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Über Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot wird bei IDD-Umset­zung befunden

Die seit 1934 gel­ten­den Rege­lun­gen zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot lau­fen zum Jah­res­en­de aus. Nach dem Wil­len des Finanz­mi­nis­te­ri­ums soll eine end­gül­ti­ge Klä­rung im Rah­men der Umset­zung der euro­päi­schen Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (IDD) in natio­na­les Recht vor­ge­nom­men wer­den. Dabei sind ins­ge­samt drei Bun­des­mi­nis­te­ri­en und auch der Bun­des­rat im Spiel. Die Pra­xis dürf­te in dem knapp zwei­jäh­ri­gen Test ohne Ver­bot zei­gen, wel­che Fol­gen eine dau­er­haf­te Abschaf­fung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots für die pro­vi­si­ons­ba­sier­te Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung und die Ent­wick­lung der Hono­rar­be­ra­tung hat.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat­te Ende Sep­tem­ber einen Refe­ren­ten­ent­wurf über die Ver­ord­nung zur Auf­lö­sung von Ver­ord­nun­gen auf­grund des Ver­si­che­rungs­auf­sichts-Geset­zes veröffentlicht.

 

Auf­he­bung der Ver­ord­nun­gen bedür­fen kei­ner wei­te­ren Zustimmung

Auf­grund der im Zuge der Umset­zung von Sol­ven­cy II not­we­ni­gen Novel­lie­rung des VAG soll eine gan­ze Rei­he von Ver­ord­nun­gen zum Jah­res­en­de aus­lau­fen. Sie wer­den im kom­men­den Jahr zum Teil durch Neu­fas­sun­gen ersetzt. Dar­un­ter fal­len auch die bei­den aus dem Jahr 1934 stam­men­den Ver­ord­nun­gen zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot (dar­un­ter eine für die pri­va­te Krankenversicherung).

„Die Bun­des­re­gie­rung wird im Rah­men der Umset­zung der Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie prü­fen, ob bezie­hungs­wei­se wel­che Rege­lung an die Stel­le die­ser Ver­ord­nun­gen“ tre­te, heißt es in dem Ent­wurf. Die fina­le Ent­schei­dung über den Erlass der Auf­he­bungs­ver­ord­nung ste­he noch aus, sag­te eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf Anfra­ge. Die­se dürf­te in Kür­ze aber erfolgen.

„Nach hie­si­gem Ver­ständ­nis regelt die IDD die zukünf­ti­ge Aus­ge­stal­tung von Hono­rar- und Pro­vi­si­ons­be­ra­tung. Vor die­sem Hin­ter­grund macht es Sinn, die Ent­schei­dung über die Fort­gel­tung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots im Rah­men die­ses Umset­zungs­ver­fah­rens zu tref­fen“, sag­te die Spre­che­rin des BMF dem VersicherungsJournal.

 

Noch kein Zeitplan

Nach­dem das Euro­päi­sche Par­la­ment Ende Novem­ber die Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (Insu­rance Dis­tri­bu­ti­on Direc­ti­ve – IDD) beschlos­sen hat, dürf­te Anfang 2016 auch der Euro­päi­sche Rat den in Tri­log-Ver­hand­lun­gen mit der EU-Kom­mis­si­on und Par­la­ment gefun­de­nen Kom­pro­miss abseg­nen. Dann haben die Mit­glieds­staa­ten zur Umset­zung zwei Jah­re Zeit.

Die Feder­füh­rung zur Umset­zung der IDD liegt beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi). Wie eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf Anfra­ge mit­teil­te, sind wegen Ände­run­gen am Ver­si­che­rungs­auf­sichts- und Ver­si­che­rungs­ver­trags­recht auch das BMF und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) eingebunden.

Ein Zeit­plan kön­ne aktu­ell noch nicht vor­ge­legt wer­den. Für das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot blei­be aber das BMF zustän­dig, sag­te die Sprecherin.

 

Der Bun­des­rat könn­te das Züng­lein an der Waa­ge werden

Letzt­lich könn­te bei der IDD-Umset­zung und der damit ver­bun­de­ne Rege­lung zum Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot der Bun­des­rat zum Züng­lein an der Waa­ge wer­den. Dabei muss man aber sehen, dass nächs­tes und über­nächs­tes Jahr eine gan­ze Rei­he von Land­tags­wah­len anste­hen, die zu Ver­än­de­run­gen in der Zusam­men­set­zung der Län­der­kam­mer füh­ren könnten.

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) ver­folgt schon seit län­ge­rem kei­ne Ver­stö­ße gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot mehr, nach­dem Gerich­te Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit des Ver­bots geäu­ßert hatten.

Und nach Aus­sa­ge des Prä­si­den­ten des Bun­des­ver­ban­des Deut­scher Ver­si­che­rungs­kauf­leu­te e.V. (BVK) Micha­el H. Heinz gibt es heu­te schon Fäl­le von Provisionsabgaben.

Abzu­war­ten bleibt auch, ob durch den Weg­fall des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots die Hono­rar­be­ra­tung mehr an Schwung gewinnt. Die­se Markt­be­ob­ach­tung wäre eine gute Auf­ga­be für den beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V. (VZBV) ange­sie­del­ten Finanzmarktwächter.

Man­fred Brüss

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Kran­ken­kas­sen schrei­ben fast 400 Mil­lio­nen Euro Minus

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben die ers­ten neun Mona­te 2015 zwar mit einem Defi­zit abge­schlos­sen, sie ver­füg­ten per Ende Sep­tem­ber aber immer noch über hohe Reser­ven, wie aktu­el­le Zah­len aus dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um zeigen.

Nach den vor­läu­fi­gen Finanz­ergeb­nis­sen des ers­ten bis drit­ten Quar­tals haben die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen mit 159,06 Mil­li­ar­den Euro rund 395 Mil­lio­nen Euro weni­ger ein­ge­nom­men als aus­ge­ge­ben (159,45 Mil­li­ar­den Euro), wie das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) am Frei­tag mitteilte.

Zwi­schen Juli und Sep­tem­ber wur­de den Minis­te­ri­ums­an­ga­ben zufol­ge ein Über­schuss von knapp 100 Mil­lio­nen Euro erzielt, so dass sich das Halb­jah­res-Minus von über 490 Mil­lio­nen Euro etwas ver­min­der­te. Ende März hat­te sich der Aus­ga­ben­über­schuss auf rund 170 Mil­lio­nen Euro belaufen.

Laut BMG lässt sich der nega­ti­ve Sal­do weit­ge­hend dadurch erklä­ren, dass etli­che Kran­ken­kas­sen ihre Ver­si­cher­ten durch einen nied­ri­ge­ren Zusatz­bei­trag von durch­schnitt­lich 0,83 Pro­zent (statt dem bis Ende 2014 gel­ten­den Son­der­bei­trag von 0,9 Pro­zent) an ihren hohen Finanz­re­ser­ven betei­ligt hätten.

Ohne die­sen Son­der­fak­tor hät­ten die 123 gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in den ers­ten neun Mona­ten einen Über­schuss von rund 200 Mil­lio­nen Euro erwirtschaftet.

Knapp­schaft und Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung im Plus

Bei den ein­zel­nen Kas­sen­ar­ten gab es erneut höchst unter­schied­li­che Ent­wick­lun­gen. So hat­ten die Knapp­schaft-Bahn-See und die Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung auf Neun­mo­nats­sicht einen Über­schuss im mitt­le­ren bezie­hungs­wei­se nied­ri­gen zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich zu verzeichnen.

Bei den Innungs­kran­ken­kas­sen (IKKen) fiel ein Minus in Höhe von über 200 Mil­lio­nen Euro an, bei den Betriebs­kran­ken­kas­sen (BKKen) in Höhe von gut 150 Mil­lio­nen Euro und bei den Ersatz­kas­sen in Höhe von knapp 100 Mil­lio­nen Euro. Nur einen leicht nega­ti­ven Sal­do gab es bei­den All­ge­mei­nen Orts­kran­ken­kas­sen (AOKen).

Bild: Wichert

Das Finanz­pols­ter der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zum 30. Sep­tem­ber bezif­fer­te das Minis­te­ri­um auf 15,3 (Vor­quar­tal: 15,2) Mil­li­ar­den Euro. Der Gesund­heits­fonds ver­zeich­ne­te ein laut BMG „sai­son­üb­li­ches“ Defi­zit von knapp fünf Mil­li­ar­den Euro.

Die Liqui­di­täts­re­ser­ve des Gesund­heits­fonds wer­de zum Jah­res­en­de 2015 eine Höhe von mehr als zehn Mil­li­ar­den Euro auf­wei­sen, so das Minis­te­ri­um unter Ver­weis auf Berech­nung des Schätzerkreises.

Kos­ten­an­stieg um 3,7 Prozent

Wie das BMG wei­ter mit­teil­te, haben sich die Aus­ga­ben­zu­wäch­se je Ver­si­cher­ten, die im Gesamt­jahr 2014 glatt fünf Pro­zent betru­gen, wei­ter abge­flacht. Lag das ent­spre­chen­de Plus zwi­schen Janu­ar und Juni noch bei 3,9 Pro­zent, so waren es in den ers­ten drei Quar­ta­len nur noch 3,7 Prozent.

Im Ver­gleich zu den ers­ten neun Mona­ten des Vor­jah­res nah­men die Aus­ga­ben je Ver­si­cher­ten mit knapp über bezie­hungs­wei­se unter zehn Pro­zent am stärks­ten in den Berei­chen Schutz­imp­fun­gen und Behandlungspflege/ Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge zu. Bei den Früh­erken­nungs­maß­nah­men und beim Zahn­ersatz waren ins­ge­samt die Kos­ten­stei­ge­run­gen mit jeweils rund einem Pro­zent am niedrigsten.

Die Aus­ga­ben für Zahn­ersatz machen aller­dings nach wie vor nur gut ein Pro­zent der gesam­ten Aus­ga­ben aus. Auf einen gerin­gen Anteil von rund zwei Pro­zent kom­men auch die Kos­ten für Behandlungspflege/ Häus­li­che Krankenpflege.

Größ­ter Kos­ten­block waren erneut die Aus­ga­ben für Kran­ken­haus­be­hand­lun­gen (rund ein Drit­tel Anteil), die um etwas über drei Pro­zent zunah­men. Dahin­ter fol­gen der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung zugu­te kom­men­de Aus­ga­ben sowie den­je­ni­gen für Arz­nei­mit­tel aus Apo­the­ken mit jeweils einem rund halb so hohen Anteil.

Bes­se­rung beim Krankengeld

Deut­lich abge­flacht hat sich der Anstieg bei den Kran­ken­geld-Kos­ten. In den ers­ten neun Mona­ten betrug der Zuwachs zwar immer noch fünf Pro­zent. Aller­dings lag das Plus in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich höher, teil­wei­se sogar im zwei­stel­li­gen Pro­zent­be­reich. So hat­ten sich die GKV-Aus­ga­ben in die­sem Bereich in nur zehn Jah­ren auf rund 10,6 Mil­li­ar­den Euro (2014) verdoppelt.

Grün­de hier­für nann­te das Minis­te­ri­um nicht, son­dern ver­wies auf ein Son­der­gut­ach­ten, das der Sach­ver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der Ent­wick­lung im Gesund­heits­we­sen (SVR) im Auf­trag des BMG durch­ge­führt hat und heu­te vor­stel­len wird. In die­sem wer­den die maß­geb­li­chen Fak­to­ren der Aus­ga­ben­ent­wick­lung beim Kran­ken­geld näher ana­ly­siert und Steue­rungs­mög­lich­kei­ten in die­sem Bereich aufgezeigt.

Björn Wichert

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PSD Bank Rhein-Ruhr: Kon­di­ti­ons­än­de­rung beim Ratenkredit

Ab dem 03.12.2015 bie­tet die PSD Bank Rhein-Ruhr die fol­gen­den Konditionen
für Ratenkredite:

- Lauf­zeit 36–48 Mona­te: 3,49%-6,79% eff. p.a. (Soll­zins: 3,44%-6,59% p.a.)
— Lauf­zeit 60–84 Mona­te: 2,59%-6,19% eff. p.a. (Soll­zins: 2,56%-6,02% p.a.)
— Lauf­zeit 96 Mona­te: 2,99%-6,49% eff. p.a. (Soll­zins: 2,95%-6,30% p.a.)

Die ver­än­der­ten Kon­di­tio­nen sind im Ver­gleichs­rech­ner ab 03.12.2015 hinterlegt.

Tipp: Zins­än­de­run­gen durch den Bank­part­ner sind jeder­zeit mög­lich, daher sind Anfra­gen mit posi­ti­ver Vor­ent­schei­dung jeweils nur max. vier Wochen lang gül­tig. Berück­sich­ti­gen Sie dies bit­te ggf. bei der Ein­rei­chung der Antragsunterlagen.

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EU-Par­la­ment beschließt Versicherungsvertriebs-Richtlinie

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat sich heu­te abschlie­ßend mit der Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (IDD) befasst, die dann inner­halb von zwei Jah­ren in natio­na­les Recht umzu­set­zen ist. Die Richt­li­nie zielt nur auf eine Min­dest­har­mo­ni­sie­rung ab. Die Regu­lie­rung wird auf jede Art des Ver­triebs ausgeweitet.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat auf sei­ner heu­ti­gen Ple­nar­sit­zung abschlie­ßend über die Ver­si­che­rungs­ver­triebs-Richt­li­nie (Insu­rance Dis­tri­bu­ti­on Direc­ti­ve – IDD) bera­ten. Das Kom­pro­miss­pa­pier war zuvor in den soge­nann­ten Tri­log-Ver­hand­lun­gen zwi­schen Euro­päi­schem Par­la­ment, EU-Kom­mis­si­on und Euro­päi­schem Rat aus­ge­han­delt worden.

Die vom feder­füh­ren­den Aus­schuss für Wirt­schaft und Wäh­rung (Econ) mit brei­ter Zustim­mung beschlos­se­ne Vor­la­ge wur­de vom Par­la­ment gebil­ligt, wie das Büro des zustän­di­gen Bericht­erstat­ters, des deut­schen Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten Dr. Wer­ner Lan­gen (CDU), in Straß­burg mit­teil­te. Der Euro­päi­sche Rat muss der Richt­li­nie noch zustim­men. Danach wird die IDD im euro­päi­schen Gesetz­blatt ver­öf­fent­licht – vor­aus­sicht­lich im Janu­ar oder Febru­ar 2016.

 

Min­dest­har­mo­ni­sie­rung

Lan­gen hat­te Anfang Novem­ber sei­nen Abschluss­be­richt vor­ge­legt, in dem auf über 160 Sei­ten allein 79 Punk­te auf­ge­lis­tet wur­den, um die ein­zel­nen Hin­ter­grün­de für die Details der Richt­li­nie zu erläu­tern. Dar­in heißt es unter ande­rem, dass die­se Richt­li­nie, die die Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler-Richt­li­nie aus dem Jahr 2002 (IMD) ersetzt, nur auf eine Min­dest­har­mo­ni­sie­rung abzielt.

Des­halb soll­ten sich die Mit­glied­staa­ten nicht dar­an gehin­dert sehen, „stren­ge­re Bestim­mun­gen zum Zwe­cke des Ver­brau­cher­schut­zes bei­zu­be­hal­ten oder ein­zu­füh­ren“. So liegt es etwa am Gestal­tungs­wil­len der EU-Mit­glieds­staa­ten, ob ein Pro­vi­si­ons­ver­bot erlas­sen wird.

Die Bun­des­re­gie­rung in Ber­lin hat sich hier wie­der­holt und ein­deu­tig posi­tio­niert. Sie will zwar die Hono­rar­be­ra­tung stär­ken, es aber dem Ver­brau­cher über­las­sen, ob die­ser sich für die pro­vi­si­ons­ba­sier­te Bera­tung oder die Hono­rar­be­ra­tung entscheidet.

Und ziel­te die frü­he­re Richt­li­nie allein auf die Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung, so wird jetzt der Gel­tungs­be­reich der IDD auf jede Art des Ver­triebs von Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten aus­ge­wei­tet. Erfasst wer­den nun auch Ver­si­che­rungs-Unter­neh­men, die Ver­si­che­rungs­pro­duk­te direkt ver­trei­ben, sowie auch ande­re Markt­teil­neh­mer, die Ver­si­che­rungs­pro­duk­te als Ergän­zung zum Haupt­ge­schäft anbie­ten, wie etwa Rei­se­bü­ros und Autovermietungsfirmen.

 

IDD soll Wett­be­werbs­chan­cen für alle Ver­mitt­ler stärken

Bericht­erstat­ter Lan­gen hob her­vor, dass die­se Richt­li­nie die Wett­be­werbs­be­din­gun­gen und Wett­be­werbs­chan­cen für alle Ver­mitt­lern för­dern sol­le, unab­hän­gig davon, ob sie an einen Ver­si­che­rer gebun­den sei­en oder nicht. Und mit der IDD soll­ten auch die Unter­schie­de in den Arten von Ver­triebs­ka­nä­len berück­sich­tigt werden.

Damit Kun­den nicht über das ver­kauf­te Pro­dukt in die Irre geführt wer­den, soll der Ver­trieb von Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten stets mit einem „Wunsch- und Bedürf­nis­test anhand der vom Kun­den stam­men­den Anga­ben“ ein­her­ge­hen. Auch die Ver­gü­tungs­po­li­tik soll­te die Kun­den­in­ter­es­sen berück­sich­ti­gen. „Eine auf Ver­kaufs­zie­le gestütz­te Ver­gü­tung soll­te kei­nen Anreiz dafür bie­ten, dem Kun­den ein bestimm­tes Pro­dukt zu emp­feh­len“, stell­te der Bericht­erstat­ter wei­ter fest.

Im Text der Richt­li­nie wird aus­drück­lich fest­ge­hal­ten, dass die Mit­glieds­staa­ten „zusätz­lich das Anbie­ten oder Anneh­men von Gebüh­ren, Pro­vi­sio­nen oder nicht­mo­ne­tä­ren Vor­tei­len einer drit­ten Par­tei für die Erbrin­gung einer Ver­si­che­rungs-Bera­tungs­leis­tung ver­bie­ten oder wei­ter ein­schrän­ken“ können.

Die IDD soll fünf Jah­re nach Inkraft­tre­ten eva­lu­iert und die in den Mit­glied­staa­ten gewon­ne­nen Erfah­run­gen aus­ge­wer­tet wer­den. Die alte Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler-Richt­li­nie soll 24 Mona­te nach Inkraft­tre­ten der IDD auf­ge­ho­ben werden.

 

Euro­pa­weit ein­heit­li­che Basis für fai­ren Versicherungsvertrieb

Axel Weh­ling, Mit­glied der Haupt­ge­schäfts­füh­rung des Gesamt­ver­bands der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV), kom­men­tier­te die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie gegen­über dem Ver­si­che­rungs­Jour­nal wie folgt:

„Die IDD schafft eine sta­bi­le und euro­pa­weit ein­heit­li­che Basis für einen fai­ren Ver­si­che­rungs­ver­trieb. Erhöh­te Trans­pa­renz-Anfor­de­run­gen und neue Regeln für die Wei­ter­bil­dung der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler wer­den zu stei­gen­der Bera­tungs­qua­li­tät im Inter­es­se der Kun­den bei­tra­gen. Damit bekommt die euro­päi­sche Ver­si­che­rungs­wirt­schaft ein moder­nes und zukunfts­fä­hi­ges Regelwerk.“

 

Ver­brau­cher­schutz wird gestärkt – es hät­te aber mehr sein können

Der CSU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te Mar­kus Fer­ber, der dem Wirt­schafts- und Wäh­rungs­aus­schuss ange­hört, zeig­te sich mit den Ergeb­nis­sen nicht ganz zufrie­den. Gegen­über dem Ver­si­che­rungs­Jour­nal erklär­te Fer­ber, die ers­te Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler-Richt­li­nie sei in den Mit­glieds­staa­ten sehr unter­schied­lich umge­setzt wor­den, was zu sehr unter­schied­li­chen Stan­dards im Bereich Ver­brau­cher­schutz geführt habe.

„Eine Über­ar­bei­tung der Richt­li­nie, die die­ses Pro­blem angeht, aber gleich­zei­tig die bestehen­den Ver­triebs­mo­del­le bewahrt, war des­halb not­wen­dig.“ Aller­dings sei es nicht gelun­gen, die Ver­brau­cher­schutz-Stan­dards für Ver­si­che­rungs­pro­duk­te an das hohe Niveau von Finanz­pro­duk­ten anzu­glei­chen. Dies sei am Wider­stand der Mit­glied­staa­ten und der EU-Kom­mis­si­on geschei­tert, erklär­te Ferber.

Fer­bers Aus­schuss­kol­le­ge, der grü­ne Euro­pa­po­li­ti­ker Sven Gie­gold, erklär­te, mit der jetzt getrof­fe­nen Ent­schei­dung wür­den die Ver­brau­cher­rech­te beim Kauf von Ver­si­che­run­gen gestärkt. „Der Eti­ket­ten­schwin­del bei Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten wird damit ein­ge­dämmt.“ Der Schutz von Ver­si­che­rungs­kun­den sei ein Fort­schritt gegen­über der bis­he­ri­gen EU-Richt­li­nie und gehe deut­lich über den ursprüng­li­chen Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on hinaus.

„Das Ziel glei­cher Rah­men­be­din­gun­gen für Pro­duk­te, die direkt mit­ein­an­der im Wett­be­werb ste­hen, wur­de jedoch ver­fehlt. So dür­fen Ver­mitt­ler von Kapi­tal­le­bens-Ver­si­che­run­gen wei­ter­hin Pro­vi­sio­nen kas­sie­ren, ohne die Beträ­ge den Kun­den offen­le­gen zu müs­sen.“ Beim Ver­trieb von Invest­ment­fonds müss­ten die Ver­mitt­ler dage­gen Trans­pa­renz her­stel­len, erklär­te Giegold.

Man­fred Brüss

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Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot steht nun end­gül­tig auf der Kippe

Das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot bei der Ver­si­che­rungs-Ver­mitt­lung wird zum Jah­res­en­de aus­lau­fen, erläu­ter­te der BVK ges­tern Abend bei einem Pres­se­dia­log. Dies habe die Bafin dem Ver­band bei einem Gespräch deut­lich gemacht, nach­dem die Fach­ab­tei­lung im Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) hier­zu ihren Segen gege­ben hat­te. Der BVK will wei­ter für den Bestand die­ser schon seit Jah­ren auf der Kip­pe ste­hen­den Rege­lung kämp­fen, sonst wür­den Ver­brau­cher wie Ver­mitt­ler letzt­lich die Dum­men sein.

Der Bun­des­ver­band Deut­scher Ver­si­che­rungs­kauf­leu­te e.V. (BVK) hat­te ges­tern Abend einen klei­nen Kreis von Jour­na­lis­ten in Ber­lin zu einem Pres­se­dia­log ein­ge­la­den, wobei das The­ma Auf­he­bung des Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots für beson­de­re Auf­merk­sam­keit sorgte.

Nach einem Urteil gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot hat­te die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs-Auf­sicht (Bafin) erklärt, Ver­stö­ße gegen das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot nicht mehr ahn­den zu wol­len. Die von der Auf­sicht zum The­ma ein­ge­lei­te­ten Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren ver­lie­fen aller­dings mehr im San­de, als dass sie Ergeb­nis­se lieferten.

 

Ver­brau­cher nicht zu fal­schen Ver­trags­ab­schlüs­sen verleiten

Heinz erklär­te dazu: „Der BVK ver­tritt im Rah­men des Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­rens zum Ver­si­che­rungs-Auf­sichts­ge­setz des Bun­des­fi­nanz-Minis­te­ri­ums (BMF) nach wie vor fest die Auf­fas­sung, dass das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot auf­recht­erhal­ten blei­ben muss.“

Die­se Rege­lung habe über vie­le Jahr­zehn­te dazu bei­getra­gen, dass der Ver­brau­cher nicht mit fal­schen Anrei­zen zum Abschluss von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ver­lei­tet und dass die Bera­tungs­qua­li­tät der Ver­mitt­ler sicher­ge­stellt wor­den sei.

Es mache doch kein Sinn, für Ver­brau­cher „BAT“ zu spie­len, sag­te Heinz in sei­ner gewohnt kämp­fe­ri­schen Art. Ein „Bar Auf die Tat­ze“ füh­re letzt­lich nur dazu, dass Ver­mitt­ler nach Pro­duk­ten mit beson­ders hohen Pro­vi­sio­nen Aus­schau hiel­ten, von denen man dann eine Ver­gü­tung gewäh­ren kön­ne. Dabei sei es aber völ­lig offen, ob dies für den Ver­brau­cher das rich­ti­ge Pro­dukt sei.

 

BVK will gesetz­li­che Ver­an­ke­rung eines Vergütungs-Abgabeverbots

Gin­ge es nach den Vor­stel­lun­gen des BVK, dann wür­de inner­halb des VAG ein Ver­gü­tungs-Abga­be­ver­bot mit einer eige­nen gesetz­li­chen Rege­lung ver­an­kert, und die Bafin wür­de dies dann auf­sichts­recht­lich auch sicherstellen.

Ob der Gesetz­ge­ber einem sol­chen Ansin­nen fol­gen wird, dürf­te in den Ster­nen ste­hen, da im Zusam­men­hang mit der Umset­zung von Sol­ven­cy II das VAG gera­de erst durch­ge­hend novel­liert wor­den ist.

Es erscheint auch frag­lich, ob die Befür­wor­ter eines wei­ter bestehen­den Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bots Fach­po­li­ti­ker der Koali­ti­ons­ko­ali­ti­on noch in letz­ter Minu­te für die­ses The­ma gewin­nen können.

Zuletzt hat­te das Land­ge­richt Köln im Okto­ber der Money­meets Com­mu­ni­ty GmbH zuge­stan­den, Pro­vi­si­ons­ein­nah­men mit Kun­den tei­len zu dür­fen. Dies sei nun wirk­lich der voll­kom­me­ne fal­sche Weg, sag­te Heinz.

Man­fred Brüss

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