IDD soll Wettbewerbschancen für alle Vermittler stärken
Berichterstatter Langen hob hervor, dass diese Richtlinie die Wettbewerbsbedingungen und Wettbewerbschancen für alle Vermittlern fördern solle, unabhängig davon, ob sie an einen Versicherer gebunden seien oder nicht. Und mit der IDD sollten auch die Unterschiede in den Arten von Vertriebskanälen berücksichtigt werden.
Damit Kunden nicht über das verkaufte Produkt in die Irre geführt werden, soll der Vertrieb von Versicherungsprodukten stets mit einem „Wunsch- und Bedürfnistest anhand der vom Kunden stammenden Angaben“ einhergehen. Auch die Vergütungspolitik sollte die Kundeninteressen berücksichtigen. „Eine auf Verkaufsziele gestützte Vergütung sollte keinen Anreiz dafür bieten, dem Kunden ein bestimmtes Produkt zu empfehlen“, stellte der Berichterstatter weiter fest.
Im Text der Richtlinie wird ausdrücklich festgehalten, dass die Mitgliedsstaaten „zusätzlich das Anbieten oder Annehmen von Gebühren, Provisionen oder nichtmonetären Vorteilen einer dritten Partei für die Erbringung einer Versicherungs-Beratungsleistung verbieten oder weiter einschränken“ können.
Die IDD soll fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert und die in den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden. Die alte Versicherungsvermittler-Richtlinie soll 24 Monate nach Inkrafttreten der IDD aufgehoben werden.
Europaweit einheitliche Basis für fairen Versicherungsvertrieb
Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), kommentierte die Verabschiedung der Richtlinie gegenüber dem VersicherungsJournal wie folgt:
„Die IDD schafft eine stabile und europaweit einheitliche Basis für einen fairen Versicherungsvertrieb. Erhöhte Transparenz-Anforderungen und neue Regeln für die Weiterbildung der Versicherungsvermittler werden zu steigender Beratungsqualität im Interesse der Kunden beitragen. Damit bekommt die europäische Versicherungswirtschaft ein modernes und zukunftsfähiges Regelwerk.“
Verbraucherschutz wird gestärkt – es hätte aber mehr sein können
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der dem Wirtschafts- und Währungsausschuss angehört, zeigte sich mit den Ergebnissen nicht ganz zufrieden. Gegenüber dem VersicherungsJournal erklärte Ferber, die erste Versicherungsvermittler-Richtlinie sei in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt worden, was zu sehr unterschiedlichen Standards im Bereich Verbraucherschutz geführt habe.
„Eine Überarbeitung der Richtlinie, die dieses Problem angeht, aber gleichzeitig die bestehenden Vertriebsmodelle bewahrt, war deshalb notwendig.“ Allerdings sei es nicht gelungen, die Verbraucherschutz-Standards für Versicherungsprodukte an das hohe Niveau von Finanzprodukten anzugleichen. Dies sei am Widerstand der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gescheitert, erklärte Ferber.
Ferbers Ausschusskollege, der grüne Europapolitiker Sven Giegold, erklärte, mit der jetzt getroffenen Entscheidung würden die Verbraucherrechte beim Kauf von Versicherungen gestärkt. „Der Etikettenschwindel bei Versicherungsprodukten wird damit eingedämmt.“ Der Schutz von Versicherungskunden sei ein Fortschritt gegenüber der bisherigen EU-Richtlinie und gehe deutlich über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus.
„Das Ziel gleicher Rahmenbedingungen für Produkte, die direkt miteinander im Wettbewerb stehen, wurde jedoch verfehlt. So dürfen Vermittler von Kapitallebens-Versicherungen weiterhin Provisionen kassieren, ohne die Beträge den Kunden offenlegen zu müssen.“ Beim Vertrieb von Investmentfonds müssten die Vermittler dagegen Transparenz herstellen, erklärte Giegold.