die gesetz­li­chen Neue­run­gen bereits ab dem 21.03.2016 gel­ten wer­den. In der Über­gangs­frist pro­fi­tie­ren § 34c Erlaub­nis­in­ha­ber, da sie ihre per­sön­li­che Zuver­läs­sig­keit und geord­ne­ten Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se nicht mehr neu nach­wei­sen müs­sen. Sie benö­ti­gen nur noch den VSH-Nach­weis sowie eine Bestä­ti­gung ihrer
Sachkunde.

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Neue Zins­kon­di­tio­nen beim PSD SofortKredit

Ab dem 19.02.2016 steht der PSD Sofort­Kre­dit mit ver­bes­ser­ten Raten­kre­dit-Kon­di­tio­nen in ein­zel­nen Lauf­zeit­bän­dern zur Verfügung:

- Lauf­zeit 36 Mona­te: 5,59% eff. p.a. (Soll­zins: 5,45% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 48 Mona­te: 4,44% eff. p.a. (Soll­zins: 4,35% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 60 Mona­te: 4,39% eff. p.a. (Soll­zins: 4,30% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 72 Mona­te: 3,89% eff. p.a. (Soll­zins: 3,82% geb. p.a.)
— Lauf­zeit 84 Mona­te: 3,64% eff. p.a. (Soll­zins: 3,58% geb. p.a.)

Reprä­sen­ta­ti­ves Bei­spiel nach §6 PangV für einen Net­to­dar­le­hens­be­trag 10.000 Euro:
– Monat­li­che Rate: 185,54 Euro
– Lauf­zeit: 60 Monate
– Effek­ti­ver Jah­res­zins: 4,39% p.a.
– Gebun­de­ner Soll­zins­satz: 4,30% p.a.
– Gesamt­kre­dit­be­trag: 11.132,44 Euro

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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